AKTUALISERT: Der Senat hat die bisher bestehenden Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verlängert. Darüber hinaus wurden weitere Verschärfungen beschlossen, die seit Sonntag, 24. Januar gelten.. Demnach müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, Kunden und auch Mitarbeiter in Geschäften, Handwerker und Dienstleister sowie Gottesdienstbesucher eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) tragen. Und auch bei den Kitas ändert sich einiges.
Nur noch Notbetrieb
Kitas und Kindertagespflegestellen werden somit ab dem 25. Januar grundsätzlich geschlossen. Eine Notbetreuung können nur noch alleinerziehende Eltern, oder Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Notbetreuung in Grundschulen. Darüber hinaus betrifft dies auch Familien, die sich in einer sozial schwierigen Situation befinden oder einen pädagogischen Bedarf haben – je nach Einzelfall. Für Fragen von Eltern, die nicht vor Ort in den Kitas geklärt werden können, ist werktags zwischen 9 und 13 Uhr eine Kita-Hotline der Senatsverwaltung geschaltet, Tel. 030 90227–6600. Schriftliche Fragen könnt ihr per E‑Mail an [email protected] schicken. Die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar ausgesetzt. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, wenn mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden.
Masken für Bedürftige
Das Bezirksamt verteilt ab 26. Januar gegen Vorlage eines Berlinpasses oder Leistungsnachweises werktags von 8 – 14 Uhr je 5 Masken für Bedürftige an den Rathausstandorten und am Bürgeramt Osloer Str.
Kontaktbeschränkungen
Jeder soll die Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum reduzieren und auf Reisen verzichten. Arbeitgeber sollen unbürokratisch Home-Office ermöglichen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Dazu zählen neben dem Weg zur Arbeit: Ehrenamt, die Begleitung, Betreuung und Pflege von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, Gerichten, Rechtsantragsstellen, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren, die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die Teilnahme an Gottesdiensten, Arztbesuche sowie der Besuch bei Physiotherapeuten, Einkauf, der Besuch bei Ehepartnern/Lebenspartnern, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung von Tieren, die Bewirtschaftung von Gärten, die Teilnahme an zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen, Besuchen oder privaten Zusammenkünften, das Aufsuchen von Schulen sowie Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinderbetreuung, Sport und Bewegung im Freien.
In der Wohnung und im öffentlichen Raum im Freien mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Kein Kindersport mehr in Gruppen erlaubt, dafür aber Kinderbetreuung zwischen zwei Familien.
Der Bewegungsradius innerhalb Berlins ist uneingeschränkt; jedoch gilt ab der Stadtgrenze ein Radius von 15 Kilometern, aber nur, wenn der Inzidenzwert von 200 Infektionen (siehe aktuelle Zahlen) auf 100.000 Einwohner überschritten wird. Ausgenommen: Arzt-/Krankenhausbesuche, Gartenbewirtschaftung. Nicht erlaubt: Sport, Spaziergang, Verwandtenbesuch, Einkauf.
Angebote, die öffnen dürfen
Apotheken, Autovermietung, Car-Sharing, Autowaschstraße, Beratungsangebote, Betriebskantinen, Bootsverleih, Buchhandel, Bürokommunikation/ IT-Support, Coaching, Copy-Shop, Drogerien, E‑Zigaretten-Handel, Fahrradwerkstatt, Fahrschulen, Finanzanlagenvermittler, Fußpflege (medizinisch notwendige Behandlung),Gebäudereinigung, Geldtransfer, Handwerk, Handy-Shop, Hörakustiker, Hundesalon, Immobilienmakler, Kfz-Werkstatt, Kiosk, Naturkosmetik, Optiker,Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Parfümerie , PC-Reparaturdienste, Personal Trainer/-in (Fitness, Yoga, Pilates, etc., außerhalb der Betriebsstätte), Pfandleiher, Physiotherapie, Post- und Paketannahme- und ‑ausgabestelle, Reinigung chemisch, Rehasport mit ärztlicher Verordnung, Reisebüro, Reparaturwerkstätten aller Art, Sanitätshäuser, Schädlingsbekämpfung, Schlüsseldienst, Schneiderei/ Änderungsschneiderei, Schuhmacher, Schreibwarenladen, Selbsthilfewerkstätten, Sicherheitstechnik, Sicherheitsfirmen, Sonnenstudio, Solarium, Spätverkaufsstellen, Supermärkte, Tabakladen, Tankstellen, Teeladen, Uhrmacher, Umzugsunternehmen, Versicherungsmakler, Waschsalon, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Weinläden, Wochenmarkt (nur Lebensmittel!) , Zahntechniker
Grundsätzlich wegen Lockdown geschlossen und Ausnahmen:
1 Euro-Läden, Antiquitätenläden
Baumärkte:
Abholung im Bauhaus Kapweg ( nur mit Auto!!! )und bei OBI Demminer Straße nach telefonischer Bestellung zu bestimmten Abholzeiten unter freiem Himmel erlaubt, Öffnung für Verkauf an Handwerker:innen mit Gewerbeschein zulässig.
