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Neue Mehrwegpflicht ab Januar:
Lieblingsbecher statt Plastikmüll

21. Dezember 2022
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Ab dem 1. Janu­ar kommt die soge­nann­te Mehr­weg­pflicht. Doch man­ches klingt dra­ma­ti­scher als es ist. Das neue Ver­pa­ckungs­ge­setz ver­langt ab dem nächs­ten Jahr ledig­lich eine Mehr­weg­al­ter­na­ti­ve. So steht es im Para­graph 33 des Geset­zes. Für Lieb­ha­ber des schnel­len Kaf­fees für unter­wegs kön­nen sich dadurch zwei Mög­lich­kei­ten ergeben.

Plastikmüll
Vie­le Ein­weg­be­cher lan­den nicht im Müll. Foto: And­rei Schnell

Fall eins: Der Käu­fer geht regel­mä­ßig zu einem Kaf­fee­stand, der sich einem Pfand­sys­tem wie Recup oder Fair­cup ange­schlos­sen hat. Dann kann er für sei­nen Mun­ter­ma­cher um einen Pfand­be­cher bit­ten. Die­sen kann bei einem ande­ren Händ­ler, der das glei­che Sys­tem nutzt, zurück­ge­ben. Der Kreis­lauf ist geschlos­sen. Wie beim To-Go-Becher bleibt alles bequem, es ent­steht für den Käu­fer kein Abwasch. 

Fall zwei: Der Händ­ler hat eine klei­ne Ver­kaufs­flä­che und macht des­halb mög­li­cher­wei­se nicht bei einem Pfand­sys­tem mit. In die­sem Fall kann der Kun­de ver­lan­gen, dass sein eige­ner, mit­ge­brach­ter Lieb­lings­be­cher befüllt wird.

Eine klei­ne Ver­kaufs­flä­che deut­lich unter 80 Qua­drat­me­tern hat zum Bei­spiel Cof­fee Star im Rat­haus Mül­lerstra­ße. Den­noch nutzt der Rös­ter ein Pfand­sys­tem. Wir neh­men “bereits seit über vier Jah­ren am Recup Sys­tem teil”, sagt Karl­heinz Rie­ser von der Kaf­fee­rös­te­rei. Kun­den­be­cher sehe man dage­gen “kri­tisch”, schließ­lich wür­den man­che Bun­des­län­der die­se unter­sa­gen, sagt Karl­heinz Rie­ser. Dass Mehr­weg nicht nur für frisch gebrüh­ten Kaf­fee funk­tio­niert, bewei­sen unter ande­rem die Fly­ing Roas­ters. Sie ver­kau­fen schon heu­te ihre Kaf­fee­boh­nen auf Wunsch in wie­der­ver­wend­ba­ren Dosen und spa­ren so Ver­pa­ckun­gen. Eben­falls Vor­rei­ter ist die Flei­sche­rei Bün­ger. Schil­der im Geschäft wei­sen dar­auf hin, dass Flei­scher­meis­ter Sven Tan­ner und sein Team Wurst auch in mit­ge­brach­ten Dosen ver­kauft. Ein Test beim Cuc­cis auf dem Bahn­hof Gesund­brun­nen zeigt: Bei allen Kios­ken der Ket­te wird der mit­ge­brach­te Lieb­lings­be­cher schon heu­te ohne Fra­gen und Wun­dern anstands­los angenommen.

Streng genom­men gibt es noch Fall drei: Plas­tik und Mee­re sind bei­des The­men, die den Kun­den nicht inter­es­sie­ren und er wählt wei­ter­hin den beschich­te­ten To-Go-Becher.

Mehr­weg­be­cher. Foto: Hensel

Regeln für die Kunden

Wir haben bei der Senats­ver­wal­tung für Umwelt nach­ge­fragt, was das neue Gesetz im Detail bedeutet.

Fra­ge 1: Kann ein Laden mich mit mei­nem Lieb­lings­be­cher abwei­sen? Ant­wort: “Ja, es ist zutref­fend, dass Betrie­be mit mehr als 80 Qua­drat­me­tern und fünf Mit­ar­bei­ten­den tat­säch­lich nicht ver­pflich­tet sind, Essen in mit­ge­brach­tes Geschirr zu fül­len”, sagt Pres­se­spre­che­rin Con­stan­ze Sie­den­burg. Das heißt, der Kun­de müs­se auf frei­wil­li­ge Akzep­tanz hoffen.

