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(Stadt-)Landschaft unter Schutz

4. Juli 2016
Schild geschützte Grünanlage Landschaftsschutzgebiet
Was genau ist der Unterschied?

Wenn Berlin sich mit Paris oder London vergleicht, dann kann Berlin vor allem punkten mit dem Schlagwort „Grüne Stadt“. Allein auf den 15 Quadratkilometern Wedding und Gesundbrunnen haben 180.000 Menschen ihr Grün mit dem Humboldthain, dem Schillerpark, dem Volkspark Rehberge und mit den vielen Kleingärten quasi vor der Haustür.  Damit das so bleibt und diese Flächen als Freiraum erhalten bleiben, hat der Gesetzgeber für verschiedene Formen des Schutzes gesorgt. Was bedeuten eigentlich die Schilder, die an den Eingängen der Grünflächen allgegenwärtig sind? Was ist erlaubt, was ist verboten – und warum?

Landschaftsschutzgebiete

So ist beispielsweise der allseits beliebte Plötzensee mit seinen Uferbereichen Teil des Landschaftsschutzgebietes Rehberge. Dieses ist gleichzeitig das Einzige in Berlin-Mitte. Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Sie müssen vor Beeinträchtigungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck widersprechen, bewahrt werden¹. Um dort siedelnde Tier- und Pflanzenarten nicht zu stören, darf beispielsweise am Plötzensee nicht wild gebadet werden. Ein Zaun mit entsprechenden Hinweisschildern lässt am Schutzstatus dieses Gebietes keinen Zweifel.

Geschützte Grünanlagen

Das als „Tulpenschild“ bekannte Zeichen weist auf eine geschützte Grünanlage hin. Die Mehrzahl der überwiegend von den Gartenämtern der Bezirke gepflegten Grün- und Erholungsanlagen in Berlin sind nach dem Grünanlagengesetz gewidmet. Das Schild weist darauf hin, dass für die jeweils damit gekennzeichnete Fläche die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes gelten².

Hier gilt:

Kleingärten

Kleingarten Kolonie RehbergeBerlin ohne seine Kleingärten – undenkbar! Und doch: Kleingärten genießen keinen Ewigkeitsschutz. Aber immerhin: Mit dem Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 wurde der Kleingartenentwicklungsplan fortgeschrieben. 2014 hat der Senat für elf Kleingartenanlagen eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Zusätzlich zu den rund 2.500 ha (83 %) dauerhaft zu erhaltenden Kleingartenflächen besteht nun für 257 ha (8 %) eine Schutzfrist bis zum Jahr 2020.³ Dies betrifft bei uns im Wedding und in Gesundbrunnen die Kolonien Nordkap, Scherbeneck (Teilfläche), Sommerglück, Virchow, Wiesengrund und Wilhelm-Kuhr-Straße. Insgesamt gibt es 27 Kleingartenanlagen, die im Weddinger Bezirksverband organisiert sind.

¹ Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgebiete/de/lsg/uebersicht.shtml

² Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/gesetze/index.shtml

³ Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/

weddingweiserredaktion

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