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10 Tipps fürs Gärtnern in der Stadt

26. April 2017
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Usedomer Straße: Hier gärtnert nicht das Grünflächenamt, hier sind die Nachbarn aktiv. Foto: Hensel
Use­do­mer Stra­ße: Hier gärt­nert nicht das Grün­flä­chen­amt, hier sind die Nach­barn aktiv. Foto: Hensel

Immer mehr Wed­din­ger wer­den zu Stadt­gärt­nern. Sie bepflan­zen, ver­schö­nern und pfle­gen Hoch­bee­te und Kübel, aber auch Baum­schei­ben vor ihrer Haus­tür. Darf man das über­haupt? Muss man das Amt vor­her fra­gen und was ist beim Gärt­nern im öffent­li­chen Raum zu beach­ten? Hier sind zehn Tipps für  Stadt­gärt­ner und alle, die es wer­den wollen.

Ganz grundsätzlich

Neben der opti­schen Ver­schö­ne­rung kann ins­be­son­de­re die Begrü­nung einer Baum­schei­be posi­ti­ve Effek­te für den Stra­ßen­baum selbst haben, der in der Stadt erheb­li­chen Belas­tun­gen stand­hal­ten muss: der Baum wird mit den Pflan­zen gegos­sen und bekommt so mehr Was­ser, die Pflan­zen spen­den Schat­ten, ver­zö­gern dadurch die Aus­trock­nung des Bodens und ver­bes­sern die Durch­lüf­tung des Bodens. Auch der Boden­ver­dich­tung durch Betre­ten und Befah­ren wird so entgegengewirkt.

Ganz offiziell

Swinemünder Straße: Auch in diesen Kübeln wird privat gegärtnert - mit Genehmigung vom Amt. Foto: Hensel
Swi­ne­mün­der Stra­ße: Auch in die­sen Kübeln wird pri­vat gegärt­nert – mit Geneh­mi­gung vom Amt. Foto: Hensel

Darf man im öffent­li­chen Raum ein­fach so gärt­nern? Hält man sich an eini­ge Regeln, dann im Prin­zip schon. Die Dis­kus­sio­nen um eine Baum­schei­ben­be­grü­nung eines enga­gier­ten Neu­gärt­ners auf der Wed­ding­wei­ser-Pinn­wand hat vor kur­zem gezeigt, dass es vie­les zu beach­ten gibt, wenn man den öffent­li­chen Stra­ßen­raum begrü­nen möch­te. Am bes­ten ist es, vor­her beim Bezirks­amt nach­zu­fra­gen. Das hilft, spä­te­ren Ärger zu ver­mei­den. Seit kur­zem kann man Baum­schei­ben, die man begrü­nen möch­te vor­her ganz ein­fach per Online-For­mu­lar beim Bezirks­amt anmel­den. In Mit­te gibt es übri­gens sogar einen Fly­er für inter­es­sier­te Baum­schei­ben­gärt­ner, der aller­dings nicht mehr ganz aktu­ell ist (fly­er­baum­schei­ben- PDF).