Fra­ge 2: Es gibt kon­kur­rie­ren­de Pfand­sys­te­me. Kann ich den­noch mei­nen Pfand­be­cher bei jedem Gas­tro­no­men mit einem belie­bi­gen Pfand­sys­tem mei­nen Leih­be­cher zurück­ge­ben? Ant­wort: “Nein, es gibt bis­lang kei­ne Ver­pflich­tung, alle Mehr­weg­pool­ver­pa­ckun­gen zurück­zu­neh­men”, sagt Con­stan­ze Sie­den­burg. Aber das Land Ber­lin ver­han­de­le wegen die­ses Punk­tes mit dem Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um. Zudem arbei­te die Senats­ver­wal­tung für Umwelt an der Idee, die Rück­nah­me per Auto­ma­ten zu ermög­li­chen, so die Pressesprecherin.

Fra­ge 3: Gibt es Höchst- oder Min­dest­prei­se für die Pfand­be­cher? Ant­wort: “Der Pfand­preis der Mehr­weg­al­ter­na­ti­ve darf nicht so hoch sein, dass er eine abschre­cken­de Wir­kung hat”, sagt Con­stan­ze Sie­den­burg. Gleich­zei­tig dür­fe sich im Pfand­preis der Mate­ri­al­wert wider­spie­geln. Für eine Scha­le aus Edel­stahl darf der Gas­tro­nom einen höhe­ren Pfand ver­lan­gen als für eine Bowl aus Karton.

Merchandising
Unprak­tisch für unter­wegs, aber unschlag­bar cool: die Wed­ding­wei­ser-Kaf­fee­tas­se. Foto: Weddingweiser

Warum die Neuerungen?

War­um hat der Gesetz­ge­ber die Neue­run­gen ein­ge­führt? Die neu­en Regeln des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes sol­len dazu füh­ren, dass weni­ger Plas­tik für die Beschich­tung der Becher pro­du­ziert wer­den. Eine zusätz­li­che Ant­wort zeigt unser Foto. Vie­le der To-Go-Becher lan­den nicht im Müll, son­dern blei­ben umsonst und drau­ßen für die Nach­welt erhalten. 

Für man­che Gas­tro­no­men sind die Pfand­sys­te­me oder die Her­stel­lung eige­ner Mehr­weg­be­cher zu teu­er. Sie sind froh, dass sie unter der Gren­ze von 80 Qua­drat­me­tern Ver­kaufs­flä­che lie­gen und ihrer Pflicht nach­kom­men, indem sie die Becher und Behäl­ter der Kun­den akzep­tie­ren. Und dazu einen ent­spre­chen­den Hin­weis aushängen.

P.S.: Ver­pa­ckun­gen ohne Beschich­tung sind aus­ge­nom­men. Das heißt, die aus alter Zeit bekann­te Alter­na­ti­ve Brot­beu­tel kön­nen Bäcker wei­ter ableh­nen und aus­nahms­los auf die Papier­tü­te set­zen. Auch der Piz­za­bo­te muss sich kei­nen Kopf machen und kann sei­ne run­den Schei­ben wie zuvor im Kar­ton liefern.

Logo Weddinger Allgemeine Zeitung

Der Text erschien zuerst in der Wed­din­ger All­ge­mei­nen Zei­tung (–> E‑Paper), der gedruck­ten Zei­tung für den Wed­ding. Autor ist And­rei Schnell. Wir dan­ken dem RAZ-Verlag!

Andrei Schnell

Meine Feinde besitzen ein Stück der Wahrheit, das mir fehlt.

2 Comments Leave a Reply

  1. Wenn ich den Arti­kel rich­tig ver­stan­den habe, ist der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­auf­wand an jedem Ort für Kun­de und Händ­ler noch wesent­lich höher als der öko­lo­gi­sche Nut­zen für die Stadt. Ein neu­er Schil­der­wald wird die Coro­na-Infos flä­chen­de­ckend ergän­zen? War das als Impact beabsichtigt?

    • Ich fin­de es schon eine Erleich­te­rung, dass mei­ne mit­ge­brach­ten Mehr­weg­be­cher dann über­all ange­nom­men wer­den müs­sen. Vie­le machen das zwar schon, aber manch­mal wird man auch weg­ge­schickt. Ich neh­me es als Signal (an uns alle) in die Rich­ti­ge Richtung. 😉

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