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Illegales Casino: Zwei Jahre lang Gewinn gemacht

4. März 2016
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Nicht diese Spielhalle, aber eine Spielhalle im Wedding lief ohne Genehmigung. Foto: Andrei Schnell
Nicht die­se Spiel­hal­le, aber eine Spiel­hal­le im Wed­ding lief ohne Geneh­mi­gung. Foto: And­rei Schnell

Ein unbe­kann­ter Betrei­ber einer Spiel­hal­le im Wed­ding (kann auch im Orts­teil Gesund­brun­nen sein) muss rund 80.000 Euro Stra­fe zah­len. Grund für den Brief vom Ord­nungs­amt ist, dass das Auto­ma­ten­ca­si­no ohne Geneh­mi­gung betrie­ben wur­de. Zwei Jah­re lang konn­te der Betrei­ber straf­los sei­nen Geschäf­ten nachgehen.

„Den Namen des Betrei­bers nen­nen in wir sol­chen Fäl­len grund­sätz­lich nicht“, sagt Bezirks­stadt­rat Cars­ten Spal­lek. Ihm unter­steht das Ord­nungs­amt. Das Amt hat einen so genann­ten Ver­falls­be­scheid aus­ge­stellt. Der wich­tigs­te Unter­schied zum bekann­ten Buß­geld­be­scheid ist, dass Buß­gel­der bis maxi­mal 50 000 Euro aus­ge­stellt wer­den kön­nen. Bei einem Ver­falls­be­scheid kann das Ord­nungs­amt indi­vi­du­el­le, also vor allem höhe­re Geld­for­de­run­gen stel­len. Im kon­kre­ten Fall konn­ten Quit­tun­gen von acht Glück­spiel­au­to­ma­ten aus­ge­le­sen wer­den. Mit den Quit­tun­gen lie­gen kon­kre­te Bewei­se vor, die den Ver­falls­be­scheid gerichts­fest machen. In 42 Tagen habe der Spiel­hal­len-Besit­zer bei einem Umsatz von rund 80 000 Euro rund 20 000 Euro Gewinn ein­ge­stri­chen. „Vor Gericht erklä­ren die Betrei­ber gern, die Auto­ma­ten hin­gen nur als Wand­schmuck“, erklärt Cars­ten Spal­lek augen­zwin­kernd bei einem Pres­se­ge­spräch. Ein Ver­falls­be­scheid kann eben wie ein Buß­geld­be­scheid ange­foch­ten wer­den und dann zäh­len für den Rich­ter nur die Beweise.

Nicht dieses Casino, aber ein Casino lief zwei Jahre ohne Genehmigung. Foto: Andrei Schnell
Nicht die­ses Casi­no, aber ein Casi­no lief zwei Jah­re ohne Geneh­mi­gung. Foto: And­rei Schnell

Wie der Betrieb seit 2013 lief

Weni­ger zum Schmun­zeln ist aller­dings, dass der Besit­zer (eine GmbH) die Spiel­hal­le seit 2013 zwei Jah­re lang unbe­hel­ligt betrie­ben hat. Die­se Infor­ma­ti­on geht ein wenig unter im Pres­se­ge­spräch; Cars­ten Spal­lek sucht in den mit­ge­brach­ten Akten, spricht mehr zu sich selbst beim Über­flie­gen des Vor­gangs. Die Spiel­hal­le sei zunächst ohne Anmel­dung eröff­net wor­den. Damals habe das Ord­nungs­amt auf­grund von Hin­wei­sen schnell reagiert. Die das Casi­no betrei­ben­de GmbH habe dann ein­fach einen Antrag auf Geneh­mi­gung gestellt. Die­ser Antrag ging in der Behör­de zwar ein, sei aber selbst­re­dend nicht geneh­migt wor­den. Die Ent­fer­nung von 500 Metern zur nächs­ten Spiel­hal­le und von 200 Metern zu nächs­ten Jugend­ein­rich­tung war nicht ein­ge­hal­ten wor­den. Dann dau­er­te es aller­dings bis 2015, bis die Spiel­hal­le in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei durch­sucht und geschlos­sen wur­de. Es war Glück, dass Bewei­se sicher gestellt wer­den konnten.

