Während der November-Lockdown für viele lediglich lästig ist und Unannehmlichkeiten mit sich bringt, bedeutet er für etliche Branchen und Berufe de facto ein Berufsverbot mit den damit verbundenen existentiellen Bedrohungen. Wir geben hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über die derzeit verfügbaren Hilfen (Stand 9.11.20).
Ob Kneipier, Hotelbetreiber, Opernsängerin, Beleuchter oder Messebauer: Sie stehen mit dem Rücken an der Wand und sind zum beruflichen Nichtstun verurteilt. Die Lage ist in vielen Branchen jetzt noch bedrohlicher, als sie es im Frühjahr war. Da gab es noch Reserven, mit denen man erstmal irgendwie durchkam. Die sind aber längst aufgebraucht und der Sommer hat nur in einigen Branchen etwas Entlastung gebracht.
Der Bund und das Land Berlin stocken ihre Hilfpakete massiv auf und verlängern die ohnehin noch laufenden Programme. Nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten Hilfspakete (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) mit Stand 9.11.20:
Außerordentliche Wirtschaftshilfe im November 2020
Die Novemberhilfe ist ein kurzfristig vom Bund neu aufgelegtes Programm im Volumen von 10 Mrd. Euro, mit dem Umsatzeinbußen im Shutdown-Monat November aufgefangen werden sollen. Als Zuschuss ausgezahlt werden 75% des Umsatzes im Vergleichsmonat November 2019.
Das Programm in Anspruch nehmen können Unternehmen, Vereine und Selbständige, die aufgrund der Schließungsverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten bzw. die nachweislich und regelmäßig mindestens 80% ihrer Umsätze mit betroffenen Unternehmen erzielen.
Die Antragstellung ist seit dem 9.11.20 über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe möglich.
Soforthilfe IV 3.0 des Landes Berlin
Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen. Insbesondere an sie richtet sich das bereits bestehende Landesprogramm „Sorthilfe IV”, das als Version 3.0 für den Förderzeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 in unveränderter Form fortgeführt wird.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen/ ‑betriebe ab zwei Beschäftigten, die auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Antragstellung ist zwischen dem 11. und dem 18.11.20 bei der Investitionsbank Berlin möglich.
Überbrückungshilfe 2
Die bereits bekannte Überbrückungshilfe 2 des Bundes wird für die Monate September bis Dezember 2020 in ergänzter Form fortgesetzt sowie die Zugangsbedingungen abgesenkt.
Die Antragstellung ist am 21.10.2020 gestartet und bis zum 31.12.2020 möglich.
Mit dem Hilfsprogramm sollen stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler unterstützt werden. Die Unterstützung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe dieser Fixkosten können Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Die Antragstellung erfolgt auf der bundeseinheitlichen IT-Plattform der Überbrückungshilfe.
KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
Kleinen Unternehmen soll eine zusätzliche Hilfe über Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden. Er soll nun auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen.
Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Infos bei der KfW.
Digitalprämie Berlin
Hier handelt es sich nicht um ein Corona-Hilfsprogramm, sondern um reguläre Wirtschaftsförderung. Passt aber gut in die Corona-Zeiten. Erstens weil sich gerade im Frühjahr viele Geschäftsvorgänge ins Internet verlegt haben und mancher Unternehmer feststellen musste, dass er dafür nur schlecht gerüstet ist. Zweitens, weil der coronabedingte Stillstand eine gute Gelegenheit sein könnte, sich eingehender mit der eigenen digitalen Infrastruktur zu befassen.
Die „Digitalprämie Berlin” ist ein Zuschuss des Landes Berlin für Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (auch Soloselbständige) in Höhe von bis zu 17.000,- Euro.
Weitere Infos und Antragstellung bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Kurzarbeitergeld
Eine der vielleicht wichtigsten Hilfen für Unternehmen und Mitarbeiter, um über die coronabedingten Ausfälle zu kommen, ist das Kurzarbeitergeld. Die Arbeitsagentur übernimmt dabei zwischen 60 und 87 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt und ausgezahlt. Aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden sich bei der Bundesagentur für Arbeit.
Sozialschutz-Pakt
Insbesondere kleine Selbständige, die kein Kurzarbeitergeld erhalten können, haben die Möglichkeit, im Rahmen des Sozialschutz-Paketes Grundsicherung nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Hartz IV) zu beantragen. Hierfür wird ein vereinfachtes Antragsverfahren angeboten. Bei Anträgen, die bis zum 31.12.2020 gestellt werden, wird vorhandenes Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht als erheblich (über 60.000,- €) eingestuft wird. Ebenso werden die tatsächlichen Wohnkosten als angemessen anerkannt. Diese Sonderregelungen gelten für die ersten sechs Monate des Leistungsbezugs, eine Verlängerung ist möglich. Infos bei der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Angebote haben wir der Wahlkreis-Rundschau des Abgeordneten für Gesundbrunnen Ralf Wieland (SPD) entnommen. Wir danken für die Genehmigung der Übernahme.