Blumengeschäfte, Florist
Bibliotheken
Bowlingbahn,
Café/ Coffee Shop , Eisdiele: Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
Escape Rooms, Fitnessstudios, Flohmärkte, Friseure, Galerien,
Gaststätten und Imbisse:
Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung) ist zulässig, kein Verzehr an Ort und Stelle; kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis 6 Uhr
Hotels Ausnahme für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Reisen aus notwendigen privaten Gründen
Juwelier
Kaufhäuser:
Im Karstadt Leopoldplatz ist die telefonische oder Online-Vorbestellung und Abholung erlaubt, außerdem bleibt die Lebensmittelabteilung und das Futterhaus im Untergeschoss geöffnet.
KfZ-Handel, Kino, Kletterhalle, Kosmetikstudio, Nagelstudio, Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte, Möbelgeschäfte, Pflanzenhandel private Bildungsangebote, Prostitutionsgewerb, Rehasport ohne ärztliche Verordnung, Schuhläden, Schwimmbäder (Ausnahme für bestimmte Personengruppen), Sauna, Spezialmärkte, Sportwettvermittlungsstellen, Spielhallen, Tanzstudios (mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen), Tattoo-Studio, Teppichhändler
Masken
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien zu tragen auf Märkten, in Warteschlangen, auf Parkplätzen, auf Bahnsteigen und an Haltestellen, in den in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Bereichen und vor Gebäuden, in denen sich vom Gehweg aus direkt zu betretende Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe befinden. Also auf allen belebten Straßen, an Tram- und Bushaltestellen und auch auf Supermarktparkplätzen.
Der rbb erklärt mit einem Video, worin sich FFP2-Masken und OP-Masken unterscheiden.
Wer bekommt kostenlose FFP2-Masken? Dies wird in einem Artikel der Berliner Morgenpost erklärt. Für Transferleistungsbezieher sollen 5 Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sonstige wichtige Hinweise und Links
Abstand, Kontaktbeschränkungen, Maximalpersonenanzahl
Cafés und Restaurants, die Essen zum Mitnehmen anbieten
Orientierungshilfe für Gewerbetreibende
Der Konsum und Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten.
Corona-Hotline Mitte: Mo–Fr 8–18 Uhr: Telefon 030 901841000, E‑Mail: [email protected] Corona-Hotline des Senats: täglich von 8–20 Uhr: Telefon 030 90282828
Corona-Untersuchungsstelle im Charité Campus Virchow-Klinikum Mittelallee 1: Montag bis Freitag 8–13 Uhr: Das Angebot richtet sich an Personen mit akuten Erkältungssymptomen (z.B. Husten Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber u.ä. und/oder Beeinträchtigung des Geschmacks- oder Geruchssinns). Tests werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter folgendem Buchungslink durchgeführt: https://t1p.de/akutcovid
Corona-Testzentrum des Bezirks Mitte: Parkfläche hinter dem Rathaus Wedding, Müllerstraße 146⁄147 (Zufahrt über Genter Straße). Getestet werden ausschließlich Bürgerinnen und Bürger aus Mitte, die Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten und unter Beobachtung des Gesundheitsamts Mitte stehen, Reiserückkehrer mit Symptomen, Saisonarbeiter mit Symptomen sowie medizinisches Personal, Pflegepersonal, Apothekenpersonal, Polizei und Feuerwehr auch ohne Symptome. Wer sich testen lassen möchte, muss sich telefonisch beim Gesundheitsamt Mitte unter 030 901845271 anmelden und bekommt ein individuelles Zeitfenster mitgeteilt. Private Corona-Teststelle nur aus dem Auto heraus auf dem Gelände des Strandbads Plötzensee.
Änderungen aktuell:
1) OP-Masken sind gemeingefährlich, und daher nur noch im Privatbereich zugelassen;
2) es wird dringend davon abgeraten, die offiziellen Empfehlungen des RKI (Wedding) zu beachten – bitte machen Sie es wie die Politik, die das seit März 2020 so hält;
3) weitere Punkte aufzuzählen lohnt sich nicht – bis Sie sich das gemerkt hätten, gilt eh was Neues.
Lockerung aktuell: “Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt ist gestrichen.” (Quelle RBB)