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Milieuschutz ist irreführend

11. Juli 2018
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Straßenszene Badstraße
Soll das Milieu geschützt wer­den oder die Gier begrenzt wer­den? Foto: And­rei Schnell

Mei­nung Der Wed­ding bekommt zu den bestehen­den noch vier wei­te­re Gebie­te mit Milieu­schutz hin­zu. Es ist an der Zeit, einen irre­füh­ren­den All­tags­be­griff zu beer­di­gen. Sol­len “Nega­tiv­grup­pen” wie das “Milieu” blei­ben dür­fen oder nicht? Das ist ein poli­ti­scher Streit aus dem Jahr 1978. Heu­te, 40 Jah­re spä­ter, ist die­se Fra­ge längst durch eine ganz ande­re Fra­ge abge­löst worden.

1978, da ist der Milieu­schutz als Gesetz gera­de erst zwei Jah­re alt ist. Damals wur­de noch offen gesagt, was gemeint ist: Nega­tiv­grup­pen wie “Aus­län­der, Alte und Milieu, Stadt­strei­cher und so wei­ter”, also “jene Bevöl­ke­rungs­grup­pen, mit denen der Stadt­teil ohne­hin zu stark belas­tet ist”, die sol­len ver­schwin­den. So zitiert der Spie­gel 1978 einen Ham­bur­ger Stadt­rat, der offen­bar etwas gegen den “Milieu­schutz” hat: gegen “sozi­al schwa­che Grup­pen, Kin­der­rei­che, Für­sor­ge­fäl­le, Behin­der­te und Bewoh­ner von Obdach­lo­sen­hei­men”. Der Stadt­teil St. Georg war eben erst vor dem Total­ab­riss bewahrt wor­den und nun soll­te inves­tiert wer­den. Der wil­de und pito­res­ke Stadt­teil soll­te nor­mal wer­den. Höhe­re Mie­ten sind durch­aus erwünscht, um uner­wünsch­te Per­so­nen zu verdrängen.

1976 kam er als § 172 ins Bau­ge­setz­buch. Rich­tig ist zwar, dass er damals wie heu­te dazu die­nen soll die “Zusam­men­set­zung der Wohn­be­völ­ke­rung” zu erhal­ten. Mög­lich­wei­e­se – dar­über dür­fen sich die His­to­ri­ker strei­ten – war bei der Ein­füh­rung tat­säch­lich gemeint, ein Zil­le­mil­jöh zu schüt­zen. Aber heute?

Schutz ist nur minimal

Schild mit Aufschrift privat
Pri­vat gleich Exklu­siv? Wer schützt Men­schen mit wenig Ein­kom­men? – Foto: Weddingweiser

Ist das Leben im Wed­ding im Jahr 2018 etwa pito­resk? Das Bezirks­amt hat gera­de neue Erhal­tungs­ver­ord­nun­gen beschlos­sen. Vier an der Zahl. Am 19. Juni leg­ten die fünf Stadt­rä­te im Bezirk fest, dass rund um die Sol­di­ner Stra­ße, die Gericht­stra­ße, die Kat­te­gat­stra­ße und die Rei­ni­cken­dor­fer Stra­ße der § 172 ange­wen­det wer­den soll. (Die Gebie­te sind sehr fase­rig fest­ge­legt, ob die eige­ne Adres­se dazu zählt, ver­rät die Kar­te, die hin­ter dem Stra­ßen­na­hem ver­linkt ist. Ein Klick, der sich lohnt.)

Um es klar zu sagen: Der nun ein­ge­führ­te Schutz ist mini­mal. Es ist abseh­bar, dass die Mie­ten in die­sen Gebie­ten wei­ter kräf­tig stei­gen wer­den . Nicht vom Amt geneh­migt wer­den ledig­lich absur­de Aus­wüch­se: “… bei­spiels­wei­se für die Instal­la­ti­on beson­ders auf­wen­di­ger Sani­tär- und Hei­zungs­an­la­gen, die Errich­tung eines Zweit­ba­des, Video­ge­gen­sprech­an­la­gen oder ähn­li­ches, wird eine Geneh­mi­gung nicht erteilt”, erklärt die Web­sei­te des Bezirks­amts.

Hauptsache nichts mit Milieu

Farb­beu­tel­an­schlag gegen Gier­mie­ten – Foto: Anja Rogalla

Das heißt: Ledig­lich Gier­mie­ten wer­den ein Stück weit ver­hin­dert. Unter die­sen Bedin­gun­gen ist im Grun­de genom­men schon das Wort Erhal­tungs­ver­ord­nung irre­füh­rend. Vor Ver­drän­gung schützt das Bau­ge­setz nicht. Wie auch, es ist kein Sozi­al­ge­setz. Noch ver­dreh­ter ist das Wort Milieu­schutz, das gern genom­men wird, um das Beam­ten­wort Erhal­tungs­ver­ord­nung zu über­set­zen. Denn heu­te, im Jahr 2018, geht es ja nicht dar­um, den Ecken­ste­her Nan­te vor dem Umzug aus dem berüch­tig­ten Mey­ers Hof in der  Acker­stra­ße in den Brüs­se­ler Kiez zu bewah­ren. Der Wed­ding heu­te ist nicht wild wie einst St. Georg in 1970er Jah­ren. Wenn man heu­te die Zusam­men­set­zung der Wohn­be­völ­ke­rung erhal­ten will, dann kann es doch nur dar­um gehen, dass nor­ma­le Men­schen mit wenig Ein­kom­men wenigs­tens inner­halb der Ber­li­ner Stadt­gren­zen noch eine Woh­nung fin­den. Oder soll es wirk­lich okay sein, sie ins bran­den­bur­gi­sche Ober­krä­mer abzudrängen?

Wie wäre es, des­halb von Gier­mie­ten­brem­se  zu spre­chen? Bes­se­re Vor­schlä­ge sind gern gese­hen – Haupt­sa­che nichts mit Milieu.

Autorenfoto Andrei SchnellAnd­rei Schnell denkt über den Unsinn des leicht­fer­tig benutz­ten Wor­tes Milieu­schutz­ge­biet nach.

Andrei Schnell

Meine Feinde besitzen ein Stück der Wahrheit, das mir fehlt.

1 Comment

  1. Jen­seits aller Begriff­lich­kei­ten: Wäre die Aus­wei­sung die­ser Gebie­te über­haupt not­wen­dig, wenn der Miet­spie­gel sich nicht nur an den neu abge­schlos­se­nen Miet­ver­trä­gen der letz­ten 4 Jah­re, son­dern an allen bestehen­den Miet­ver­hält­nis­sen ori­en­tie­ren wür­de? Oder die­se 4 Jah­re z.B. (mal ganz will­kür­lich) auf 10 oder 15 Jah­re aus­ge­wei­tet wür­den? Mir erscheint die Miet­spie­gel­be­rech­nung absurd, weil sie so ja die Preis­stei­ge­rung nach oben for­ciert, anstatt sich an der Gesamt­si­uta­ti­on eines Bezirks zu ori­en­tie­ren, die eben auch die Lang­zeit­miet­ver­trä­ge mit ein­be­zieht. Punk­tu­ell nach­träg­lich ein­zel­ne Mil­lieu­schutz­ge­bie­te aus­zu­wei­sen erscheint mir da wie das Stop­fen eines Loches mit der Fol­ge, dass in abseh­ba­rer Zeit woan­ders ein neu­es aufreißt.

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