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“Rechtsambulanz”: Recht bekommen – eine Frage des Geldes?

14. Februar 2015

Rechtsambulanz WeddingWer ohne anwalt­li­che Bera­tung gegen Ent­schei­dun­gen von Behör­den vor­ge­hen möch­te, schei­tert oft schon an büro­kra­ti­schen Hür­den und wird dann mit sei­nen Pro­ble­men allei­ne gelas­sen. Dies gilt vor allem für das Sozi­al­recht. Bedürftige, deren Anträ­ge auf Hartz IV, Woh­nungs­geld oder Grund­si­che­rung abge­lehnt wer­den, sind oft nicht in der Lage, die Kos­ten für einen Anwalt zu tra­gen. Genau die­sen Men­schen möch­te der Ver­ein „Rechts­am­bu­lanz Sozi­al­hil­fe e.V.“ zur Sei­te stehen.
Die Rechts­am­bu­lanz Sozi­al­hil­fe ist ein gemein­nüt­zi­ger Ver­ein und ver­folgt den Zweck, ein­kom­mens­schwa­chen und hilfs­be­dürf­ti­gen Men­schen bei sozi­al­recht­li­chen Pro­ble­men zu hel­fen. Ins­ge­samt 10 spe­zia­li­sier­te Anwäl­te bie­ten dazu im Ber­li­ner Wed­ding kos­ten­lo­se recht­li­che Erst­be­ra­tun­gen auf dem Gebiet des Sozi­al­rechts an. Orga­ni­siert und ver­wal­tet wird die Rechts­am­bu­lanz von einer Grup­pe Stu­den­ten, Dok­to­ran­den und Refe­ren­da­ren, die sich der ehren­amt­li­chen Arbeit ver­schrie­ben haben.
Durch die Arbeit des Ver­eins soll dem Defi­zit in der Bera­tung von sozi­al Schwa­chen begeg­net wer­den, das aus einer kom­pli­zier­ten Geset­zes­la­ge auf der einen und Ein­spa­run­gen der öffent­li­chen Hand auf der ande­ren Sei­te erwächst. Der Ver­ein tritt mit sei­ner Tätig­keit in eine Lücke, wel­che Sozi­al­ar­bei­ter man­gels Qua­li­fi­ka­ti­on häu­fig nicht aus­fül­len kön­nen und vie­le Anwäl­te man­gels finan­zi­el­ler Attrak­ti­vi­tät nicht wol­len. Bedürf­ti­gen soll durch die­se Bera­tung in unge­zwun­ge­ner Atmo­sphä­re die Scheu vor dem Gang zum Anwalt genom­men wer­den. Zudem gehört es zu den aus­drück­li­chen Zie­len des Ver­eins, mit sei­nem Ange­bot auch Sozi­al­ar­bei­tern bera­tend zur Sei­te zu ste­hen. Allei­ni­ger Anspruch des Ver­eins ist es, Bedürf­ti­gen zur Durch­set­zung ihrer bestehen­den Rech­te zu verhelfen.
Tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­run­gen unter der Ruf­num­mer 03046067534 und Bera­tun­gen kön­nen jeden Diens­tag und Don­ners­tag zwi­schen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie jeden letz­ten Mitt­woch im Monat zwi­schen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr erfol­gen. Seit kur­zem ist es dem Ver­ein mög­lich, an den Mitt­wochs­ter­mi­nen Rechts­be­ra­tung auch in tür­ki­scher Spra­che anzubieten.

Helfer gesucht

Wie jeder mild­tä­ti­ge Ver­ein ist natür­lich auch die Rechts­am­bu­lanz auf Spen­den ange­wie­sen. Min­des­tens eben­so wich­tig sind für den Fort­be­stand des Ver­eins jedoch hel­fen­de Hän­de. Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te mit sozi­al­recht­li­chem Bezug sowie enga­gier­te Stu­den­ten, Refe­ren­da­re und Dok­to­ran­den sind herz­lichst ein­ge­la­den, mit dem Ver­ein Kon­takt auf­zu­neh­men und damit die Mög­lich­keit einer kos­ten­lo­sen Rechts­be­ra­tung am Leben zu erhalten.

Rechts­am­bu­lanz Sozi­al­hil­fe e.V.
Brun­nen­stra­ße 145 10115 (in den Räu­men der Volks­so­li­da­ri­tät); unse­re der­zei­ti­ge Tele­fon­num­mer: 0160 – 90 69 51 68; unse­re Öff­nungs­zei­ten sind diens­tags und don­ners­tags von 9:00–12:00 Uhr
Web­sei­te der Rechts­am­bulanz

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Autor/Foto: Manu­el Mika

Gastautor

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