22.7.2019 Nach mehr als zwei Jahren Verwaltungsverfahren ist die “Platzordnung Müllerstraße 147, 149” durch einen Bezirksamtsbeschluss vom 2. April 2019 in Kraft gesetzt. Darin sind auf dem Platz acht Verhaltensweisen “insbesondere untersagt”, darunter Alkohol zu konsumieren und Fahrrad zu fahren.
“Müllerstraße 147, 149” meint dabei den gesamten Bereich des Platzes am “Elise-und-Otto-Hampel-Weg” einschließlich des Weges selbst, wie auf der beigefügten Karte deutlich wird. Oft wird er auch “Rathausplatz” oder “Rathausvorplatz” genannt, einen eigenständigen Namen billigt ihm der Bezirk aber nicht zu, obwohl nicht nur die Stadtteilvertretung mensch.müller lange Zeit eindringlich gefordert hatte, den ganzen Platz nach dem Weddinger Arbeiterehepaar zu benennen, das wegen seiner zivilen Widerstandsaktionen gegen die Nazis hingerichtet worden war.
Die neue Platzordnung ermächtigt auch das Sicherheitspersonal des “Jobcenter Leopoldplatz”, auf dem gesamten Bereich das Hausrecht auszuüben, also auch auf Platzteilen, die dem Bezirk Mitte unterstehen, genauer gesagt drei unterschiedlichen Verwaltungseinheiten des Bezirks: dem Straßen- und Grünflächenamt, der Serviceeinheit Facility-Management und dem Amt für Weiterbildung und Kultur, was die Verwaltungsverfahren extrem zeitaufwändig macht. Der private Sicherheitsdienst des Jobcenters soll jetzt also dafür sorgen, dass die Platzregeln eingehalten werden und darf dazu gegebenenfalls auch Platzverweise aussprechen.
Dieser Job wird schwierig. Denn mitten auf dem Platz stehen ja auch die Fahrradbügel der Schiller-Bibliothek. Zudem wird die direkte Verbindung zwischen der Hauptgeschäftsstraße und der Beuth-Hochschule von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern befahren, die damit das Kopfsteinpflaster der Ostender Straße oder den viel zu engen Radweg der verkehrsreichen Luxemburger Straße umgehen. Im Verkehrskonzept für den Brüsseler Kiez, das im Jahr 2017 unter reger Bürgerbeteiligung erarbeitet wurde, wird sogar vorgeschlagen, auf dem Elise-und-Otto-Hampel-Weg eine bezirkliche Radroute einzurichten. Man darf also getrost erwarten, dass kaum ein Fahrradfahrer sich an die Platzordnung halten wird: Die wird dann auch in ihren anderen Inhalten obsolet.
Autor: Christof Schaffelder
Dieser Text erschien zuerst in der Ausgabe Juli/August 2019 der “Ecke Müllerstraße”
Hier die Platzordnung im Wortlaut:
Wir möchten, dass sich alle unsere Besucher/innen auf dem Platz sicher und wohlfühlen. Um allen Besucher/innen den Aufenthalt auf dem Platz so angenehm wie möglich zu gestalten, wurde diese Platzordnung erlassen.
§ 1 Geltungsbereich: Diese Platzordnung findet Anwendung auf allen öffentlich zugänglichen Flächen der Müllerstraße 147, 149.
§ 2 Hausrecht: Das Hausrecht obliegt dem Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, vertreten durch deren jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer und das Bezirksamt Mitte von Berlin sowie den von diesen mit der Ausübung des Hausrechts Beauftragten, insbesondere dem Sicherheitspersonal der von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beauftragten Firmen.
§ 3 Verhalten im öffentlich zugänglichen Bereich: Besucher/innen haben sich beim Aufenthalt auf dem Platz so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Besucher/innen ist es daher insbesondere untersagt: 1. Abfälle (einschl. Zigaretten und Kaugummis) außerhalb der Abfallbehälter wegzuwerfen, sonstige Verunreinigungen – auch urinieren – im Geltungsbereich zu hinterlassen,2. Alkohol im Geltungsbereich dieser Platzordnung zu konsumieren,3. Betäubungsmittel mit sich zu führen bzw. mit diesen zu handeln oder diese zu konsumieren,4. Straßenhandel zu betreiben,5. Fahrrad zu fahren,6. Hunde frei laufen zu lassen,7. im Geltungsbereich zu nächtigen oder zu betteln. 8.Veranstaltungen und Versammlungen bedürfen einer Sondergenehmigung durch das Land Berlin.
§ 4 Verstöße gegen die Platzordnung: Verstöße gegen diese Platzordnung können zu Platzverweis, Platz- bzw. Betretungsverbot, Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen führen
[osm_map_v3 map_center=“52.5468,13.3580” zoom=“17” width=“100%” height=“450” ]
Mich würde interessieren,ob es ähnliche “Verordnungen “auf anderen Plätzen gibt?Ich fühle mich jedenfalls sehr! wertgeschätzt durch diese Hinweise,würden die “Benutzer “desPlstzes selber nie darauf kommen und ich fühle mich nun viel sicherer .Super! Vielen Dank auch nochmal für den “ausgezeichneten Lesegarten”!