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Straßenumbenennungen: Widerspruch ist teuer!

15. Januar 2020
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Maji-Maji-Allee, Anna-Mun­gun­da-Allee, Man­ga-Bell-Platz und Cor­ne­li­us-Fre­de­ricks-Stra­ße statt Peter­s­al­lee, Nach­ti­gal­platz und Lüde­ritz­stra­ße? Las­sen wir an die­ser Stel­le die längst abge­schlos­se­ne Dis­kus­si­on über die Not­wen­dig­keit der Umbe­nen­nun­gen von Stra­ßen im Afri­ka­ni­schen Vier­tel ein­mal bei­sei­te. Das Ver­fah­ren ist inzwi­schen fast zum Abschluss gekom­men – der vor­erst letz­te Akt war die Ertei­lung von 127 Wider­spruchs­be­schei­den an Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner. Für die ent­hielt das Schrei­ben des Bezirks­amts vom 22. Dezem­ber eine böse Überraschung.

Genau ans Straßengesetz gehalten

Es gibt einen Beschluss der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung vom 19. April 2018, einen Beschluss des Bezirks­amts vom 24. April 2018 und einen wei­te­ren Beschluss betref­fend den Nach­ti­gal­platz vom 18. Okto­ber 2018. Inzwi­schen wur­den die betrof­fe­nen Stra­ßen Lüde­ritz­stra­ße, Peter­s­al­lee und Nach­ti­gal­platz per All­ge­mein­ver­fü­gung umbe­nannt; die Umbe­nen­nung gilt inzwi­schen auch als bekannt gege­ben. Das alles ent­spricht dem Ber­li­ner Stra­ßen­ge­setz, das anders als ande­re Lan­des­ge­set­ze kei­ne Mit­spra­che der Betrof­fe­nen vor­sieht. Für die Umbe­nen­nung der vor 1933 benann­ten Stra­ßen nach § 5 der Aus­füh­rungs­vor­schrif­ten lie­fer­te der Bezirk aus­führ­li­che Begründungen.

In der Zwi­schen­zeit haben betrof­fe­ne Anwoh­ner Wider­spruch ein­ge­legt, wes­halb die Umbe­nen­nung noch nicht wirk­sam gewor­den ist. Die Bür­ger­initia­ti­ve Pro Afri­ka­ni­sches Vier­tel hat­te Mus­ter­wi­der­sprü­che bereit gestellt, und 127 Wed­din­ge­rin­nen und Wed­din­ger leg­ten dar­auf­hin Wider­spruch ein. Die­se wur­den nun­mehr alle­samt als begrün­det, aber unzu­läs­sig abge­lehnt, da die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Umbe­nen­nun­gen wei­ter­hin vorliegen.

Die Überraschung kam vor Weihnachten

Die Ein­gangs­be­stä­ti­gung ohne Kostenwarnung

Was vie­le Wider­spruchs­füh­rer jedoch nicht wuss­ten, war die Exis­tenz einer Ver­fah­rens­ge­bühr und wie hoch sie aus­fal­len wür­de. Hier hat­te der Bezirk einen Spiel­raum zwi­schen 36,79 und 741,37 Euro. Man ent­schied sich für den Höchst­satz. Mit der Begrün­dung, dass vie­le gleich­lau­ten­de Wider­sprü­che vor­la­gen, wur­de die Gebühr jedoch auf 20 %, also auf 148,27 Euro, redu­ziert.  Der Wider­spruchs­be­scheid wur­de kurz vor Weih­nach­ten zuge­stellt, mit einer Zah­lungs­frist von zwei Wochen. Unter­schrie­ben hat das Wider­spruchs­schrei­ben der Bezirks­bür­ger­meis­ter Ste­phan von Das­sel (B.90/Die Grü­nen) höchst­per­sön­lich. Frag­lich bleibt, ob die Betrof­fe­nen  eine so kurz­fris­ti­ge Zah­lung der Sum­me über­haupt leis­ten können.

Kommentar:

Schon durch­ge­stri­chen: Lüderitzstraße

Im Ver­fah­ren rund um die Stra­ßen­um­be­nen­nun­gen im Afri­ka­ni­schen Vier­tel ist so ziem­lich alles schief­ge­gan­gen, was man sich vor­stel­len kann. Doch selbst wer der Auf­ar­bei­tung des post­ko­lo­nia­len Erbes bis hin zu neu­en Namen für die drei umstrit­te­nen Stra­ßen posi­tiv gegen­über steht, schlägt die Hän­de über dem Kopf zusam­men, wie viel Por­zel­lan ohne Not zer­schla­gen wur­de – allen vor­an bei Anwoh­nern, die die Welt nicht mehr verstehen.

