Im Volkspark Rehberge und im Park am Plötzensee ist das Füttern von Wildtieren künftig grundsätzlich verboten. Das beschloss das Bezirksamt Mitte im Januar. Ähnliche Regelungen gelten auch für den Großen Tiergarten sowie das Engelbecken und den Luisenstädtischen Kanal. Dort werden jetzt entsprechende Hinweisschilder angebracht.Zwar sind sich Natur- und Tierschützer grundsätzlich darin einig, dass man freilebende Tiere in der Stadt nicht füttern sollte. Aber verboten ist das in Berlin bislang nicht – oder besser gesagt: nicht so richtig eindeutig.
Tauben oder Vögel füttern
Im Januar 2018 zum Beispiel verhandelte das Amtsgericht Mitte einen Bußgeldbescheid gegen eine Frau, die vom Ordnungsamt dabei erwischt wurde, wie sie auf dem Alexanderplatz Tauben fütterte. Begründet wurde das verhängte Bußgeld von 60 Euro damals mit einem Verstoß gegen das Straßenreinigungsgesetz. Die Richterin sah darin nur eine geringfügige und kurzfristige Ordnungswidrigkeit, erließ die Strafe und stellte das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein. Schwierigkeiten kann man jedoch mit seinem Vermieter bekommen, wenn man auf seinem Balkon oder auf dem Hof seines Mietshauses ohne Genehmigung Vogelfutter auslegt. Vermieter sehen das meist ungern, weil die Vögel natürlich auch Verschmutzungen hinterlassen und auch andere, unerwünschte Tiere von dem Futter angezogen werden können.
Auch der Naturschutzbund NABU rät von Fütterungen ab: Stadtvögel finden in Berlin genug Nahrung und sind wesentlich weniger gefährdet als beispielsweise Zugvögel. Und die natürliche Auslese hat auch ihren Sinn: geschwächte Vögel sind auch Nahrung für Beutegreifer und Aasfresser und der Selektionsdruck im Winter sta-bilisiert sogar die Populationen der Stadtvögel. Regelrecht schädlich ist dabei insbesondere das Füttern von Wasservögeln. Denn sie schlucken meist alles, was man ihnen zuwirft, auch wenn sie es eigentlich nicht vertragen. Und die Qualität der Gewässer leidet, die sich durch Futterreste mit Nährstoffen anreichern. Zudem führen unnatürlich hohe Tierbestände auch zu vermehrtem Koteintrag. Diese Nährstoffe verursachen Fäulnisprozesse, verstärkte Schlammanreicherung, Algenwachstum und Sauerstoffzehrung. Die Gewässer können “umkippen” und die darin lebenden Tieren und Pflanzen absterben. Durch eine Überpopulation an Wasservögeln werden zudem oftmals auch der Uferbewuchs und das Röhricht zerstört. Liegengebliebene Futterreste locken wiederum Mäuse, Ratten und andere Schädlinge an. Aber auch das gezielte Füttern von anderen wildlebenden Tieren wie zum Beispiel Krähen oder Tauben, verursacht Verunreinigungen und hygienische Probleme innerhalb der Grün- und Erholungsanlagen.
Autor: Christof Schaffelder
Dieser Text erschien zuerst in der Sanierungszeitschrift “Ecke Müllerstraße” Ausgabe März/April 2020