Stadt­rat Cars­ten Spal­lek glaubt auf­grund der Höhe des Ver­falls­be­schei­des, der Betrei­ber wer­de es auf einen Gerichts­pro­zess ankom­men las­sen, da „80 000 Euro ja den Gegen­wert eines ordent­li­chen Autos dar­stel­len“. Aber auch das Gegen­teil kann spe­ku­liert wer­den. Ja, es kann nicht bewie­sen wer­den, wie­viel Gewinn die Spiel­höl­le über den lan­gen Zeit­raum hin­weg ein­strich. Aber bei Gewin­nen von knapp 20 000 Euro inner­halb von 42 Tagen ist es nicht abwe­gig anzu­neh­men, dass die GmbH tat­säch­lich kom­men­tar­los 80 000 Euro an den Bezirk überweist.

"Das Überraschende macht Glück." Don Carlos
“Das Über­ra­schen­de macht Glück.” Don Carlos

Viele Spielhallen ab 1. August zu

Span­nend wird es beim The­ma Spiel­hal­len ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Über­gangs­frist aus dem neu­en Spiel­hal­len­ge­setz. Nach Ablauf die­ser Frist dür­fen auch bestehen­de Spiel­hal­len den Abstand von 500 Metern zum nächs­ten Casi­no und 200 Meter zur nächs­ten Jugend­ein­rich­tung nicht mehr unter­schrei­ten. Der Bestands­schutz endet an die­sem Tag. [Update 4. März:] Das Abge­ord­ne­ten­haus woll­te am 18. Febru­ar ein Gesetz ver­ab­schie­den, das genau regelt, wel­ches Casi­no schlie­ßen wird. Das Gesetz wur­de aber in den Aus­schuss für Wirt­schaft, For­schung und Tech­no­lo­gie gege­ben. Ursprüng­lich war zu hören, dass nicht ein Los­ver­fah­ren dar­über ent­schei­den soll, wel­che Spiel­hal­len wei­ter­be­stehen darf, wenn der Abstand von 500 Metern unter­schrit­ten wird. Der Geset­zes­ent­wurf ver­weist nun auf ein Los­ver­fah­ren. Cars­ten Spal­lek rech­net damit, dass nur rund ein Vier­tel der bestehen­den Spiel­hal­len übrig blei­ben wird. Wett­bü­ros und ille­ga­le Spiel­be­trie­be sind in die­ser Schät­zung nicht mitgezählt.

LINKS
Gesetz­ent­wurf von CDU und SPD zum Mind­AbstUmsG Bln.
Ver­lauf der Sit­zung des Abge­ord­ne­ten­hau­ses am 18. Febru­ar: Pro­to­koll ab Sei­te 7885.

Autor: And­rei Schnell; Fotos: And­rei Schnell; unte­res Foto: Don Carlos

Andrei Schnell

Meine Feinde besitzen ein Stück der Wahrheit, das mir fehlt.

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  1. Und heu­te schrei­ben wir das Jahr 2019! Die Mül­lerstra­ße hat sich zu einer Spiel­stra­ße entwickelt,die Ver­än­de­rung einer Land­schaft ist eingetreten.Casinos,Automatencafes,Wettbüros und Spiel­hal­len rei­hen sich inzwi­schen anein­an­der-von der See­stra­ße auf­wärts bis zum Kurt-Schumacher-Platz.In den Abend­stun­den ste­hen mas­sen­haft par­ken­de Autos vor die­sen Ein­rich­tun­gen auf den Bürgersteigen.In den Räu­men eines frü­he­ren Lam­pen­la­dens Müller/Ecke Lon­do­ner Str. zieht im Febru­ar eine Kita ein, nur ca.50m ent­fernt hat sich vor kur­zer Zeit ein rie­si­ges Wett­bü­ro eta­bliert. Bei­de Gewer­be­räu­me gehö­ren der GESOBAU!!!!!!!!!!!!!!!! Der Bezirks­bür­ger­meis­ter wur­de zu die­sem The­ma im Novem­ber 2018 von mir infor­miert. Es gab bis heu­te kei­ne Reaktion!!!!!!!!!!!

  2. […] Wed­ding­wei­ser hat das The­ma Spiel­ca­si­no seit lan­gem ver­folgt: Zwei Jah­re lang Gewinn gemacht, Was kommt nach den Spiel­hal­len?, Brun­nen­stra­ße wird zur […]

  3. Zitat:
    “Nur wenn es in einem Kiez meh­re­re “gleich gute” Bewer­ber gibt, wird in letz­ter Kon­se­quenz das Los entscheiden.”

    Was im Klar­text bedeu­tet, dass die unzu­ver­läs­si­gen Betrei­ber ein mehr oder weni­ger “Fai­res” Aus­wahl­ver­fah­ren über Qua­li­täts­an­sprü­che bekom­men, wäh­rend bei den zuver­läs­si­gen und seriö­sen Betrei­ber (Ich ken­ne zuver­läss­si­ge Betrei­ber die eine vie­rer Kon­zes­si­on betrei­ben, wovon also dann 3 schlie­ßen müss­ten) über ein Los­ver­fah­ren deren exis­ten­zen ver­nich­tet wer­den. Das Sie die unzu­ver­läs­si­gen und Ille­ga­len Betrie­be in Ihrem Geset­zes­ent­wurf gegen­über den zuver­läs­si­gen so bevor­zu­gen, ent­zieht sich voll­stän­dig mei­nem Ver­ständ­nis. Könn­ten Sie mir erklä­ren war­um eine rei­ne qua­li­ta­ti­ve Aus­wahl ohne die­ses quan­ti­ta­ti­ve Los­ver­fah­ren für Sie kei­ne Opti­on ist?

    Zitat:
    “Übri­gens ist das Aus­wahl­ver­fah­ren der “übrig­blei­ben­den” Spiel­hal­len voll­stän­dig an Qua­li­täts­kri­te­ri­en orientiert!”

    Da die Qua­li­täts­kri­te­ri­en als ers­te Aus­wahl gel­ten sol­len fra­ge ich mich wie Sie das meinen,
    Set­zen Sie etwa Ihre Hoff­nung auf die schi­ka­nisch kur­zen Fris­ten? Da jeg­li­cher Form­feh­ler ja ein Ver­sa­gungs­grund sein soll?

    und wenn wir gera­de so schön plau­dern, könn­ten Sie mir auch noch die­sen im höchs­ten Maße erpres­se­ri­schen Absatz in Ihrem Ent­wurf erklären?

    § 8 Mehrfachkomplexe
    (1) Ist über meh­re­re Anträ­ge auf Ertei­lung von Spiel­hal­len­er­laub­nis­sen für den­sel­ben Standort
    zu ent­schei­den und kommt für jeden die­ser Anträ­ge aus­schließ­lich der Ver­sa­gungs­grund des §
    2 Absatz 1 Satz 2 des Spiel­hal­len­ge­set­zes Ber­lin in Betracht, so ist die­ser mit den folgenden
    Maß­ga­ben anzuwenden:
    1.Bei Anträ­gen der­sel­ben Antrag­stel­le­rin oder des­sel­ben Antrag­stel­lers, ent­schei­det die Antrag­stel­le­rin bzw. der Antrag­stel­ler, wel­ches Bestands­un­ter­neh­men wei­ter­be­trie­ben wer­den soll
    Die Antrag­stel­le­rin bzw. der Antrag­stel­ler teilt der für die Ertei­lung der Erlaub­nis zustän­di­gen Behörde
    inner­halb eines Monats­ab Zustel­lung der Mit­tei­lungnach Absatz 2nach mit, wel­cher Antrag auf­recht­erhal­ten wird
    Ist bis zum Ablauf der Frist nach Satz 2keine Mit­tei­lung der Antrag­stel­le­rin bzw. des Antrag­stel­lers nach
    Satz 1 bei der Erlaub­nis­be­hör­de ein­ge­gan­gen, so sind sämt­li­che die­ser Anträ­ge gemäß
    § 2 Absatz 1 Satz 2 des Spiel­hal­len­ge­set­zes Ber­lin abzulehnen.

    Da im Vor­feld nicht­mal das mathe­ma­ti­sche Ver­fah­ren genaus­tens offen­gel­get wur­de, bzw. selbst Sie es als “höchst kom­plex” aus­ge­legt haben, wie soll ein Betrei­ber im Vor­feld ent­schei­den, wel­che Kon­zes­si­on eine Erlaub­nis erhal­ten könn­te? stellt man also meh­re­re Anträ­ge, wer­den sofort alle ver­sagt, stellt man einen, könn­te es sein das es die fal­sche Kon­zes­si­on ist und ver­sagt wird, macht man einen Form­feh­ler, wird eben­falls ver­sagt. Soll­te man alles rich­tig gemacht haben, darf man auf ein Los hof­fen. Hier wird der Bestands­schutz ganz klar mit Füßen getreten.
    Sie machen das Ver­ga­be­fer­vah­ren für Glücks­spiel zu einem ein­zi­gen Glücks­spiel. Wenn jetzt noch nach den Ver­ga­be­ver­fah­ren die Betrei­ber in Sucht­be­ra­tungs­stel­len ren­nen, weil das ein­rei­chen der Anträ­ge ein sucht­ge­fähr­den­des Glücks­spiel ist, haben Sie wohl in Ihren Augen alles rich­tig gemacht. 

    Herr Buch­holz, ich erin­ne­re Sie ger­ne an die Rede von Frau Mat­tu­chek, auch wenn von Humor geprägt, ist wohl sehr viel War­heit daran.

    Ich hof­fe auf eine Stel­lung­nah­me Ihrer­seits, denn sonst ertei­len Sie ja für­spre­chern des Glücks­spiels so ger­ne Redeverbot.

    Mit freund­li­chen Grüßen

  4. Bei den Bera­tun­gen im Stadt­ent­wick­lungs- und Wirt­schafts­aus­schuss des Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­hau­ses han­delt es sich um das ganz nor­ma­le Ver­fah­ren: Das Ple­num über­weist neue (Gesetzes-)Anträge in die Fach­aus­schüs­se, von dort gehen sie mit einer Emp­feh­lung zurück an das Ple­num. Bei der Abstim­mung im Stadt­ent­wick­lungs­aus­schuss am 2.3.16 gab es übri­gens kei­ne Gegen­stim­men, nur eini­ge Ent­hal­tun­gen bei den Lin­ken und einem Pira­ten. Alle ande­ren Abge­ord­ne­ten von SPD, CDU, Grü­nen und ein wei­te­rer Pirat haben zuge­stimmt! Am kom­men­den Mon­tag 14.3.16 spricht der Wirt­schafts­aus­schuss sei­ne Emp­feh­lung aus. Der “rich­ti­ge” Beschluß der Geset­zes­än­de­rung erfolgt wie ange­kün­digt am Don­ners­tag 17.3.16 im Plenum.
    Übri­gens ist das Aus­wahl­ver­fah­ren der “übrig­blei­ben­den” Spiel­hal­len voll­stän­dig an Qua­li­täts­kri­te­ri­en ori­en­tiert! Wer kein Spie­ler­kon­zept hat, in der Ver­gan­gen­heit unzu­ver­läs­sig war und gegen Geset­ze ver­sto­ßen hat, fliegt raus. Nur wenn es in einem Kiez meh­re­re “gleich­gu­te” Bewer­ber gibt, wird in letz­ter Kon­se­quenz das Los entscheiden.
    Wei­te­re Infos und den kom­plet­ten Geset­zes­text gibt es hier:
    http://www.daniel-buchholz.de/spielhallen

  5. Ich fra­ge mich sowie­so, wie es sein konn­te, dass hier im Wed­ding so vie­le Spiel­hal­len eröff­nen konn­ten. Bis heu­te ver­mis­se ich den Aldi in der Nähe vom Leo der einer Spiel­hal­le gewi­chen ist. In der Gott­sched­str. ist ja wohl jetzt Call a Piz­za drin. Wenigs­tens etwas. Die­se gan­zen Geld­wä­sche­be­trie­be gehö­ren weg.

  6. Vie­le Spiel­hal­len ab 1. August zu

    Span­nend wird es beim The­ma Spiel­hal­len ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Über­gangs­frist aus dem neu­en Spiel­hal­len­ge­setz. Nach Ablauf die­ser Frist dür­fen auch bestehen­de Spiel­hal­len den Abstand von 500 Metern zum nächs­ten Casi­no und 200 Meter zur nächs­ten Jugend­ein­rich­tung nicht mehr unter­schrei­ten. Der Bestands­schutz endet an die­sem Tag. Das Abge­ord­ne­ten­haus hat gera­de ein Gesetz ver­ab­schie­det, das genau regelt, wel­ches Casi­no schlie­ßen wird. Ein Los­ver­fah­ren wird es nicht geben. Cars­ten Spal­lek rech­net damit, dass nur rund ein Vier­tel der bestehen­den Spiel­hal­len übrig blei­ben wird. Wett­bü­ros und ille­ga­le Spiel­be­trie­be sind in die­ser Schät­zung nicht mitgezählt

