Am 20. September wählen die Berliner:innen das Abgeordnetenhaus (AGH) und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) – nun wieder im regulären 5-Jahresturnus. Unsere Autorin hilft seit vielen Jahren mit und erklärt, wie es im Allgwmeinen funktioniert – und was Wahlhelfende wissen sollten.

Gut zu wissen
Erstmals dürfen 16 – bis 17-Jährige mitwählen. So kommen mittlerweile etwa 2,5 Millionen Wahlberechtigte zum Stichtag 9. August zusammen. Und für die BVV-Wahlen gilt, dass auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt und wählbar sind.
Aufgestellt stehen für beide Wahlen insgesamt (mindestens) 30 Parteien, wie wir seit 20. Mai 2026 wissen. Es geht am 20. September in Berlin um etwa 2.550 Urnenwahllokale, viele Briefwahllokale und circa 40.000 Wahlhelfende. Aber wie funktioniert diese große Zählmaschinerie vor Ort?
Auch die Seniorenvertretungen möchten endlich gern bei der Verbundwahl von AGH und BVV berücksichtigt werden, um die Wahlbeteiligung der älteren Bürgerinnen und Bürger (eingerichtet nach Seniorenmitwirkungsgesetz von 2006), die mit den Wahlen am 20.9.26 im Prinzip im 5-Jahrestakt verbunden sind, zu erhöhen.

Das A und O bei den Wahlen sind die Wahlhelfenden in den vielen (Urnen- und Brief-)Wahllokalen. Auch abends in den Wahlämtern, wenn die ausgezählten und geordnet gesammelten Unterlagen zurückgegeben werden, sind Wahlhelfende noch lange in Aktion. Zwischenzeitlich geht es um Meldungen für Hochrechnungen und ganztags um das ordentliche Abhaken der Stimmabgaben an den Urnen. Hier sind vor allem auch die Schriftführer*innen und die Wahlvorstände verantwortlich, die in einer Gruppe von Wahlhelfenden von bis zu etwa 10 Personen pro Wahllokal wirken.
Berlin ist in 78 Wahlkreise eingeteilt, darunter entfallen sieben auf Berlin-Mitte. Für Wedding und Gesundbrunnen sind die Wahlkreise 4 (speziell Moabit mit Brüsseler Kiez im Wedding), 5, 6, und 7 zugeordnet.
Für jedes Wahllokal sind jeweils mehrere Wahlhelfende vorgesehen, denn Stimmzettel müssen ausgegeben und das Wählerverzeichnis muss abgeglichen werden. Der Einwurf wird in die Urne auf der Zählliste abgehakt – eine kleine Gegenprobe für das spätere Auszählen aller Stimmzettel.
Das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung durch die Wähler:innen ist zwar nicht Pflicht, aber eine nette Geste, denn damit wird das Auffinden des persönlichen Eintrags des/der Wahlberechtigen erleichtert. Auf dem Brief steht die laufende Nummer, die direkt zum Eintrag im Wählerverzeichnis führt, ein Aktenordner mit mehr oder weniger etwa 60 Blättern, die mit dem Melderegister abgeglichen wurden. Es gibt Stichtage für die Wahlberechtigung, die mit dem Wohnsitz in Berlin zusammenhängen.
Es gibt etliche sinnvolle Regeln für die Wahlhandlung im Wahllokal. Um 7 Uhr morgens treffen sich die Wahlhelfenden, um den Raum passend und angenehm herzurichten. Drei Flaggen sind aufzuhängen, um dem Tag Würde zu verleihen.
Ab 8 Uhr dürfen die Wähler wählen, und sie erscheinen einzeln oder als Familie oder Paar, oft etliche frühmorgens und über den Tag verteilt mehr oder weniger zügig hintereinander.

