Die Vorschrift liest sich hoffnungsvoll: „Anordnung zur Instandhaltung“ lautet Paragraph 3 des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin. Doch das Beispiel Kameruner Straße 5 zeigt, dass Berlin sich schwertut, aus dem selbst geschaffenen Gesetz auch Taten folgen zu lassen. Es ist offenbar ein steiniger Weg, den Eigentümer der seit Jahren verfallenden Immobilie zu zwingen, das Miethaus zu sanieren.
Dabei hatte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD), damals noch als Staatssekretär, im Dezember 2022 versprochen, den Bezirken bei Schrotthäusern beizustehen. Die Kameruner Straße wurde zum berlinweiten Pilotprojekt, um das sogenannte Treuhändermodell beispielhaft durchzusetzen. Bei diesem Modell ordnet der Bezirk die Zwangssanierung an und setzt einen Treuhänder ein, der im Namen des Eigentümers die Bauarbeiten übernimmt.
Doch in der Praxis ist auch über ein Jahr später weiterhin nicht abzusehen, dass ein Treuhänder tatsächlich eingesetzt wird, der das Eckhaus wieder bewohnbar macht. Es hakt an einer Mangelerfassung. 30.000 Euro soll diese Aufstellung kosten. Die Summe muss der Eigentümer tragen. Weil dieser den Betrag nicht überwiesen hat, musste der Bezirk die Summe einklagen. Und anschließend vollstrecken lassen, also eintreiben. Das ist zwar gelungen, hat aber Zeit gekostet. Nun muss die Erfassung der Mangel beauftragt werden. Erst wenn die Schadensliste vorliegt, kann entschieden werden, ob eine Einsetzung eines Treuhänders in Betracht kommt.
Der im Afrikanischen Viertel gewählte Abgeordnete Mathias Schulz wirkt ungeduldig. „Das Bezirksamt hat mehrere Jahre auf den Eigentümer Rücksicht genommen“, sagt der SPD-Politiker. Das Bezirksamt soll daher jetzt den rechtlichen Spielraum voll ausnutzen und die Instandsetzung so schnell wie möglich durchsetzen. „In dem Haus müssen endlich wieder Menschen wohnen und im Erdgeschoss auch Gewerbe einziehen können.“ Das Miethaus steht seit sechs Jahren leer. Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) hat das Haus am 16. April 2018 wegen einer Gefahrenabwehr zwangsräumen lassen. Der Stadtrat hatte damals die Unbewohnbarkeit ausgesprochen. Grund war, dass die Berliner Wasserbetriebe die Lieferung von Trinkwasser sperrten und der Wiederanschluss umfassende Baumaßnahmen erfordert hätte.
Der Text entstand in Zusammenarbeit mit der Weddinger Allgemeinen Zeitung (–> E‑Paper), der gedruckten Zeitung für den Wedding. Autor ist Andrei Schnell.
Naja wenigstens wird was gemacht, auch wenn es dauert. Ich kann aber nicht verstehen, warum man nicht enteignet. Was muss denn passieren, dass das mal passiert? Achja, ne Autobahn gebaut werden. Dann ist man in diesem Land ganz schnell und unkompliziert am enteignen.
Naja wenigstens haben Tauben und Ratten dort eine Bleibe gefunden, also so gesehen kein Leerstand.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Wenn es noch nicht einmal gelingt, Kameruner Str. 5 und Schillerpark-Center (beide leerstehend) aus den Händen der Spekulanten zu befreien, wie soll das dann mit „Deutsche Wohnen“ & Co. geschehen?
Hallo
möglicherweise gar nicht …. weil höchstwahrscheinlich nie soviel Geld vom Senat an DW für die Wohnungen gezahlt werden kann , wie DW fordert und ist es den nicht so das Vonovia sich deshalb mit DW zusammen getan haben um eben die Enteignung zuerschweren wenn gar unmöglich zumachen – die haben doch ziemlich schlaue Anwälte
Es ist eher die Frage, was aus 'Deutsche Wohnen & Co enteignen' (DWE) geworden ist.
Nach dem Volksentscheid, dem die Berliner mit großer Mehrheit zustimmten, hat das Gericht die Wahl des Senats Rot-Rot-Grün annulliert. Danach bildete die Giffey-SPD die Koalition mit der CDU und hat damit die Politik für bezahlbare Wohnungen blockiert.
DWE will nun einen Gesetzesvolksentscheid. Der bedeutet, dass das Volk gleich selber über das Gesetz abstimmt, und der Senat kann keine Knüppel mehr dazwischen schmeißen. Doch wird das Gericht eine solche Abstimmung erlauben? Denn sie wäre eine Demokratie der Mieter!
Die Vergesellschaftungs-Kommission des Senats hatte 2023 festgestellt, dass die Enteignung möglich und bezahlbar ist. Die Fachleute sind sich weitgehend einig. 1) Viele Häuser sind runtergewirtschaftet und schon deshalb weniger wert, als Spekulanten behaupten. 2) Wenn der Staat Wohnanlagen enteignet, um das Ziel einer wohnungspolitischen Vergesellschaftung zu erreichen, muss er den Aktionären der Wohnkonzerne keine Goldsäcke hinterherwerfen.
Das heißt: Die Enteignung ist machbar,
der politische Wille dazu muss bei allen Parteien Rot-Rot-Grün noch gestärkt werden!
Danke für den Hinweis... na da weiß ich schon wie ich entscheiden würde .... auf gehts 🙂