Meinung Der Wedding bekommt zu den bestehenden noch vier weitere Gebiete mit Milieuschutz hinzu. Es ist an der Zeit, einen irreführenden Alltagsbegriff zu beerdigen. Sollen “Negativgruppen” wie das “Milieu” bleiben dürfen oder nicht? Das ist ein politischer Streit aus dem Jahr 1978. Heute, 40 Jahre später, ist diese Frage längst durch eine ganz andere Frage abgelöst worden.
1978, da ist der Milieuschutz als Gesetz gerade erst zwei Jahre alt ist. Damals wurde noch offen gesagt, was gemeint ist: Negativgruppen wie “Ausländer, Alte und Milieu, Stadtstreicher und so weiter”, also “jene Bevölkerungsgruppen, mit denen der Stadtteil ohnehin zu stark belastet ist”, die sollen verschwinden. So zitiert der Spiegel 1978 einen Hamburger Stadtrat, der offenbar etwas gegen den “Milieuschutz” hat: gegen “sozial schwache Gruppen, Kinderreiche, Fürsorgefälle, Behinderte und Bewohner von Obdachlosenheimen”. Der Stadtteil St. Georg war eben erst vor dem Totalabriss bewahrt worden und nun sollte investiert werden. Der wilde und pitoreske Stadtteil sollte normal werden. Höhere Mieten sind durchaus erwünscht, um unerwünschte Personen zu verdrängen.
1976 kam er als § 172 ins Baugesetzbuch. Richtig ist zwar, dass er damals wie heute dazu dienen soll die “Zusammensetzung der Wohnbevölkerung” zu erhalten. Möglichweiese – darüber dürfen sich die Historiker streiten – war bei der Einführung tatsächlich gemeint, ein Zillemiljöh zu schützen. Aber heute?
Schutz ist nur minimal
Ist das Leben im Wedding im Jahr 2018 etwa pitoresk? Das Bezirksamt hat gerade neue Erhaltungsverordnungen beschlossen. Vier an der Zahl. Am 19. Juni legten die fünf Stadträte im Bezirk fest, dass rund um die Soldiner Straße, die Gerichtstraße, die Kattegatstraße und die Reinickendorfer Straße der § 172 angewendet werden soll. (Die Gebiete sind sehr faserig festgelegt, ob die eigene Adresse dazu zählt, verrät die Karte, die hinter dem Straßennahem verlinkt ist. Ein Klick, der sich lohnt.)
Um es klar zu sagen: Der nun eingeführte Schutz ist minimal. Es ist absehbar, dass die Mieten in diesen Gebieten weiter kräftig steigen werden . Nicht vom Amt genehmigt werden lediglich absurde Auswüchse: “… beispielsweise für die Installation besonders aufwendiger Sanitär- und Heizungsanlagen, die Errichtung eines Zweitbades, Videogegensprechanlagen oder ähnliches, wird eine Genehmigung nicht erteilt”, erklärt die Webseite des Bezirksamts.
Hauptsache nichts mit Milieu
Das heißt: Lediglich Giermieten werden ein Stück weit verhindert. Unter diesen Bedingungen ist im Grunde genommen schon das Wort Erhaltungsverordnung irreführend. Vor Verdrängung schützt das Baugesetz nicht. Wie auch, es ist kein Sozialgesetz. Noch verdrehter ist das Wort Milieuschutz, das gern genommen wird, um das Beamtenwort Erhaltungsverordnung zu übersetzen. Denn heute, im Jahr 2018, geht es ja nicht darum, den Eckensteher Nante vor dem Umzug aus dem berüchtigten Meyers Hof in der Ackerstraße in den Brüsseler Kiez zu bewahren. Der Wedding heute ist nicht wild wie einst St. Georg in 1970er Jahren. Wenn man heute die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten will, dann kann es doch nur darum gehen, dass normale Menschen mit wenig Einkommen wenigstens innerhalb der Berliner Stadtgrenzen noch eine Wohnung finden. Oder soll es wirklich okay sein, sie ins brandenburgische Oberkrämer abzudrängen?
Wie wäre es, deshalb von Giermietenbremse zu sprechen? Bessere Vorschläge sind gern gesehen – Hauptsache nichts mit Milieu.
Andrei Schnell denkt über den Unsinn des leichtfertig benutzten Wortes Milieuschutzgebiet nach.
Jenseits aller Begrifflichkeiten: Wäre die Ausweisung dieser Gebiete überhaupt notwendig, wenn der Mietspiegel sich nicht nur an den neu abgeschlossenen Mietverträgen der letzten 4 Jahre, sondern an allen bestehenden Mietverhältnissen orientieren würde? Oder diese 4 Jahre z.B. (mal ganz willkürlich) auf 10 oder 15 Jahre ausgeweitet würden? Mir erscheint die Mietspiegelberechnung absurd, weil sie so ja die Preissteigerung nach oben forciert, anstatt sich an der Gesamtsiutation eines Bezirks zu orientieren, die eben auch die Langzeitmietverträge mit einbezieht. Punktuell nachträglich einzelne Millieuschutzgebiete auszuweisen erscheint mir da wie das Stopfen eines Loches mit der Folge, dass in absehbarer Zeit woanders ein neues aufreißt.