Drei der betrof­fe­nen Wider­spruchs­füh­rer zeig­ten uns den Schrift­wech­sel mit dem Bezirks­amt. Dabei zeig­te sich, dass sie kein Ein­gangs­schrei­ben des Bezirks­amts erhal­ten hat­ten, in dem auf die mög­li­chen Kos­ten hin­ge­wie­sen wur­de. Sie hat­ten nur einen Brief bekom­men, der dar­über infor­miert, dass die Umbe­nen­nung bis zur abschlie­ßen­den Bear­bei­tung der Wider­sprü­che noch nicht wirk­sam wird. “Hät­ten wir von den Kos­ten gewusst, hät­ten wir den Wider­spruch zurück­ge­zo­gen”, sagen Aude B. und Mar­tin G. Auch auf der Sei­te der Bür­ger­initia­ti­ve, wo das Mus­ter­schrei­ben zu fin­den ist, steht davon nichts.

Das ver­un­glück­te Jury­ver­fah­ren, die man­geln­de Ein­bin­dung der Betrof­fe­nen und der Umgang mit den Wider­sprü­chen wer­fen kein gutes Licht auf die Bezirks­ver­wal­tung. So hät­te den Ver­ant­wort­li­chen, wie der grü­nen Stadt­rä­tin Sabi­ne Weiß­ler, eine (aller­dings gesetz­lich nicht gefor­der­te) Betei­li­gung der Anwoh­ner per Bür­ger­ver­samm­lung im betrof­fe­nen Kiez gut zu Gesicht gestan­den. Auch wenn die Umbe­nen­nung per All­ge­mein­ver­fü­gung kei­ne Akzep­tanz bei der Bevöl­ke­rung ver­langt, soll­te ein solch umstrit­te­nes Ver­fah­ren selbst kei­ne Demo­kra­tie­de­fi­zi­te auf­wei­sen. Mit den hohen Kos­ten wer­den schließ­lich die Bür­ger, die die Umbe­nen­nung kri­tisch sehen, anhand der Gebüh­ren­keu­le abge­schreckt, ihren Unmut zu äußern. Und die Betrof­fe­nen haben ein Weih­nachts­ge­schenk von Herrn von Das­sel erhal­ten, an dem sie noch lan­ge zu knab­bern haben. Die, deren Adres­se sich ändert, müs­sen dar­über hin­aus die Kos­ten der Ummel­dung, Aus­weis­än­de­rung usw. selbst tragen.

Was bleibt? Wie mit den unzu­frie­de­nen Anwoh­nern umge­gan­gen wird, ist kein vor­bild­li­ches Ver­wal­tungs­han­deln, son­dern frag­wür­dig. Und das, obwohl man gera­de bei der Ehrung von frag­wür­di­gen Per­so­nen mora­lisch beson­ders kor­rekt sein woll­te. Gut gemeint – schlecht gemacht!

 

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Joachim Faust

hat 2011 den Blog gegründet. Heute leitet er das Projekt Weddingweiser. Mag die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen gleichermaßen.

3 Comments Leave a Reply

  1. Statt die Stra­ßen umzu­be­nen­nen, soll­te lie­ber eine qua­li­ta­ti­ve Auf­ar­bei­tung des The­mas betrie­ben wer­de, Nur durch die Umben­nung fin­det noch kei­ne his­to­ri­sche Wür­di­gung von Unrecht statt. Sinn­vol­ler wäre das Anbrin­gen von Hin­wei­sen oÄ. in denen die Taten der Namens­ge­ber auf­ge­lis­tet wer­den. Scheint mir dem The­ma ange­mes­se­ner. So wird die Erin­ne­rung an die Schand­ta­ten eher wach gehal­ten. Die Neu­be­nen­nung der Stra­ßen durch Ersatz von ande­ren Namen ist dafür kein adäqua­tes Mit­tel – viel­leicht haben die Per­so­nen ja auch Dreck am Ste­cken. Das stellt sich viel­leicht erst in ein paar Jah­ren oder Jahr­zehn­ten her­aus. Wer weiß?

  2. Man stel­le sich nur einen Moment vor, wie groß das Geschrei gewe­sen wäre, hät­te eine Ver­wal­tung Wider­sprü­che gegen eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Park­zo­ne o.ä. ana­log beschieden.
    „Man merkt die Absicht und ist ver­stimmt!“ möch­te man mit Goe­the ausrufen.
    Den Betrof­fe­nen soll­te man raten, ggf. einen Erlass­an­trag zu erwägen.

  3. Die Bür­ger­initia­ti­ve gegen die Umbe­nen­nung ist mir als Bewoh­ner der Lüde­ritz­stra­ße alles ande­re als sym­pa­thisch, aber Sie haben Recht, wenn Sie schrei­ben, dass eine Bür­ger­an­hö­rung den Grü­nen gut zu Gesicht gestan­den hät­te. Gibt es einen Soli­da­ri­täts­fonds für die Widerspruchskosten?
    P.S. Muss es im Text nicht hei­ßen: Die Wider­sprü­che waren ” zuläs­sig aber unbe­grün­det”?. Bei einem unzu­läs­si­gen Wider­spruch wird. die Begrün­dung nicht mehr geprüft.

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