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Leinenpflicht kommt – mit vielen Ausnahmen

27. Dezember 2018
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Straßenschild. Foto: Sulamith Sallmann
Stra­ßen­schild. Foto: Sula­mith Sallmann

Ab Janu­ar müs­sen alle Hun­de in Ber­lin grund­sätz­lich an die Lei­ne.  Auch wenn es schwer wird, sie zu kon­trol­lie­ren, ist die neue Rege­lung grund­sätz­lich rich­tig. Für wel­che Hun­de was gilt, erfahrt ihr in die­sem Beitrag.

Aus Rücksicht an die Leine

Vie­le Hun­de­be­sit­zer hal­ten sich ohne­hin bereits an das, was ab 2019 Gesetz ist. Sie neh­men in der Stadt ihren Hund an die Lei­ne, neh­men Rück­sicht, auch auf Men­schen, die Angst vor Hun­den haben. Die neue Rege­lung schützt nicht nur Men­schen ohne Hund, sie unter­stützt auch die­se kor­rek­ten Hun­de­hal­ter. Gegen das Fehl­ver­hal­ten jener, die sich nicht um Rück­sicht­nah­me sche­ren, gibt es jetzt zumin­dest ein Regel­werk. Bleibt zu hof­fen, dass es die Behör­den auch durch­set­zen kön­nen – viel Arbeit für das ohne­hin schon gebeu­tel­te Ord­nungs­amt.  Apro­pos gebeu­telt: Einen Beu­tel muss ab Janu­ar jeder Hun­de­hal­ter immer bei sich tra­gen, wenn er mit Hund unter­wegs ist.  Eben­falls neu: in Parks, Sport­plät­zen, Geschäf­ten und Trep­pen­häu­sern muss der Vier­bei­ner immer an die Leine. 

Es gibt viele Ausnahmen

Was das Gan­ze aller­dings ver­wäs­sert: Mit dem neu­en Gesetz gibt es weit­rei­chen­de Aus­nah­men. Wer mit sei­nem Tier eine Hun­de­schu­le besucht hat und einen soge­nann­ten Hun­de­füh­rer­schein (Kos­ten: alles in allem ca. 200 Euro) erwirbt, darf auch wei­ter­hin ohne Lei­ne spa­zie­ren gehen. Von der Lei­nen­pflicht befreit sind auch die Hun­de­be­sit­zer, deren Tier min­des­tens drei Jah­re ohne amt­lich regis­trier­te Zwi­schen­fäl­le fried­lich unter uns gelebt hat. Eben­so Hun­de, die von ihrem jet­zi­gen Hal­ter schon vor dem 22. Juli 2016 gehal­ten wur­den. Schät­zungs­wei­se 80 Pro­zent der Hun­de sind damit vor­erst aus­ge­nom­men, erst mit der Zeit wird die Zahl der anzu­lei­nen­den Hun­de von allein anstei­gen. Übri­gens: Wer vom Ord­nungs­amt kon­trol­liert wird und kei­nen Nach­weis über Hun­de­füh­rer­schein oder Dau­er der Hal­tung dabei hat, muss mit einem Buß­geld von 25 Euro rech­nen. Als Nach­weis für die ord­nungs­ge­mä­ße Hal­tung gilt ein Steu­er­be­scheid oder eine Haftpflichtpolice. 

Natür­lich haben auch die Hun­de ihre berech­tig­ten Bedürf­nis­se: sie wol­len ren­nen, brau­chen täg­lich Aus­lauf, um nicht ver­hal­tens­auf­fäl­lig zu wer­den. Es gibt aber nicht genug Aus­lauf­flä­chen für die Vier­bei­ner. Im Wed­ding nur zwei: Am Rand des Volks­parks Reh­ber­ge (Doh­na­ge­stell) etwa ist eine Hun­de­frei­lauf­flä­che aus­ge­wie­sen, im Hum­boldt­hain (ent­lang der Gus­tav-Mey­er-Allee) dür­fen Hun­de frei lau­fen, im Mau­er­park gibt es einen Hun­de­aus­lauf. Über­all sonst gilt ab 1. Janu­ar: Hun­de an die Leine!

