Das Stadtplanungsamt Mitte hat auf Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung untersucht, unter welchen Bedingungen auf dem gegenwärtigen Parkplatz Genter Straße eine Wohnungsbaugesellschaft oder -genossenschaft mietpreisgebundenen und bezahlbaren Wohnraum errichten kann. Das Gelände befindet sich im Fachvermögen des Bezirks Mitte.

Dazu müsste der Bebauungsplan III-46 aus dem Jahr 1966 geändert werden, der die Bebauung der Flächen um das Rathaus Wedding festlegt. Die nicht überbauten Flächen hinter dem Rathaus sind darin als Grünflächen und Stellplatzflächen festgesetzt, so teilt jetzt der Bezirk in seiner Antwort an die BVV mit. Bestimmte Forderungen der Bezirksverordneten seien aber nicht erfüllbar. So könne der vorhandene Baumbestand bei einer Bebauung voraussichtlich nicht vollständig, sondern nur teilweise erhalten werden, was noch detaillierter überprüft werden müsse. Das vorhandene öffentliche Spielplatzangebot könnte im Rahmen eines qualifizierten städtebaulichen Entwurfsprozesses wohl in den Neubau integriert werden. Eine mögliche Erweiterung des Angebots müsste jedoch mit dem Ziel, effizient und kostengünstig neu zu bauen, abgewogen werden. Auch die Entsiegelung und parkartige Begrünung des entstehenden Innenhofes sei grundsätzlich möglich. Noch nicht abgeschlossen sei darüber hinaus die bezirksamtsinterne Prüfung der Frage, wo Alternativstandorte für den Genter Wochenmarkt möglich wären.

Autor: Christof Schaffelder
Dieser Text erschien zuerst in der Sanierungszeitschrift Ecke Müllerstraße