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Gesetzte Auszugsfrist endet am Sonntag:
Hoffnung und Fassungslosigkeit im Kinderladen

16. Mai 2024

Die Nachricht der Kündigung der Räume für den Elterninitiativkinderladen am Schillerpark hat im Februar nicht nur die betroffenen Familien erschreckt und beunruhigt. Der Kinderladen ist einer der ältesten noch bestehenden in Berlin, es gibt ihn bereits seit 1971; das Echo in Medien und Politik war entsprechend groß. Auch der Weddingweiser hatte einen Hilferuf veröffentlicht (Hilfe, der Kinderladen muss raus!). Am Sonntag (19.5.) endet die durch den Vermieter gesetzte Auszugsfrist. Wie es aktuell um den Kinderladen in der Türkenstraße steht, steht in diesem Beitrag.

Die EKT am Schillerpark in der Türkenstraße 15 - der "große Laden". Foto: Jan Philip Welchering
Die EKT am Schillerpark in der Türkenstraße 15 - der "große Laden". Foto: Jan Philip Welchering

Aktuell sind die Kinder des Kinderladens auf Kitareise. Die engagierten Eltern nutzen die Zeit, um weiter für das Weiterleben der Einrichtung zu kämpfen. Dabei haben sie aktuell schlechte Nachrichten zu verdauen. Sie selbst würden weiter gern mit dem Vermieter ins Gespräch gehen, einen Kompromiss über eine Fristverlängerung vereinbaren. Doch die Gesprächsangebote wurden nicht angenommen. Trotzdem wolle der Vorstand laut Nils Jung weiter versuchen, ein Gespräch aufzunehmen.

In der Elterninitiativkita am Schillerpark. Foto: Jan Philip Welchering
In der Elterninitiativkita am Schillerpark. Foto: Jan Philip Welchering

Auszugsfrist endet am Sonntag

Auch wenn am Sonntag die vom Vermieter gesetzte Auszugsfrist endet – ans Ausziehen denkt der Elterninitiativkinderladen nicht. Wenn die Kinder von der Kitareise zurück sind, sollen sie weiter in ihren Kinderladen gehen. Das Risiko einer Räumungsklage nehmen die Eltern in Kauf.

Trotz aller Probleme schaut der Vorstand weiter nach vorn. Klar ist, sie müssen ihren Raum in der Türkenstraße verlassen. Wenn nicht Sonntag, dann aber in naher Zukunft. Darauf versuchen sie sich einzustellen doch das braucht Zeit. Nachdem es mehrere Unterstützungsangebote und auch Standorttipps aus der Bezirkspolitik gegeben hatte, hat der Vorstand Räume besichtigt, Gespräche geführt, Varianten abgewogen und sich letztlich für eine Option entschieden. „Wir haben einen Raum in der Nachbarschaft im Blick, in den wir umziehen könnten. Mit dem Vermieter sind wir im Gespräch“, sagt Nils Jung. Ob man letztlich zusammen kommt, sei aber noch offen. Wenn das klappen sollte, hat der Kinderladen automatisch ein neues Problem: Der mögliche neue Raum muss umgebaut werden und das kostet viel Geld.

Crowdfunding und Kuchenbasar

Der kleine Verein hat für den wahrscheinlichen Umbau bereits Fördermittel vom Senat beantragt. Ob er sie tatsächlich bekommt, ist noch unklar. Daher hat der Verein ein Crowdfunding gestartet, um zumindest einen Teil der Umbaukosten selbst aufzubringen. Im Rahmen der GoFundMe-Kampagne „Hilfe! Der älteste Kinderladen Berlins muss raus!“ sollen 20.000 Euro zusammenkommen. Bis gestern wurden so 2.195 Euro gesammelt. Nils Jung weist darauf hin, dass für eine Spende auch eine Spendenquittung ausgestellt werden kann. Eine weitere Möglichkeit, den Kinderladen zu unterstützen gibt es beim Jahresfest des Paul-Gerhardt-Stifts am 9. Juni. Dort wird das Team mit einem Kuchenbasar auf sich aufmerksam machen und Spenden sammeln. Das Fest findet von 11 bis 17 Uhr in der Müllerstraße 56-58 statt.

Screeenshot von der Spendenkampagne bei GoFundMe. Repro: Weddingweiser
Screenshot von der Spendenkampagne bei GoFundMe. Repro: Weddingweiser

Der Kinderladen am Schillerpark

Die EKT am Schillerpark ist ein Kinderladen, getragen von einer Elterninitiative (nicht zu verwechseln mit der Kita Schillerpark in der Bristolstraße). Die Einrichtung gibt es bereits seit 1971, es ist einer der ältesten Kinderläden Berlins. In der Türkenstraße betreibt die Kita zwei Räume. In der Nummer 4 befindet sich der „kleine Laden“ für sechs Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren. In der Nummer 15 ist der „große Laden“ für die großen Kinder. Hier verbringen maximal 20 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren ihre Kitazeit. Als Integrationskinderladen spielen und lernen hier Kinder mit und ohne besondere Bedürfnisse zusammen. Von der Kündigung betroffen ist der große Laden in der Türkenstraße 15, nicht der kleine Laden in der Türkenstraße 4. Der kleine Laden ist dabei zu klein, um Kinder aus dem großen Laden aufzunehmen und den Verlust des Raumes auszugleichen. Hinweis: Soziale Einrichtungen wie Kinderläden haben Gewerbemietverträge und genießen in Deutschland daher keinen besonderen Schutz vor Kündigung.

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