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Einfach geht anders. Die Sache mit den Radwegen

12. November 2019
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Fahrradspur, Gartenstraße
Foto: And­rei Schnell

Autos fah­ren auf der Fahr­bahn. Punkt. Fer­tig. Ganz ein­fach. Das ver­steht jeder. Wo fah­ren Fahr­rä­der? Fahr­bahn? Rad­weg? Geh­weg? Unser Gast­au­tor hat mal nach­ge­zählt und kommt auf mehr als 10 (!) ver­schie­de­ne Arten von Wegen für Rad­fah­rer. Grund genug, die­se mal genau zu beleuchten. 

Wer soll da noch durchsteigen?

Das The­ma ist schwe­re Kost. Daher das Fazit vor­ne weg.: Die jet­zi­gen Rege­lun­gen sind kaum erträg­lich. Kaum einer steigt durch. Weder Rad­fah­rer, Auto­fah­rer oder Fuß­gän­ger. Die­se Viel­zahl von Arten der Wege für den Rad­ver­kehr ist schwer zu durch­schau­en. Außer­dem wech­seln die Arten dazu teil­wei­se noch stän­dig und manch­mal ohne logi­sche Grün­de im Ver­lauf einer Rou­te. Eine Regel­ver­let­zung kann allein des­we­gen ohne böse Absicht ein­tre­ten. Was wirk­lich hilft, ist der vehe­men­te Ein­satz für eine bes­se­re und flä­chen­de­cken­de Infra­struk­tur für den Rad­ver­kehr. Es muss kla­re Rege­lun­gen geben, die jeder leicht ver­ste­hen kann.

Also los geht’s: Viel Spaß beim Radweg-Abitur.

1. Fahrbahn

Es geht ganz ein­fach los. Wann darf ein Rad­fah­rer auf der Fahr­bahn fah­ren? Eigent­lich immer, sofern kein Rad­weg mit Benut­zungs­pflicht (und die­ser zumut­bar ist, sie­he 2.) exis­tiert oder es sich nicht um eine rei­ne Kraft­fahrt­stra­ße (z.B. Auto­bahn) handelt.

See- und Oslo­er Stra­ße haben benut­zungs­pflich­ti­ge Radwege.

Tat­säch­lich gibt es sehr weni­ge benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge. Somit sind Rad­fah­rer meis­tens auf der Stra­ße anzu­sie­deln. Das ist immer noch für vie­le unge­wohnt. Es gibt aber gute Grün­de, da die Unfall­for­schung deut­lich macht, dass das Fah­ren auf der Stra­ße objek­tiv siche­rer ist. Auch wenn das sub­jek­ti­ve Gefühl bei man­chen Men­schen etwas anders sagt. Auf der Stra­ße kön­nen die Auto­fah­rer sie viel bes­ser sehen. Häu­fig und meist auch sehr schwe­re Unfäl­le ereig­nen sich beim Rechts­ab­bie­gen des Kfz. Wenn bei­de auf der Fahr­bahn fah­ren, dann pas­siert dies nicht.

Wenn ein Auto über­ho­len will, dann gilt laut Recht­spre­chung ein Über­hol­ab­stand von 1,5 bis 2,5 m. Ist die Gegen­fahr­bahn nicht frei oder die Fahr­bahn ins­ge­samt zu schmal, dann gilt ein fak­ti­sches Über­hol­ver­bot für den Autofahrer.

2. Radweg mit Benutzungspflicht

Im Wed­ding auf der See- und Oslo­er Stra­ße zu finden

Es geht ein­fach wei­ter. Ein rei­ner Rad­weg. Wenn die­ses Schild zu erken­nen ist, dann gilt der Weg als rei­ner Rad­weg. Die Fahr­bahn ist tabu. Der Rad­weg ist für Fuß­gän­ger und Autos tabu. Als Rad­fah­rer darf man aller­dings auf die Fahr­bahn aus­wei­chen, wenn der Rad­weg in einen unzu­mut­ba­ren Zustand oder ver­sperrt (z.B. durch par­ken­de Autos) ist. Ein Aus­wei­chen auf einen Geh­weg ist dage­gen nicht erlaubt.

