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Illegales Casino: Zwei Jahre lang Gewinn gemacht

4. März 2016
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Nicht diese Spielhalle, aber eine Spielhalle im Wedding lief ohne Genehmigung. Foto: Andrei Schnell
Nicht die­se Spiel­hal­le, aber eine Spiel­hal­le im Wed­ding lief ohne Geneh­mi­gung. Foto: And­rei Schnell

Ein unbe­kann­ter Betrei­ber einer Spiel­hal­le im Wed­ding (kann auch im Orts­teil Gesund­brun­nen sein) muss rund 80.000 Euro Stra­fe zah­len. Grund für den Brief vom Ord­nungs­amt ist, dass das Auto­ma­ten­ca­si­no ohne Geneh­mi­gung betrie­ben wur­de. Zwei Jah­re lang konn­te der Betrei­ber straf­los sei­nen Geschäf­ten nachgehen.

„Den Namen des Betrei­bers nen­nen in wir sol­chen Fäl­len grund­sätz­lich nicht“, sagt Bezirks­stadt­rat Cars­ten Spal­lek. Ihm unter­steht das Ord­nungs­amt. Das Amt hat einen so genann­ten Ver­falls­be­scheid aus­ge­stellt. Der wich­tigs­te Unter­schied zum bekann­ten Buß­geld­be­scheid ist, dass Buß­gel­der bis maxi­mal 50 000 Euro aus­ge­stellt wer­den kön­nen. Bei einem Ver­falls­be­scheid kann das Ord­nungs­amt indi­vi­du­el­le, also vor allem höhe­re Geld­for­de­run­gen stel­len. Im kon­kre­ten Fall konn­ten Quit­tun­gen von acht Glück­spiel­au­to­ma­ten aus­ge­le­sen wer­den. Mit den Quit­tun­gen lie­gen kon­kre­te Bewei­se vor, die den Ver­falls­be­scheid gerichts­fest machen. In 42 Tagen habe der Spiel­hal­len-Besit­zer bei einem Umsatz von rund 80 000 Euro rund 20 000 Euro Gewinn ein­ge­stri­chen. „Vor Gericht erklä­ren die Betrei­ber gern, die Auto­ma­ten hin­gen nur als Wand­schmuck“, erklärt Cars­ten Spal­lek augen­zwin­kernd bei einem Pres­se­ge­spräch. Ein Ver­falls­be­scheid kann eben wie ein Buß­geld­be­scheid ange­foch­ten wer­den und dann zäh­len für den Rich­ter nur die Beweise.

Nicht dieses Casino, aber ein Casino lief zwei Jahre ohne Genehmigung. Foto: Andrei Schnell
Nicht die­ses Casi­no, aber ein Casi­no lief zwei Jah­re ohne Geneh­mi­gung. Foto: And­rei Schnell

Wie der Betrieb seit 2013 lief

Weni­ger zum Schmun­zeln ist aller­dings, dass der Besit­zer (eine GmbH) die Spiel­hal­le seit 2013 zwei Jah­re lang unbe­hel­ligt betrie­ben hat. Die­se Infor­ma­ti­on geht ein wenig unter im Pres­se­ge­spräch; Cars­ten Spal­lek sucht in den mit­ge­brach­ten Akten, spricht mehr zu sich selbst beim Über­flie­gen des Vor­gangs. Die Spiel­hal­le sei zunächst ohne Anmel­dung eröff­net wor­den. Damals habe das Ord­nungs­amt auf­grund von Hin­wei­sen schnell reagiert. Die das Casi­no betrei­ben­de GmbH habe dann ein­fach einen Antrag auf Geneh­mi­gung gestellt. Die­ser Antrag ging in der Behör­de zwar ein, sei aber selbst­re­dend nicht geneh­migt wor­den. Die Ent­fer­nung von 500 Metern zur nächs­ten Spiel­hal­le und von 200 Metern zu nächs­ten Jugend­ein­rich­tung war nicht ein­ge­hal­ten wor­den. Dann dau­er­te es aller­dings bis 2015, bis die Spiel­hal­le in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei durch­sucht und geschlos­sen wur­de. Es war Glück, dass Bewei­se sicher gestellt wer­den konnten.

Stadt­rat Cars­ten Spal­lek glaubt auf­grund der Höhe des Ver­falls­be­schei­des, der Betrei­ber wer­de es auf einen Gerichts­pro­zess ankom­men las­sen, da „80 000 Euro ja den Gegen­wert eines ordent­li­chen Autos dar­stel­len“. Aber auch das Gegen­teil kann spe­ku­liert wer­den. Ja, es kann nicht bewie­sen wer­den, wie­viel Gewinn die Spiel­höl­le über den lan­gen Zeit­raum hin­weg ein­strich. Aber bei Gewin­nen von knapp 20 000 Euro inner­halb von 42 Tagen ist es nicht abwe­gig anzu­neh­men, dass die GmbH tat­säch­lich kom­men­tar­los 80 000 Euro an den Bezirk überweist.

"Das Überraschende macht Glück." Don Carlos
“Das Über­ra­schen­de macht Glück.” Don Carlos

Viele Spielhallen ab 1. August zu

Span­nend wird es beim The­ma Spiel­hal­len ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Über­gangs­frist aus dem neu­en Spiel­hal­len­ge­setz. Nach Ablauf die­ser Frist dür­fen auch bestehen­de Spiel­hal­len den Abstand von 500 Metern zum nächs­ten Casi­no und 200 Meter zur nächs­ten Jugend­ein­rich­tung nicht mehr unter­schrei­ten. Der Bestands­schutz endet an die­sem Tag. [Update 4. März:] Das Abge­ord­ne­ten­haus woll­te am 18. Febru­ar ein Gesetz ver­ab­schie­den, das genau regelt, wel­ches Casi­no schlie­ßen wird. Das Gesetz wur­de aber in den Aus­schuss für Wirt­schaft, For­schung und Tech­no­lo­gie gege­ben. Ursprüng­lich war zu hören, dass nicht ein Los­ver­fah­ren dar­über ent­schei­den soll, wel­che Spiel­hal­len wei­ter­be­stehen darf, wenn der Abstand von 500 Metern unter­schrit­ten wird. Der Geset­zes­ent­wurf ver­weist nun auf ein Los­ver­fah­ren. Cars­ten Spal­lek rech­net damit, dass nur rund ein Vier­tel der bestehen­den Spiel­hal­len übrig blei­ben wird. Wett­bü­ros und ille­ga­le Spiel­be­trie­be sind in die­ser Schät­zung nicht mitgezählt.

LINKS
Gesetz­ent­wurf von CDU und SPD zum Mind­AbstUmsG Bln.
Ver­lauf der Sit­zung des Abge­ord­ne­ten­hau­ses am 18. Febru­ar: Pro­to­koll ab Sei­te 7885.

Autor: And­rei Schnell; Fotos: And­rei Schnell; unte­res Foto: Don Carlos

Andrei Schnell

Meine Feinde besitzen ein Stück der Wahrheit, das mir fehlt.

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