Wahlgebietseinteilung Berlin – Örtliche Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin – Quelle Amt für Statistik
Wichtig für Wahlhelfende
Manchmal muss in Ruhe geklärt werden, dass die rot kuvertierten verschlossenen Briefwahlunterlagen im Urnenwahllokal nicht angenommen werden. Diese sollten spätestens am Wahltag im Wahlamt abgegeben worden sein.
Unter Umständen kann jemand seine Briefwahl in eine Wahl vor Ort ändern, indem er/sie den Wahlschein unterzeichnet zurücklässt und dann seine eigenen Wahlunterlagen öffentlich zerreißt (ja, genau! z e r r e i ß t ), um danach einen neuen Stimmzettel zu erhalten, der dann doch zur Urnenwahl führt. Da heißt es für verschiedene verantwortliche Personen genau aufzupassen, damit nichts schief geht. Der Wahlschein bleibt also beim Wahlvorstand zurück und wird dem Wahlamt mit seiner Nummer gemeldet, denn der Wähler war bis dahin im Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk W ausgekreuzt, so dass sich Schriftführer*in und Wahlvorstand verständigen müssen. Ein einfacher logischer Vorgang, der etwas Mitdenken und Sorgfalt benötigt und Respekt davor, dass es nur eine Stimme für jede wählende Person geben darf.
Das ist ein langer Tag, der sich gut organisieren lässt, wenn die Pausen der Wahlhelfenden gut abgestimmt sind, denn eine Mindestzahl an Wahlhelfenden muss stets im Wahllokal präsent sein. Eine der Regeln ist nämlich, dass die vor 8 Uhr leer verschlossene Urne den gesamten Tag geschlossen bleibt.
So viele Jahre wie ich schon dabei bin, gab es besondere Vorkommnisse, die schwierig waren, aber manches war schwer wiegend. Meist herrschten während der gesamten Einsatzzeit Freundlichkeit, Geduld und Respekt. Mir ist das Mitwirken wichtig, weil ich mich niemals an einem einzigen Stimmzettel vergreifen würde.
Nach 18 Uhr beginnt dann der wirklich spannende Teil. Nach und nach zeivt sich, wie weit man durch Zählen von Zehnerpäckchen der Stimmzettel im Rahmen von Prognosen und Hochrechnungen liegt oder nicht und wie viele Zählfehler man durch wiederholtes Zählen noch ausbessern muss. Wichtig ist, dass man Erst- und Zweitstimmen so zählt, wie es in der Niederschrift abgefragt wird, sonst kommt man nicht weit und macht sich womöglich mehrfache Arbeit mit zusätzlichem Zählen, weil der Eintrag der Anzahl der Stimmen überall so erfolgen muss wie in den Tabellen vorgegeben.
Und erst die Beschlussfälle! Es ist interessant, die etlichen falschen, ungültigen oder doch noch gültigen Stimmzettel zu sammeln, gemeinsam anzusehen und darüber zu beschließen. So lange die Stimmabgaben eindeutig erkennbar (Faustregel) ist, ist ein Stimmzettel gültig, aber wehe dem, der noch Kommentare z. B. zu Kandidaten, Parteien oder Listenplätzen abgibt. Dann ist die Stimme ungültig, und ungültige Stimmen werden proportional auf alle Parteien verteilt. Ungültiges Wählen ist also keine Strategie!
Die Beschlussfälle überhaupt zu erkennen, lernt man in den Schulungen für Wahlhelfende; diese finden wohnortnah statt, und ihr Besuch wird auch mit Aufwandsentschädigungen honoriert.
Alle Zählergebnisse werden abschließend strukturiert in der Niederschrift, ein dünnes DIN A4-Heft mit Fragen und vorbereiteten Tabellen, durch die Schriftführer*innen eingetragen. Ist alles in Ordnung, unterzeichnen alle Wahlhelfende diese Niederschriften, die im Wahlamt für weitere Auswertungen berücksichtigt werden. Zum Abschluss wird alles Papier gebündelt, kuvertiert und eingepackt. Die Wahlvorstände bringen alle Unterlagen ins Wahlamt im Rathaus Wedding, meist um 22 bis 23 Uhr. Danach wird schon das Erfrischungsgeld in Höhe von 80 bis 120 € pro Wahlhelfendem überwiesen.

Der Abschluss einer Wahlhandlung aller Urnenwahllokale (23. Februar 2023) – Foto Renate Straetling
Zum Abschluss möchte ich noch ein Big Picture präsentieren, denn das erfreut alle diejenigen im Wahlamt, abends vor Mitternacht, wenn es dort noch lange nicht vorbei ist. Früher waren es halboffene Kladden mit den großen Mengen an Unterlagen und Kuverts voller sortierter Stimmzettel, die man schnüren musste. Heute gibt es schicke Trolleykoffer, in denen die Wahlvorstände nach getaner Arbeit alle Dokumente im Wahlamt abgeben. So entstand mein hier abgebildetes Foto am 23. Februar 2023 im Rathaus Wedding, abends um etwa 22:15, als der 626. (!) Koffer aus den Urnenwahllokalen eintraf, womit alle Wahlvorstände beizeiten alle Wahlunterlagen eingereicht hatten.
Da kann man durchaus einmal „Bravo“ sagen.
Links und Hinweise
Wahlhelfende für die Wahlen am 20. September 2026
Schulungen für Abstimmungshelfende
Landeswahlgesetz von 1987
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WahlGBErahmen
Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich
https://www.berlin.de/wahlen/organisation/wahlhelfende/#headline_1_58


Wahlvorsteher und Protokollführer werden geschult. Daß Wahlhelfer heutzutage auch geschult werden, ist mir neu. Letzter Besuch im Wahllokal: Bundesflagge und Berliner Flagge hängen in falscher Richtung. Protokollführer vermerkt Stimmabgabe im Wählerverzeichnis bevor Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen sind. Guckt auch nicht, ob das geschieht. Viel Spaß beim Auszählen. Früher gab es 40,- DM für außenstehende Wahlhelfer und 20,- DM sowie einen freien Tag für Bedienstete.
An die 20-DM-Gratifikatiööönchen kann ich mich auch noch erinnern 🙂