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Füttern an den Weddinger Seen verboten

29. Juni 2020
Grau­rei­her am Möwen­see © Kat­ja Witt

Im Volks­park Reh­ber­ge und im Park am Plöt­zen­see ist das Füt­tern von Wild­tie­ren künf­tig grund­sätz­lich ver­bo­ten. Das beschloss das Bezirks­amt Mit­te im Janu­ar. Ähn­li­che Rege­lun­gen gel­ten auch für den Gro­ßen Tier­gar­ten sowie das Engel­be­cken und den Lui­sen­städ­ti­schen Kanal. Dort wer­den jetzt ent­spre­chen­de Hin­weis­schil­der angebracht.Zwar sind sich Natur- und Tier­schüt­zer grund­sätz­lich dar­in einig, dass man frei­le­ben­de Tie­re in der Stadt nicht füt­tern soll­te. Aber ver­bo­ten ist das in Ber­lin bis­lang nicht – oder bes­ser gesagt: nicht so rich­tig eindeutig. 

Tauben oder Vögel füttern

Im Janu­ar 2018 zum Bei­spiel ver­han­del­te das Amts­ge­richt Mit­te einen Buß­geld­be­scheid gegen eine Frau, die vom Ord­nungs­amt dabei erwischt wur­de, wie sie auf dem Alex­an­der­platz Tau­ben füt­ter­te. Begrün­det wur­de das ver­häng­te Buß­geld von 60 Euro damals mit einem Ver­stoß gegen das Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­setz. Die Rich­te­rin sah dar­in nur eine gering­fü­gi­ge und kurz­fris­ti­ge Ord­nungs­wid­rig­keit, erließ die Stra­fe und stell­te das Ver­fah­ren auf Kos­ten der Lan­des­kas­se ein. Schwie­rig­kei­ten kann man jedoch mit sei­nem Ver­mie­ter bekom­men, wenn man auf sei­nem Bal­kon oder auf dem Hof sei­nes Miets­hau­ses ohne Geneh­mi­gung Vogel­fut­ter aus­legt. Ver­mie­ter sehen das meist ungern, weil die Vögel natür­lich auch Ver­schmut­zun­gen hin­ter­las­sen und auch ande­re, uner­wünsch­te Tie­re von dem Fut­ter ange­zo­gen wer­den können.

Auch der Natur­schutz­bund NABU rät von Füt­te­run­gen ab: Stadt­vö­gel fin­den in Ber­lin genug Nah­rung und sind wesent­lich weni­ger gefähr­det als bei­spiels­wei­se Zug­vö­gel. Und die natür­li­che Aus­le­se hat auch ihren Sinn: geschwäch­te Vögel sind auch Nah­rung für Beu­te­grei­fer und Aas­fres­ser und der Selek­ti­ons­druck im Win­ter sta-bili­siert sogar die Popu­la­tio­nen der Stadt­vö­gel. Regel­recht schäd­lich ist dabei ins­be­son­de­re das Füt­tern von Was­ser­vö­geln. Denn sie schlu­cken meist alles, was man ihnen zuwirft, auch wenn sie es eigent­lich nicht ver­tra­gen. Und die Qua­li­tät der Gewäs­ser lei­det, die sich durch Fut­ter­res­te mit Nähr­stof­fen anrei­chern. Zudem füh­ren unna­tür­lich hohe Tier­be­stän­de auch zu ver­mehr­tem Kot­ein­trag. Die­se Nähr­stof­fe ver­ur­sa­chen Fäul­nis­pro­zes­se, ver­stärk­te Schlamm­an­rei­che­rung, Algen­wachs­tum und Sau­er­stoff­zeh­rung. Die Gewäs­ser kön­nen “umkip­pen” und die dar­in leben­den Tie­ren und Pflan­zen abster­ben. Durch eine Über­po­pu­la­ti­on an Was­ser­vö­geln wer­den zudem oft­mals auch der Ufer­be­wuchs und das Röh­richt zer­stört. Lie­gen­ge­blie­be­ne Fut­ter­res­te locken wie­der­um Mäu­se, Rat­ten und ande­re Schäd­lin­ge an. Aber auch das geziel­te Füt­tern von ande­ren wild­le­ben­den Tie­ren wie zum Bei­spiel Krä­hen oder Tau­ben, ver­ur­sacht Ver­un­rei­ni­gun­gen und hygie­ni­sche Pro­ble­me inner­halb der Grün- und Erholungsanlagen.

Autor: Chris­tof Schaffelder

Die­ser Text erschien zuerst in der Sanie­rungs­zeit­schrift “Ecke Mül­lerstra­ße” Aus­ga­be März/April 2020

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