Begrünte Baumscheiben verschönern das Stadtbild, fördern die Artenvielfalt und tragen zu einem besseren Mikroklima bei. Im Bezirk Mitte ist für die Bepflanzung keine Genehmigung mehr nötig. Aber was verlangt wird, ist ein achtsamer Umgang mit dem öffentlichen Raum und die Bereitschaft zur regelmäßigen Pflege.

Die Auswahl der Fläche sollte mit Bedacht erfolgen. Geeignet sind ältere Bäume in Wohnortnähe, bei denen der Wurzelbereich nicht freiliegt. Junge Bäume mit Stützpfählen dürfen nicht bepflanzt werden, da sie noch besonderen Schutz benötigen. Vor dem Pflanzen ist der meist verdichtete Boden vorsichtig zu lockern – nicht tiefer als zehn Zentimeter, um Wurzeln und Leitungen zu schonen. Der Bereich direkt um den Stamm bleibt frei, ein Abstand von mindestens 30 Zentimetern schützt die Baumwurzeln. Zusätzliche Erde sollte nicht eingebracht werden; auch Torf oder Pflanzsubstrate sind nicht erlaubt. Die Baumscheibe muss insgesamt tiefer liegen als der Gehweg, damit Regenwasser versickern kann.

Empfohlen werden heimische, insektenfreundliche Pflanzen mit zurückhaltendem Wuchs. Ungeeignet sind hochwachsende Stauden, Gehölze, Sträucher, Kletterpflanzen oder stark wuchernde Gräser. Auch Pflanzgefäße wie Kübel oder Kästen gehören nicht auf die Baumscheibe.
Wer einen schützenden Zaun anbringen möchte, sollte Holz verwenden und darauf achten, dass dieser nicht höher als 40 Zentimeter ist, keine scharfen Kanten aufweist und nicht tiefer als 20 Zentimeter in den Boden ragt. Sitzflächen sind nicht gestattet, da sie die Wurzeln gefährden. Auch mit Bepflanzung und Zaun müssen Geh- und Radwege weiterhin problemlos nutzbar bleiben.
Im Sommer kommt's aufs Gießen an
Während Trockenperioden benötigen Bäume und Pflanzen zusätzliches Wasser. Eine wöchentliche Gabe von 70 bis 100 Litern, idealerweise per Schlauch, hilft, auch die tieferen Wurzeln zu erreichen.

Die Bäume im öffentlichen Raum werden regelmäßig auf ihre Standfestigkeit und Gesundheit geprüft. Sichtbare Wurzelbereiche dürfen deshalb nicht bepflanzt oder abgedeckt werden. Muss ein Baum ersetzt werden, kann eine vorhandene Bepflanzung nur so lange bestehen bleiben, bis die Fläche vorbereitet wird.
Diese Infos noch mal in einem Flyer des Bezirksamts zusammengefasst: