Ein unbekannter Betreiber einer Spielhalle im Wedding (kann auch im Ortsteil Gesundbrunnen sein) muss rund 80.000 Euro Strafe zahlen. Grund für den Brief vom Ordnungsamt ist, dass das Automatencasino ohne Genehmigung betrieben wurde. Zwei Jahre lang konnte der Betreiber straflos seinen Geschäften nachgehen.
„Den Namen des Betreibers nennen in wir solchen Fällen grundsätzlich nicht“, sagt Bezirksstadtrat Carsten Spallek. Ihm untersteht das Ordnungsamt. Das Amt hat einen so genannten Verfallsbescheid ausgestellt. Der wichtigste Unterschied zum bekannten Bußgeldbescheid ist, dass Bußgelder bis maximal 50 000 Euro ausgestellt werden können. Bei einem Verfallsbescheid kann das Ordnungsamt individuelle, also vor allem höhere Geldforderungen stellen. Im konkreten Fall konnten Quittungen von acht Glückspielautomaten ausgelesen werden. Mit den Quittungen liegen konkrete Beweise vor, die den Verfallsbescheid gerichtsfest machen. In 42 Tagen habe der Spielhallen-Besitzer bei einem Umsatz von rund 80 000 Euro rund 20 000 Euro Gewinn eingestrichen. „Vor Gericht erklären die Betreiber gern, die Automaten hingen nur als Wandschmuck“, erklärt Carsten Spallek augenzwinkernd bei einem Pressegespräch. Ein Verfallsbescheid kann eben wie ein Bußgeldbescheid angefochten werden und dann zählen für den Richter nur die Beweise.
Wie der Betrieb seit 2013 lief
Weniger zum Schmunzeln ist allerdings, dass der Besitzer (eine GmbH) die Spielhalle seit 2013 zwei Jahre lang unbehelligt betrieben hat. Diese Information geht ein wenig unter im Pressegespräch; Carsten Spallek sucht in den mitgebrachten Akten, spricht mehr zu sich selbst beim Überfliegen des Vorgangs. Die Spielhalle sei zunächst ohne Anmeldung eröffnet worden. Damals habe das Ordnungsamt aufgrund von Hinweisen schnell reagiert. Die das Casino betreibende GmbH habe dann einfach einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Dieser Antrag ging in der Behörde zwar ein, sei aber selbstredend nicht genehmigt worden. Die Entfernung von 500 Metern zur nächsten Spielhalle und von 200 Metern zu nächsten Jugendeinrichtung war nicht eingehalten worden. Dann dauerte es allerdings bis 2015, bis die Spielhalle in Zusammenarbeit mit der Polizei durchsucht und geschlossen wurde. Es war Glück, dass Beweise sicher gestellt werden konnten.
Stadtrat Carsten Spallek glaubt aufgrund der Höhe des Verfallsbescheides, der Betreiber werde es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen, da „80 000 Euro ja den Gegenwert eines ordentlichen Autos darstellen“. Aber auch das Gegenteil kann spekuliert werden. Ja, es kann nicht bewiesen werden, wieviel Gewinn die Spielhölle über den langen Zeitraum hinweg einstrich. Aber bei Gewinnen von knapp 20 000 Euro innerhalb von 42 Tagen ist es nicht abwegig anzunehmen, dass die GmbH tatsächlich kommentarlos 80 000 Euro an den Bezirk überweist.
Viele Spielhallen ab 1. August zu
Spannend wird es beim Thema Spielhallen ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Übergangsfrist aus dem neuen Spielhallengesetz. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch bestehende Spielhallen den Abstand von 500 Metern zum nächsten Casino und 200 Meter zur nächsten Jugendeinrichtung nicht mehr unterschreiten. Der Bestandsschutz endet an diesem Tag. [Update 4. März:] Das Abgeordnetenhaus wollte am 18. Februar ein Gesetz verabschieden, das genau regelt, welches Casino schließen wird. Das Gesetz wurde aber in den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie gegeben. Ursprünglich war zu hören, dass nicht ein Losverfahren darüber entscheiden soll, welche Spielhallen weiterbestehen darf, wenn der Abstand von 500 Metern unterschritten wird. Der Gesetzesentwurf verweist nun auf ein Losverfahren. Carsten Spallek rechnet damit, dass nur rund ein Viertel der bestehenden Spielhallen übrig bleiben wird. Wettbüros und illegale Spielbetriebe sind in dieser Schätzung nicht mitgezählt.