    Es gibt einen Geset­zes­ent­wurf, ver­ab­schie­det wur­de es noch nicht. Genau­so regelt die­ser Ent­wurf nicht wel­ches Casi­no schließt son­dern es wird per “Los­ent­scheid” ent­schie­den. Es wer­den auch nicht ein vier­tel übrig blei­ben, son­dern von 544 lega­len Betrei­bern blei­ben höchs­tens 50 übrig. Das ein­zig rich­ti­ge an die­sem Absatz ist, dass die­ser Geset­zes­ent­wurf die Lega­len Betrei­ber ver­drängt und den Markt für Ille­ga­les Spiel öffnet.
    Wenn Sie einen Arti­kel ver­fas­sen Infor­mie­ren Sie sich zukünf­tig bit­te bes­ser und geben nicht so vie­le Fehl­in­for­ma­tio­nen raus.
    Mit freund­li­chen Grüßen

    • Hal­lo Flo­ri­an Dzyck,
      vie­len Dank für die Kor­rek­tur. Da habe ich vor­schnell den Aus­sa­gen des Stadt­ra­tes wäh­rend des Pres­se­ge­sprächs vertraut.

      Am 18. Febru­ar wur­de im Abge­ord­ne­ten­haus über das Min­dest­ab­stands­um­set­zungs­ge­setz Ber­lin dis­ku­tiert, aber dann doch noch ein­mal in den Aus­schuss Wirt­schaft, For­schung und Tech­no­lo­gie gege­ben. Das war nicht zu erwar­ten, da CDU und SPD am 10. Febru­ar den Gesetz­ent­wurf in einer Pres­se­kon­fe­renz vor­ge­stellt haben. Es stand zu erwar­ten, dass das Gesetz am 18. Febru­ar beschlos­sen wird, immer­hin wird die Zeit lang­sam knapp.
      Der Geset­zes­ent­wurf sieht in der Tat den Los­ent­scheid vor, obwohl zumin­dest ich im Vor­feld stets ver­nom­men hat­te, genau das soll ver­hin­dert werden.
      Ist die Berech­nung, dass von 544 Spiel­hal­len höchs­tens 50 übrig blei­ben wer­den, ver­öf­fent­licht, so dass auf die­se mit Link ver­wie­sen wer­den kann? Hier habe ich übri­gens kennt­lich gemacht, dass es sich nicht um mei­ne Schät­zung, son­dern um die des Stadt­ra­tes handelt.
      Dass das Gesetz, “den Markt für ille­ga­le Spiel­be­trie­be öff­net”, den­ke ich nicht.

      • Es gibt bis­her nur Schät­zun­gen, da es noch nie­mand genau ohne bestehen­des Ver­ga­be­sys­tem vorr­aus­sa­gen kann.
        http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=15612&cHash=d72b8c12d5d984d87a7477b57d15a75e
        Fakt ist, dass bei allen “Lega­len und zuver­läs­si­gen” Spiel­hal­len (wovon es mehr gibt als man denkt) das Los ent­schei­det. Und da die seriö­sen Betrei­ber meis­tens etwas grö­ßer sind (also Mehr­fach­kon­zes­sio­nen) trifft es die­se natür­lich am här­tes­ten. Damit wird also wei­ter­hin das ille­ga­le Spiel im Inter­net oder den Cafe Casi­nos geför­dert. Es gibt bereits ein rie­si­ges Voll­zugs­de­fi­zit in Ber­lin was die ille­gal oder halb ille­gal auf­ge­stell­ten Geld­spiel­ge­rä­te angeht, im Inter­net und im Bereich der Sport­wet­ten gibt es über­haupt kei­ne gesetz­li­che Regu­lie­rung. War­um man also nun den maka­be­ren Weg des Los­ent­schei­des geht und damit eigent­lich nur die lega­len und seriö­sen Betrei­ber angreift, ist und bleibt mir ein Rätsel.

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