Die Ber­li­ner Zei­tung hat ein Quiz zum Hun­de­füh­rer­schein vor­be­rei­tet. Hier könnt ihr tes­ten, ob ihr ihn schaf­fen würdet. 

Hun­de­aus­lauf­ge­bie­te im Wedding
Hund
“Der tut nichts”. Foto: Weddingweiser

Joachim Faust

hat 2011 den Blog gegründet. Heute leitet er das Projekt Weddingweiser. Mag die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen gleichermaßen.

12 Comments

  1. Frit­ze Pieske

    Wie schon erwähnt die Hun­de­aus­lauf­ge­bie­te im Hum­bold­hain bzw Reh­ber­gen sind ein schlech­ter Witz.

    @Jupp Schmitz hey du bist wohl die Type die im schwar­zen Trai­nings­an­zug in den Reh­ber­gen “walkt”,
    und mit Pfef­fer­spray in der Hand Hun­de auch schon mal pro­phy­lak­tisch ansprayt .….?

  2. Was haben Lei­nen­zwang und Kot auf­he­ben mit­ein­an­der zu tun? Wer es vor­her nicht weg­ge­macht hat, wird es auch nicht tun, wenn der Hund an der Lei­ne ist. Die­ses Gesetz ist ein abso­lu­tes Desas­ter. Es sorgt ledig­lich dafür, dass noch Mehr aggres­si­ve Hun­de her­um­lau­fen wer­den, die kei­ner­lei nor­ma­les Sozi­al­ver­hal­ten ler­nen kön­nen. Wer sich mal anschaut, wird mer­ken, dass die Hun­de, die frei lau­fen, die ver­hal­tens­un­auf­fäl­ligs­ten sind. Einen Hund immer an der Lei­ne zu hal­ten, ist Tier­quä­le­rei, genau­so wie ihn im Gar­ten anzu­ket­ten. Das Gesetz wür­de Sinn machen, wenn über­all in der Stadt ein Hun­de­aus­lauf inner­halb von zehn Minu­ten zu Fuß zu errei­chen wäre. Ist aber nicht.

    • @Dominik: Somit sind also sämt­lich Führ‑, Blin­den­hun­de poten­ti­el­le Kampf­ma­schi­nen, da sie kein nor­ma­les Sozi­al­ver­hal­ten an der Lei­ne ler­nen können/konnten?
      Unsinn – alles eine Fra­ge der Erzie­hung! Und wenn „Herrchen/Frauchen“ nicht in der Lage sind, ihre Bei­ßer zurecht­zu­wei­sen, gehört die Berech­ti­gung zur Hun­de­hal­tung ent­zo­gen. Könn­te man bspw. im Per­so­nen-Daten­stamm­satz hin­ter­le­gen und wenn Hun­de­steu­er ange­mel­det wird: Nö- kein Hund! Daten­ab­gleich der Ämter macht’s möglich!
      Und noch mehr Aus­lauf­ge­bie­te braucht’s wahr­lich nicht!