LINKS
Gesetzentwurf von CDU und SPD zum MindAbstUmsG Bln.
Verlauf der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. Februar: Protokoll ab Seite 7885.
Autor: Andrei Schnell; Fotos: Andrei Schnell; unteres Foto: Don Carlos
Und heute schreiben wir das Jahr 2019! Die Müllerstraße hat sich zu einer Spielstraße entwickelt,die Veränderung einer Landschaft ist eingetreten.Casinos,Automatencafes,Wettbüros und Spielhallen reihen sich inzwischen aneinander-von der Seestraße aufwärts bis zum Kurt-Schumacher-Platz.In den Abendstunden stehen massenhaft parkende Autos vor diesen Einrichtungen auf den Bürgersteigen.In den Räumen eines früheren Lampenladens Müller/Ecke Londoner Str. zieht im Februar eine Kita ein, nur ca.50m entfernt hat sich vor kurzer Zeit ein riesiges Wettbüro etabliert. Beide Gewerberäume gehören der GESOBAU!!!!!!!!!!!!!!!! Der Bezirksbürgermeister wurde zu diesem Thema im November 2018 von mir informiert. Es gab bis heute keine Reaktion!!!!!!!!!!!
[…] Weddingweiser hat das Thema Spielcasino seit langem verfolgt: Zwei Jahre lang Gewinn gemacht, Was kommt nach den Spielhallen?, Brunnenstraße wird zur […]
Zitat:
“Nur wenn es in einem Kiez mehrere “gleich gute” Bewerber gibt, wird in letzter Konsequenz das Los entscheiden.”
Was im Klartext bedeutet, dass die unzuverlässigen Betreiber ein mehr oder weniger “Faires” Auswahlverfahren über Qualitätsansprüche bekommen, während bei den zuverlässigen und seriösen Betreiber (Ich kenne zuverlässsige Betreiber die eine vierer Konzession betreiben, wovon also dann 3 schließen müssten) über ein Losverfahren deren existenzen vernichtet werden. Das Sie die unzuverlässigen und Illegalen Betriebe in Ihrem Gesetzesentwurf gegenüber den zuverlässigen so bevorzugen, entzieht sich vollständig meinem Verständnis. Könnten Sie mir erklären warum eine reine qualitative Auswahl ohne dieses quantitative Losverfahren für Sie keine Option ist?
Zitat:
“Übrigens ist das Auswahlverfahren der “übrigbleibenden” Spielhallen vollständig an Qualitätskriterien orientiert!”
Da die Qualitätskriterien als erste Auswahl gelten sollen frage ich mich wie Sie das meinen,
Setzen Sie etwa Ihre Hoffnung auf die schikanisch kurzen Fristen? Da jeglicher Formfehler ja ein Versagungsgrund sein soll?
und wenn wir gerade so schön plaudern, könnten Sie mir auch noch diesen im höchsten Maße erpresserischen Absatz in Ihrem Entwurf erklären?
§ 8 Mehrfachkomplexe
(1) Ist über mehrere Anträge auf Erteilung von Spielhallenerlaubnissen für denselben Standort
zu entscheiden und kommt für jeden dieser Anträge ausschließlich der Versagungsgrund des §
2 Absatz 1 Satz 2 des Spielhallengesetzes Berlin in Betracht, so ist dieser mit den folgenden
Maßgaben anzuwenden:
1.Bei Anträgen derselben Antragstellerin oder desselben Antragstellers, entscheidet die Antragstellerin bzw. der Antragsteller, welches Bestandsunternehmen weiterbetrieben werden soll
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller teilt der für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Behörde
innerhalb eines Monatsab Zustellung der Mitteilungnach Absatz 2nach mit, welcher Antrag aufrechterhalten wird
Ist bis zum Ablauf der Frist nach Satz 2keine Mitteilung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nach
Satz 1 bei der Erlaubnisbehörde eingegangen, so sind sämtliche dieser Anträge gemäß
§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Spielhallengesetzes Berlin abzulehnen.
