Die Grünen in Mitte wollen Mietern beistehen und fordern deshalb beim Vorkaufsrecht und speziell bei der Abwendungsvereinbarung einen energischer verhandelnden Bezirk (Was ist eine Abwendungsvereinbarung?) Sie verlangen in einem Antrag, dass Mitte dem Münchner Modell folgt. Frank Bertermann (Grüne) erklärt im Interview, worum es geht. (#WohnenImWedding)
Wenn der Bezirk Mitte Investoren mit dem Vorkaufsrecht droht, kontern diese mit Ihrem Recht auf eine Abwendungsvereinbarung. Die Grünen wollen nun, dass der Bezirk diese Vereinbarung nach dem Münchener Modell verhandelt. Was macht München besser als Mitte?
Frank Bertermann: Die Frage müsste zutreffender heißen: Was macht München besser als Berlin? Das neue Münchner Modell enthält eine Vielzahl von Regelungen, die es im Land Berlin – und damit leider auch in Mitte – noch nicht gibt. Zum Beispiel fehlt in Berlin die prinzipielle Unzulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen, die Begrenzung von Neuvertragsmieten, der Ausschluss von Staffelmietverträgen, die Verringerung der Modernisierungsumlage auf 8 Prozent und maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren oder die Information der betroffenen Mieter über den Inhalt von Abwendungsvereinbarungen.
Kann der Bezirk überhaupt ein eigenes Modell ausprobieren, gibt es beim Vorkauf nicht Vorschriften durch den Senat?
Frank Bertermann: Milieuschutzgebiete liegen in der Kompetenz der Bezirke. Grundsätzlich ist daher die Frage mit Ja zu beantworten. Wie der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gezeigt hat, kann ein Bezirk eine Vorreiterrolle spielen, vorausgesetzt sein Baustadtrat hat Power. Ich denke dabei an den Grünen Stadtrat Florian Schmidt. Der Senat hat die jetzigen Regelungen zum Vorkaufsrecht und zur Abwendungsvereinbarung größtenteils bei ihm abgeschrieben. Was soll uns in Mitte daran hindern, mit Friedrichshain-Kreuzberg in einen Wettbewerb beim Kampf um Mieterschutz zu treten?
Eine Zusammenarbeit mit dem Senat wird aber notwendig bleiben?
Frank Bertermann: Natürlich muss Mitte eng mit dem Senat zusammenarbeiten. Am Ende geht es um eine einheitliche und rechtssichere Praxis. Und nicht zu vergessen ist die notwendige Finanzierung der Ankäufe von Grundstücken. Daher fordert unser Antrag diese Zusammenarbeit auch ein. Unser Antrag soll nur einer Sache dienen: alle politischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um den Mietern und Mieterinnen die Angst vor Rausmodernisierungen oder Eigenbedarfskündigungen nehmen zu können.
Hierfür sollte auch „Die Gute Seite der Macht“ in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und im Bezirksamt Mitte ihre Pflicht und Schuldigkeit tun! Oder wie Meister Yoda sagen würde: Du gewählt sein um zu helfen. Deshalb Du helfen musst!
Nachgeschlagen: Was ist eine Abwendungserklärung?
Das Vorkaufsrecht, das im Baugesetzbuch geregelt ist, erlaubt es einer Gemeinde in einen privat geschlossenen Kaufvertrag einzusteigen. Bildlich gesprochen: das Amt drängelt sich in den Vertrag hinein. Es tut dies mit der Absicht das Miethaus der Spekulation zu entziehen indem er Mieten deckelt oder eine Umwandlung in Eigentumswohnungen erschwert.
Allerdings hat der Vorkauf einen Haken. Der Käufer kann nach § 27 des Baugesetzbuches den Vorkauf durch das Amt abwenden. Dazu hat er Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung. Der Käufer muss dann nachweisen, dass er die „Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme“ erfüllt. Zum Beispiel den Milieuschutz. Und dieser Nachweis ist Verhandlungssache. Die Grünen im Bezirk wollen nun mit ihrem Antrag erreichen, dass Mitte in diesem Moment eine harte Verhandlungsposition nach dem Münchner Modell einnimmt.
Wenn er schon Yodaisch sprechen will, dann bitte richtig: “Zu helfen Du gewählt bist. Deshalb helfen Du musst!”.