10 Tipps fürs Gärtnern in der Stadt

  1. Boden­vor­be­rei­tung inner­halb der Ein­fas­sung: Die Erde in Baum­schei­ben ist oft sehr ver­dich­tet und muss vor einer Bepflan­zung von Hand auf­ge­lo­ckert wer­den. Dies führt auch zu einer bes­se­ren Durch­lüf­tung des Bodens. Tie­fer als 20 Zen­tri­me­ter und mit Gerä­ten wie zum Bei­spiel Hacken soll­te man dabei aber nicht gra­ben, um die Wur­zeln des Bau­mes und even­tu­ell dort ver­lau­fen­de Lei­tun­gen nicht zu beschädigen.
  2. Auf­schüt­ten von Ober­bo­den: Der Boden um die Stra­ßen­bäu­me ist oft sehr aus­ge­laugt und von Hun­deu­rin kon­ta­mi­niert – daher kann der vor­sich­ti­ge Aus­tausch der obers­ten Boden­schicht sinn­voll sein. Damit Regen­was­ser unge­hin­dert ver­si­ckern kann, muss das neue Niveau des Bodens um den Baum nied­ri­ger lie­gen als der umlie­gen­de Geh­weg. Beim Auf­tra­gen des neu­en Bodens ist dar­auf zu ach­ten, dass der Stamm (ab dem Wur­zel­an­lauf) nicht mit Boden ange­schüt­tet wird.
  3. Zäun­chen: Ein­fas­sun­gen sind im Bezirk Mit­te in der Regel nicht erlaubt. In abge­stimm­ten Son­der­fäl­len (Ein­zel­fall­ent­schei­dung) kann der Baum vor am Stamm ange­schlos­se­nen Fahr­rä­dern und die neu­en Pflan­zen vor Hun­den geschützt wer­den. Dann müs­sen die Ein­fas­sun­gen zur Stra­ße hin min­des­tens 50 Zen­ti­me­ter Abstand hal­ten sie dür­fen maxi­mal 30 Zen­ti­me­ter hoch sein.
  4. Freie Sicht: Rund um die Baum­schei­ben her­um sind Fuß­gän­ger (Kin­der), Rad­fah­rer und Autos unter­wegs, die über die Bepflan­zung hin­weg­schau­en müs­sen, um nie­man­den zu über­se­hen. Daher dür­fen die aus­ge­wähl­ten Pflan­zen maxi­mal 50 Zen­ti­me­ter hoch werden.
  5. Schutz für den Baum­stamm: Die Stra­ßen­bäu­me dür­fen nur durch Pro­fis vom Stra­ßen- und Grün­flä­chen­amt beschnit­ten wer­den. Als Laie soll­te man vom Baum bes­ser die Fin­ger las­sen – auch Schil­der oder ähn­li­ches dür­fen kei­nes­falls am Stamm ange­bracht wer­den. Klet­ter- und Schling­pflan­zen dür­fen, wie auch Rank­hil­fen, nicht gepflanzt bezie­hungs­wei­se ange­bracht werden.
  6. Aus­wahl geeig­ne­ter Pflan­zen: Sinn­voll ist die Aus­saat bezie­hungs­wei­se Pflan­zung von Frühjahrs‑, Som­mer oder Herbst­blu­men sowie flach wur­zeln­de Stau­den. Über die Pflan­zen freu­en sich übri­gens auch Bie­nen und Schmet­ter­lin­ge. Wun­der­bar pflan­zen kann man zum Bei­spiel Stor­chen­schna­bel, Pfen­nig­kraut, Thy­mi­an oder Zier­erd­bee­re. Da im Stra­ßen­raum auch Kin­der und Tie­re unter­wegs sind, soll­te auf gif­ti­ge oder dor­ni­ge Pflan­zen ver­zich­tet werden.
  7. Hun­de im Beet: Die Begrü­nung einer Baum­schei­be macht viel Arbeit – natür­lich ist es scha­de, wenn zwi­schen den Blu­men Hun­de­hau­fen lie­gen. Der Hun­deu­rin kann dem Baum sogar scha­den, ihm dro­hen Fäul­nis, Ver­gif­tun­gen und Ver­ät­zun­gen. Die soge­nann­te „Ver­piss dich“-Blume (Ple­c­tran­thus orna­tus) hilft: Sie hält durch ihren für Men­schen nicht wahr­nehm­ba­ren Geruch Hun­de fern.
  8. Was­ser marsch: Im Som­mer wird es in der Stadt ziem­lich heiß und der Boden trock­net aus. Natür­lich freut sich der Stra­ßen­baum, wenn auch er mit­ge­gos­sen wird. Fragt doch ein­fach mal die Nach­barn, viel­leicht könn­te man sich bei der Baum­schei­ben­pfle­ge abwechseln.
  9. Paten gesucht: Um ganz offi­zi­ell Pate für eine Baum­schei­be zu wer­den, soll­te eine Pfle­ge­ver­ein­ba­rung mit dem Stra­ßen- und Grün­flä­chen­amt abge­schlos­sen werden.
  10. Und wenn es nicht mehr geht? Wer sich nach einer Zeit nicht mehr um die Baum­schei­be küm­mern möch­te oder kann, soll­te sich zunächst ein­mal in der Nach­bar­schaft umhö­ren. Viel­leicht kann jemand ande­res die Pfle­ge über­neh­men? Falls nicht, müs­sen lei­der alle Pflan­zen und Zäun­chen ent­fernt werden.

Gärt­nern im öffent­li­chen Raum ist nicht nur in Baum­schei­ben, son­dern auch in Hoch­bee­ten, Kübeln und Co. mög­lich. Vie­le Tipps sind über­trag­bar! Wer sich für das Bepflan­zen und eine Paten­schaft inter­es­siert oder wei­te­re Fra­gen hat, soll­te sich an das Stra­ßen- und Grün­flä­chen­amt wen­den: [email protected]. Seit kur­zem kann man Baum­schei­ben, die man begrü­nen möch­te vor­her ganz ein­fach per Online-For­mu­lar beim Bezirks­amt anmelden.

Text: Bet­ti­na Walt­her (grup­pe F Land­schafts­ar­chi­tek­ten)

Gastautor

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2 Comments

  1. So eine „Ver­piss dich“-Blume für Men­schen wäre oft auch ganz hilf­reich. Gra­de in Ber­lin. Wäh­rend hof­fent­lich immer mehr Hun­de­hal­ter den Kram ja auf­sam­meln, ist das bei Scher­ben, Müll etc. Ver­ur­sa­chern ja eher nicht der Fall. Und: wenn man Hun­de­hal­tung in einer Stadt einer­seits erlaubt, egal wie dicht bebaut und egal wie wenig Grün – im Wed­ding ja noch viel, woan­ders weni­ger – kann man sich ande­rer­seits nicht beschwe­ren, wenn die auch irgend­wo hin pin­keln müs­sen. Erst wenn also alle Baum­schei­ben ver­ziert und ein­ge­zäunt sind, wird man mer­ken, dass plötz­lich die Wege nass sind. Bis­her nicht wirk­lich ein Pro­blem, aber man soll­te doch das gesam­te Bild sehen: eine Stadt, in der jedem über­all so gut wie alles erlaubt ist (Tier­hal­tung, Auto­fah­ren, …), weil man die indi­vi­du­el­le Frei­heit wich­tig fin­det, wird am Ende nie wirk­lich „schön“ sein, son­dern ein opti­scher oft unbe­frie­di­gen­der und chao­ti­scher Kompromiss.

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