Da im Vorfeld nichtmal das mathematische Verfahren genaustens offengelget wurde, bzw. selbst Sie es als “höchst komplex” ausgelegt haben, wie soll ein Betreiber im Vorfeld entscheiden, welche Konzession eine Erlaubnis erhalten könnte? stellt man also mehrere Anträge, werden sofort alle versagt, stellt man einen, könnte es sein das es die falsche Konzession ist und versagt wird, macht man einen Formfehler, wird ebenfalls versagt. Sollte man alles richtig gemacht haben, darf man auf ein Los hoffen. Hier wird der Bestandsschutz ganz klar mit Füßen getreten.
Sie machen das Vergabefervahren für Glücksspiel zu einem einzigen Glücksspiel. Wenn jetzt noch nach den Vergabeverfahren die Betreiber in Suchtberatungsstellen rennen, weil das einreichen der Anträge ein suchtgefährdendes Glücksspiel ist, haben Sie wohl in Ihren Augen alles richtig gemacht.
Herr Buchholz, ich erinnere Sie gerne an die Rede von Frau Mattuchek, auch wenn von Humor geprägt, ist wohl sehr viel Warheit daran.
Ich hoffe auf eine Stellungnahme Ihrerseits, denn sonst erteilen Sie ja fürsprechern des Glücksspiels so gerne Redeverbot.
Mit freundlichen Grüßen
Bei den Beratungen im Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses handelt es sich um das ganz normale Verfahren: Das Plenum überweist neue (Gesetzes-)Anträge in die Fachausschüsse, von dort gehen sie mit einer Empfehlung zurück an das Plenum. Bei der Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 2.3.16 gab es übrigens keine Gegenstimmen, nur einige Enthaltungen bei den Linken und einem Piraten. Alle anderen Abgeordneten von SPD, CDU, Grünen und ein weiterer Pirat haben zugestimmt! Am kommenden Montag 14.3.16 spricht der Wirtschaftsausschuss seine Empfehlung aus. Der “richtige” Beschluß der Gesetzesänderung erfolgt wie angekündigt am Donnerstag 17.3.16 im Plenum.
Übrigens ist das Auswahlverfahren der “übrigbleibenden” Spielhallen vollständig an Qualitätskriterien orientiert! Wer kein Spielerkonzept hat, in der Vergangenheit unzuverlässig war und gegen Gesetze verstoßen hat, fliegt raus. Nur wenn es in einem Kiez mehrere “gleichgute” Bewerber gibt, wird in letzter Konsequenz das Los entscheiden.
Weitere Infos und den kompletten Gesetzestext gibt es hier:
http://www.daniel-buchholz.de/spielhallen
Vielen Dank.
Ich frage mich sowieso, wie es sein konnte, dass hier im Wedding so viele Spielhallen eröffnen konnten. Bis heute vermisse ich den Aldi in der Nähe vom Leo der einer Spielhalle gewichen ist. In der Gottschedstr. ist ja wohl jetzt Call a Pizza drin. Wenigstens etwas. Diese ganzen Geldwäschebetriebe gehören weg.
Es ist in der Tat erstaunlich, dass ausgerechnet in einem armen Stadtteil so viele Spielhallen eröffnen. Eine Erklärung dafür ist, dass es sich mit den Spielhallen wie mit dem Alkohol verhält. Eine andere Erklärung ist, dass der Wedding sich nicht als Baden-Baden eignet und deshalb diese Art von Glücksspiel-Stätten Einzug hielten.