3. Radwege mit Benutzungspflicht, die direkt mit dem Gehweg geteilt sind

Auch noch recht ein­fach. Die­ses Schild meint, dass Rad­fah­rer die eine Sei­te und Fuß­gän­ger die ande­re Sei­te des Weges benut­zen müs­sen. Soweit so logisch. Die Fahr­bahn ist tabu.

Als Rad­fah­rer darf man aller­dings auf die Fahr­bahn aus­wei­chen, wenn der Rad­weg in einen unzu­mut­ba­ren Zustand oder ver­sperrt (z.B. durch par­ken­de Autos) ist. Ein Aus­wei­chen auf einen Geh­weg ist dage­gen nicht erlaubt.

4. Gemeinsame Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht

Es gilt das Glei­che wie bei 2. und 3.. Aller­dings tei­len sich hier Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer einen Weg. Erhöh­te Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me sind unerlässlich.

5. Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als reiner Radweg

Es gel­ten die Aus­füh­run­gen von 2. Bei einer sol­chen Rad­ver­kehrs­an­la­ge han­delt es sich z.B. um einen Rad­weg, der rechts neben der Fahr­bahn liegt und in bei­de Rich­tun­gen befah­ren wer­den muss.

6. Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als getrennter Geh- und Radweg

Hier gilt Num­mer 3 in Ver­bin­dung mit Num­mer 5.

7. Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als gemeinsamer Geh- und Radweg

Hier gilt Num­mer 4 in Ver­bin­dung mit Num­mer 5.

8. Radweg ohne Benutzungspflicht

Die meis­ten Rad­we­ge im Wed­ding sind ohne Benutzungspflicht!

Jetzt wird es wie­der span­nend. Hier gilt, wenn ein Rad­weg bau­lich erkenn­bar ist, jedoch nicht mit einem ent­spre­chen­den Ver­kehrs­zei­chen als Rad­we­ge­be­nut­zungs­pflicht ange­ord­net ist, ist dies ein Rad­weg ohne Benut­zungs­pflicht. Logisch oder?

Wenn ihr so einen Rad­weg aus­ge­macht habt, dann dürft ihr ihn benut­zen, aber ihr könnt auch auf der Fahr­bahn fahren.

9. Zweirichtungsradweg ohne Benutzungspflicht

Hier gilt 8. Außer­dem wird die links­sei­ti­ge Benutz­bar­keit durch das Zusatz­zei­chen Rad­fah­rer frei ohne Haupt­schild kenntlichgemacht.

10. Freigegebener Gehweg

Schild Gehweg Radfahrer frei
Die­ses Schild ist auf dem Net­tel­beck­platz zu finden

Klar ist hier, dass die Fahr­bahn aus Sicht des Gesetz­ge­bers ers­te Wahl ist. Wer sich nicht sicher fühlt, der darf auch auf den Geh­weg aus­wei­chen. Häu­fig waren dies frü­her benut­zungs­pflich­ti­ge Radwege.

Auf der Fahr­bahn glau­ben immer noch vie­le Auto­fah­rer, dass das „Fahr­rad-frei-Schild“ bedeu­tet, dass es sich um einen benut­zungs­pflich­ti­gen Rad­weg han­delt und hupen, drän­geln und tun sonst was, um dies dem Rad­fah­rer deut­lich zu machen. Auf dem Geh­weg füh­len sich wie­der­um man­che Fuß­gän­ger vom Rad­fah­rer bedrängt.