      • @Jupp – Die Aus­bil­dung eines Blin­den­hun­des fängt damit an, dass man 90% der Hun­de aus­sor­tiert. Eben weil die meis­ten Hun­de nicht dazu geeig­net sind. Ein Blin­den­hund zeigt kein “nor­ma­les” Ver­hal­ten eines Hun­des, son­dern ist ein Extrem­fall des­sen, was man einem Hund abver­lan­gen kann. Die meis­ten Hun­de, die nie frei lau­fen dür­fen, sind die klas­si­schen Kläf­fer, die bei jedem ande­ren Hund, der in 10 Metern Fer­ne vor­bei­läuft, hys­te­risch wer­den und voll­kom­men am Rad dre­hen.… Ich wer­de es nie ver­ste­hen, was einen dar­an stö­ren kann, wenn Hun­de mit­ein­an­der im Park zusam­men spie­len und Run­den lau­fen – wenn jemand sei­nem Hund auf einer Brach­flä­che einen Ball wirft etc PP.. weil es Leu­te gibt, die Angst vor Hun­den haben? Es gibt auch Leu­te, die haben Angst vor Schwä­nen – also alle abschie­ßen, ein­sper­ren? Und doch, es braucht abso­lut mehr Aus­lauf­ge­bie­te, wenn das Ver­bot kon­se­quent durch­ge­zo­gen wer­den soll (die Kar­te oben, die hier dem Arti­kel bei­gefügt wur­de, zeigt das nur sehr deut­lich) Als Hun­de­be­sit­zer habe ich die Pflicht, dem Tier ein art­ge­rech­tes Leben zu ermög­li­chen. Dazu gehört es, dass er jeden Tag auch mal über eine Wie­se ren­nen darf, um sich auszutoben.

  3. Es gibt im Wed­ding kein ein­zi­ges Hun­de­aus­lauf­ge­biet, das die­sen Namen ver­dient. Am Schwar­zen Gra­ben trai­niert die Bun­des­wehr. Und es liegt, eben­so wie das am Hum­boldt­hain, neben einer Stra­ße. Man kann dort sei­nen Hund nicht frei lau­fen lassen.

  4. Es gibt im Wed­ding genü­gend Parks usw., wo man zumin­dest ein grö­ße­res Hun­de­aus­lauf­ge­biet ganz legal ein­rich­ten könn­te. Die zwei Hun­de­aus­lauf­we­ge sind lächer­lich im Ver­hält­nis zum Bedarf.

    • Das Aus­lauf­ge­biet in den Reh­ber­gen ist lei­der auch der Grund dafür, dass man nicht unge­stört vom Fried­hof in die Reh­ber­ge kom­men kann!
      So gese­hen sind es schon mehr als genug Aus­lauf­ge­bie­te! Bran­den­burg bie­tet genug Platz – dann muss man halt das Opfer brin­gen und raus mit dem Tier…

      • Haben Sie Angst vor Hun­den? Ich fin­de das wäre ein berech­tig­ter Grund sich über frei­lau­fen­de Hun­de zu beschwe­ren. Ich fin­de es ver­ständ­lich sol­che Angst zu haben, aber man soll­te sich auch bemü­hen Hun­de und Hal­ter nicht zu sehr zu focus­sie­ren. Wenn ich so gro­ße Angst oder Unbe­ha­gen in der Reh­ber­ge hät­te, wür­de ich mir einen ande­ren Park zum Spa­zie­ren­ge­hen suchen. Ich per­sön­lich begeg­ne im Wed­ding zu 90 Pro­zent fried­li­chen “Kötern” – was man von den Ein­woh­nern nicht immer sagen kann.

        • Kurz und knapp: Ja! Und aus die­sem Grun­de habe ich nor­ma­ler­wei­se auch immer ein ent­spre­chen­des Spray bei mir und zöge­re nicht, es einzusetzen!

  5. Sel­ten so gelacht – zumin­dest wür­de ich mal ger­ne wis­sen wol­len, wo der Autor wohnt: „Vie­le Hun­de­be­sit­zer hal­ten sich ohne­hin bereits an das, was ab 2019 Gesetz ist. Sie neh­men in der Stadt ihren Hund an die Leine,..“
    Jeden­falls kann sich weder um das Nord­ufer noch um das Pan­keu­fer handeln…

    • Man muss ja nicht immer nur das Nega­ti­ve her­vor­he­ben. Die, die sich an die Regeln hal­ten (ja, die gibt es auch), müs­sen nicht immer in Sip­pen­haft genom­men wer­den. Man sieht auch immer mehr Hun­de­hal­ter mit Kot­beu­teln – zumin­dest für das Afri­ka­ni­sche Vier­tel gehört das inzwi­schen zum ganz nor­ma­len Straßenbild.

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