Die Idee, dass Spielhallten 500 Meter Abstand zur nächsten Spielhalle und 200 Meter zur nächsten Jugendeinrichtung einhalten müssen, ist erst sei 2011 auch ein Gesetz. 2011 gab es aber bereits viele Spielhallen im Wedding.
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/sbu/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SpielhGBEpP2&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Viele Spielhallen ab 1. August zu
Spannend wird es beim Thema Spielhallen ab dem 1. August 2016. Zum 31. Juli endet die Übergangsfrist aus dem neuen Spielhallengesetz. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch bestehende Spielhallen den Abstand von 500 Metern zum nächsten Casino und 200 Meter zur nächsten Jugendeinrichtung nicht mehr unterschreiten. Der Bestandsschutz endet an diesem Tag. Das Abgeordnetenhaus hat gerade ein Gesetz verabschiedet, das genau regelt, welches Casino schließen wird. Ein Losverfahren wird es nicht geben. Carsten Spallek rechnet damit, dass nur rund ein Viertel der bestehenden Spielhallen übrig bleiben wird. Wettbüros und illegale Spielbetriebe sind in dieser Schätzung nicht mitgezählt
Es gibt einen Gesetzesentwurf, verabschiedet wurde es noch nicht. Genauso regelt dieser Entwurf nicht welches Casino schließt sondern es wird per “Losentscheid” entschieden. Es werden auch nicht ein viertel übrig bleiben, sondern von 544 legalen Betreibern bleiben höchstens 50 übrig. Das einzig richtige an diesem Absatz ist, dass dieser Gesetzesentwurf die Legalen Betreiber verdrängt und den Markt für Illegales Spiel öffnet.
Wenn Sie einen Artikel verfassen Informieren Sie sich zukünftig bitte besser und geben nicht so viele Fehlinformationen raus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Florian Dzyck,
vielen Dank für die Korrektur. Da habe ich vorschnell den Aussagen des Stadtrates während des Pressegesprächs vertraut.
Am 18. Februar wurde im Abgeordnetenhaus über das Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin diskutiert, aber dann doch noch einmal in den Ausschuss Wirtschaft, Forschung und Technologie gegeben. Das war nicht zu erwarten, da CDU und SPD am 10. Februar den Gesetzentwurf in einer Pressekonferenz vorgestellt haben. Es stand zu erwarten, dass das Gesetz am 18. Februar beschlossen wird, immerhin wird die Zeit langsam knapp.
Der Gesetzesentwurf sieht in der Tat den Losentscheid vor, obwohl zumindest ich im Vorfeld stets vernommen hatte, genau das soll verhindert werden.
Ist die Berechnung, dass von 544 Spielhallen höchstens 50 übrig bleiben werden, veröffentlicht, so dass auf diese mit Link verwiesen werden kann? Hier habe ich übrigens kenntlich gemacht, dass es sich nicht um meine Schätzung, sondern um die des Stadtrates handelt.
Dass das Gesetz, “den Markt für illegale Spielbetriebe öffnet”, denke ich nicht.
Es gibt bisher nur Schätzungen, da es noch niemand genau ohne bestehendes Vergabesystem vorraussagen kann.
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=15612&cHash=d72b8c12d5d984d87a7477b57d15a75e
Fakt ist, dass bei allen “Legalen und zuverlässigen” Spielhallen (wovon es mehr gibt als man denkt) das Los entscheidet. Und da die seriösen Betreiber meistens etwas größer sind (also Mehrfachkonzessionen) trifft es diese natürlich am härtesten. Damit wird also weiterhin das illegale Spiel im Internet oder den Cafe Casinos gefördert. Es gibt bereits ein riesiges Vollzugsdefizit in Berlin was die illegal oder halb illegal aufgestellten Geldspielgeräte angeht, im Internet und im Bereich der Sportwetten gibt es überhaupt keine gesetzliche Regulierung. Warum man also nun den makaberen Weg des Losentscheides geht und damit eigentlich nur die legalen und seriösen Betreiber angreift, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Eine interessante Frage, die eine Nachfrage lohnt.