
Ein unbekannter Betreiber einer Spielhalle im Wedding (kann auch im Ortsteil Gesundbrunnen sein) muss rund 80.000 Euro Strafe zahlen. Grund für den Brief vom Ordnungsamt ist, dass das Automatencasino ohne Genehmigung betrieben wurde. Zwei Jahre lang konnte der Betreiber straflos seinen Geschäften nachgehen.
„Den Namen des Betreibers nennen in wir solchen Fällen grundsätzlich nicht“, sagt Bezirksstadtrat Carsten Spallek. Ihm untersteht das Ordnungsamt. Das Amt hat einen so genannten Verfallsbescheid ausgestellt. Der wichtigste Unterschied zum bekannten Bußgeldbescheid ist, dass Bußgelder bis maximal 50 000 Euro ausgestellt werden können. Bei einem Verfallsbescheid kann das Ordnungsamt individuelle, also vor allem höhere Geldforderungen stellen. Im konkreten Fall konnten Quittungen von acht Glückspielautomaten ausgelesen werden. Mit den Quittungen liegen konkrete Beweise vor, die den Verfallsbescheid gerichtsfest machen. In 42 Tagen habe der Spielhallen-Besitzer bei einem Umsatz von rund 80 000 Euro rund 20 000 Euro Gewinn eingestrichen. „Vor Gericht erklären die Betreiber gern, die Automaten hingen nur als Wandschmuck“, erklärt Carsten Spallek augenzwinkernd bei einem Pressegespräch. Ein Verfallsbescheid kann eben wie ein Bußgeldbescheid angefochten werden und dann zählen für den Richter nur die Beweise.

Wie der Betrieb seit 2013 lief
Weniger zum Schmunzeln ist allerdings, dass der Besitzer (eine GmbH) die Spielhalle seit 2013 zwei Jahre lang unbehelligt betrieben hat. Diese Information geht ein wenig unter im Pressegespräch; Carsten Spallek sucht in den mitgebrachten Akten, spricht mehr zu sich selbst beim Überfliegen des Vorgangs. Die Spielhalle sei zunächst ohne Anmeldung eröffnet worden. Damals habe das Ordnungsamt aufgrund von Hinweisen schnell reagiert. Die das Casino betreibende GmbH habe dann einfach einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Dieser Antrag ging in der Behörde zwar ein, sei aber selbstredend nicht genehmigt worden. Die Entfernung von 500 Metern zur nächsten Spielhalle und von 200 Metern zu nächsten Jugendeinrichtung war nicht eingehalten worden. Dann dauerte es allerdings bis 2015, bis die Spielhalle in Zusammenarbeit mit der Polizei durchsucht und geschlossen wurde. Es war Glück, dass Beweise sicher gestellt werden konnten.
Stadtrat Carsten Spallek glaubt aufgrund der Höhe des Verfallsbescheides, der Betreiber werde es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, da „80 000 Euro ja den Gegenwert eines ordentlichen Autos darstellen“. Aber auch das Gegenteil kann spekuliert werden. Ja, es kann nicht bewiesen werden, wieviel Gewinn die Spielhölle über den langen Zeitraum hinweg einstrich. Aber bei Gewinnen von knapp 20 000 Euro innerhalb von 42 Tagen ist es nicht abwegig anzunehmen, dass die GmbH tatsächlich kommentarlos 80 000 Euro an den Bezirk überweist.

Viele Spielhallen ab 1. August zu
Spannend wird es beim Thema Spielhallen ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Übergangsfrist aus dem neuen Spielhallengesetz. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch bestehende Spielhallen den Abstand von 500 Metern zum nächsten Casino und 200 Meter zur nächsten Jugendeinrichtung nicht mehr unterschreiten. Der Bestandsschutz endet an diesem Tag. [Update 4. März:] Das Abgeordnetenhaus wollte am 18. Februar ein Gesetz verabschieden, das genau regelt, welches Casino schließen wird. Das Gesetz wurde aber in den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie gegeben. Ursprünglich war zu hören, dass nicht ein Losverfahren darüber entscheiden soll, welche Spielhallen weiterbestehen darf, wenn der Abstand von 500 Metern unterschritten wird. Der Gesetzesentwurf verweist nun auf ein Losverfahren. Carsten Spallek rechnet damit, dass nur rund ein Viertel der bestehenden Spielhallen übrig bleiben wird. Wettbüros und illegale Spielbetriebe sind in dieser Schätzung nicht mitgezählt.
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Gesetzentwurf von CDU und SPD zum MindAbstUmsG Bln.
Verlauf der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. Februar: Protokoll ab Seite 7885.
Autor: Andrei Schnell; Fotos: Andrei Schnell; unteres Foto: Don Carlos