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(Stadt-)Landschaft unter Schutz

4. Juli 2016
Schild geschützte Grünanlage Landschaftsschutzgebiet
Was genau ist der Unterschied?

Wenn Ber­lin sich mit Paris oder Lon­don ver­gleicht, dann kann Ber­lin vor allem punk­ten mit dem Schlag­wort “Grü­ne Stadt”. Allein auf den 15 Qua­drat­ki­lo­me­tern Wed­ding und Gesund­brun­nen haben 180.000 Men­schen ihr Grün mit dem Hum­boldt­hain, dem Schil­ler­park, dem Volks­park Reh­ber­ge und mit den vie­len Klein­gär­ten qua­si vor der Haus­tür.  Damit das so bleibt und die­se Flä­chen als Frei­raum erhal­ten blei­ben, hat der Gesetz­ge­ber für ver­schie­de­ne For­men des Schut­zes gesorgt. Was bedeu­ten eigent­lich die Schil­der, die an den Ein­gän­gen der Grün­flä­chen all­ge­gen­wär­tig sind? Was ist erlaubt, was ist ver­bo­ten – und warum?

Landschaftsschutzgebiete

So ist bei­spiels­wei­se der all­seits belieb­te Plöt­zen­see mit sei­nen Ufer­be­rei­chen Teil des Land­schafts­schutz­ge­bie­tes Reh­ber­ge. Die­ses ist gleich­zei­tig das Ein­zi­ge in Ber­lin-Mit­te. Bei Land­schafts­schutz­ge­bie­ten han­delt es sich über­wie­gend um groß­flä­chi­ge Gebie­te, die vor­ran­gig für die Erhal­tung eines intak­ten Natur­haus­hal­tes, auf­grund ihres beson­de­ren Land­schafts­bil­des oder für die Erho­lung des Men­schen als Schutz­ge­bie­te aus­ge­wie­sen wer­den. Sie müs­sen vor Beein­träch­ti­gun­gen, die den Cha­rak­ter des Gebie­tes ver­än­dern oder dem Schutz­zweck wider­spre­chen, bewahrt wer­den¹. Um dort sie­deln­de Tier- und Pflan­zen­ar­ten nicht zu stö­ren, darf bei­spiels­wei­se am Plöt­zen­see nicht wild geba­det wer­den. Ein Zaun mit ent­spre­chen­den Hin­weis­schil­dern lässt am Schutz­sta­tus die­ses Gebie­tes kei­nen Zweifel.

Geschützte Grünanlagen

Das als “Tul­pen­schild” bekann­te Zei­chen weist auf eine geschütz­te Grün­an­la­ge hin. Die Mehr­zahl der über­wie­gend von den Gar­ten­äm­tern der Bezir­ke gepfleg­ten Grün- und Erho­lungs­an­la­gen in Ber­lin sind nach dem Grün­an­la­gen­ge­setz gewid­met. Das Schild weist dar­auf hin, dass für die jeweils damit gekenn­zeich­ne­te Flä­che die Bestim­mun­gen des Grün­an­la­gen­ge­set­zes gelten².

Hier gilt:

Kleingärten

Kleingarten Kolonie RehbergeBer­lin ohne sei­ne Klein­gär­ten – undenk­bar! Und doch: Klein­gär­ten genie­ßen kei­nen Ewig­keits­schutz. Aber immer­hin: Mit dem Senats­be­schluss vom 12. Janu­ar 2010 wur­de der Klein­gar­ten­ent­wick­lungs­plan fort­ge­schrie­ben. 2014 hat der Senat für elf Klein­gar­ten­an­la­gen eine noch­ma­li­ge Ver­län­ge­rung bis zum Jahr 2020 beschlos­sen. Zusätz­lich zu den rund 2.500 ha (83 %) dau­er­haft zu erhal­ten­den Klein­gar­ten­flä­chen besteht nun für 257 ha (8 %) eine Schutz­frist bis zum Jahr 2020.³ Dies betrifft bei uns im Wed­ding und in Gesund­brun­nen die Kolo­nien Nord­kap, Scher­ben­eck (Teil­flä­che), Som­mer­glück, Virch­ow, Wie­sen­grund und Wil­helm-Kuhr-Stra­ße. Ins­ge­samt gibt es 27 Klein­gar­ten­an­la­gen, die im Wed­din­ger Bezirks­ver­band orga­ni­siert sind.

¹ Quel­le: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgebiete/de/lsg/uebersicht.shtml

² Quel­le: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/gesetze/index.shtml

³ Quel­le: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/

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