Ein wei­te­res Pro­blem die­ser Lösung ist, Geh­weg bleibt Geh­weg. Und weil es ein Geh­weg ist, haben Fuß­gän­ger auch Vor­rang vor dem Rad­ver­kehr. Rad­fah­rer dür­fen offi­zi­ell nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fah­ren! Auf die Fuß­gän­ger ist beson­de­re Rück­sicht zu neh­men. Bei Bedarf ist auch anzuhalten.

Die­se Lösung wird ger­ne als „Ser­vice-Lösung“ für Rad­fah­rer ver­kauft. Fak­tisch ist es aber weder Fisch noch Fleisch. Gera­de an Haupt­ver­kehrs­stra­ßen ein Armuts­zeug­nis, weil im End­ef­fekt kei­ne wirk­li­che Rad­ver­kehrs­struk­tur besteht.

11. Radfahrstreifen

Fahrradstreifen in der nördlichen Müllerstraße
Mül­lerstra­ße

Der Rad­fahr­strei­fen wird durch eine durch­ge­zo­ge­ne Linie von Auto­ver­kehr getrennt und mit Fahr­rad-Pik­to­gram­men kennt­lich gemacht. Autos dür­fen auf dem Rad­fahr­strei­fen nicht fah­ren, hal­ten oder parken.

12. Schutzstreifen

Mül­lerstra­ße kurz vor der Seestraße

Ein Schutz­strei­fen ist die reins­te Sug­ges­ti­on. De fac­to ist der Schutz­strei­fen nichts ande­res als die Fahr­bahn (sie­he 1). Mit dem Unter­schied, dass am Fahr­band­rand durch eine gestri­chel­te Linie und Fahr­rad-Pik­to­gram­me eine Kenn­zeich­nung vor­ge­nom­men wird. Autos dür­fen bei Bedarf auf dem Schutz­strei­fen fah­ren. Außer­dem ist das Hal­ten mit Ein­schrän­kun­gen auf dem Schutz­strei­fen erlaubt. Schutz­strei­fen haben eine Regel­brei­te von 1,50 m und eine Min­dest­brei­te von 1,25 m.

Das Pro­blem ist, das die gestri­chel­te Line eine Art Fahr­bahn­mar­kie­rung sug­ge­riert und Auto­fah­rer sich ver­sucht füh­len, beim Über­ho­len von Rad­fah­rern meist nur mit weni­gen Zen­ti­me­tern an die­ser Line vor­bei­zu­fah­ren. Der Rad­fah­rer soll­te in Nor­mal­fall ca. 70 cm Abstand vom Bord­stein hal­ten. Er wird also im Nor­mal­fall mit­tig auf dem Schutz­strei­fen fah­ren oder noch wei­ter links in Rich­tung Auto­ver­kehr. Fährt ein Auto nun beim Über­ho­len unmit­tel­bar an der gestri­chel­ten Line vor­bei, dann beträgt der Über­hol­ab­stand sehr viel weni­ger als die vor­ge­schrie­be­nen 1,5 bis 2,5 Meter.

Schutz­strei­fen sind daher kein Schutz, son­dern eher ein Form der sug­ge­rier­ten Sicherheit.

13. Fahrradstraße

Die Fahr­rad­stra­ße ist die Pro-Fahr­rad­lö­sung. In ihrer gan­zen Brei­te ist sie als Rad­weg aus­ge­wie­sen. Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner sowie Lie­fer­ver­kehr dür­fen die Fahr­rad­stra­ße nut­zen, sofern dies extra beschil­dert ist. In Fahr­rad­stra­ßen dür­fen Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer auch neben­ein­an­der fah­ren. In der Regel gilt außer­dem rechts vor links und maxi­mal Tem­po 30 für Kraftfahrzeuge.

Anmer­kung: Im Wed­ding gibt es bis­lang noch kei­ne Fahrradstraße.

Über­nah­me (gekürzt) von https://fahrradwetter.blogspot.com/

Gastautor

Als offene Plattform veröffentlichen wir gerne auch Texte, die Gastautorinnen und -autoren für uns verfasst haben.

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