Impfzentrum am Erika-Heß-Eisstadion: Die erste Phase der Corona-Schutzimpfungen ist abgeschlossen. Bald fangen auch Hausärzte mit Impfungen an*. Geimpft wurden in Berlin zunächst die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ihre Betreuer sowie das medizinische Personal, das in den Krankenhäusern direkt mit Corona-Patienten arbeitet. Derzeit laufen die Impfungen der Über-70-Jährigen*, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten und des medizinischen Personals sowie der pflegenden Angehörigen*. Dem Vernehmen nach verlaufen diese Impfungen problemlos: Die Berliner Morgenpost veröffentlichte Mitte Februar eine ganze Seite voller geradezu enthusiastischer Leserbriefe älterer Leserinnen und Leser, die – ganz ungewohnt in Berlin – die gute Organisation in den Impfzentren lobten. Wenn man mal dran ist, scheint es also ganz gut zu laufen.
Berechtigte werden angeschrieben
Anders als in vielen anderen Bundesländern werden die aktuell Impfberechtigten in Berlin direkt angeschrieben. Die
Kassenärztliche Vereinigung in Berlin bittet deshalb dringend darum, die Notfallnummer 116117 nicht mit Terminbitten zu blockieren. In dem Anschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist ein Impfcode enthalten, mit dessen Hilfe man dann Impftermine in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren kann.
Auch im Bezirk Mitte gibt es ein Impfzentrum – in der Erika-Hess-Eissporthalle an der Panke (Müllerstraße 185). Verimpft wird hier das Vakzin von Moderna. Man kann aber auch in andere Impfzentren verwiesen werden. Impfberechtigte ab 70 Jahre* mit Impftermin können unter der Telefonnummer (030) 20 20 20 ein kostenfreies Taxi für die Fahrt zum Impfzentrum bestellen. Für die Rückfahrt erhalten sie dort einen Taxifahrscheck. Mitbringen sollte man zur Impfung seinen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, das Einladungsschreiben sowie den dort beigelegten Anamnesebogen und die Einverständniserklärung. Ein Impfausweis ist nicht notwendig, Geimpfte erhalten einen separaten Impfnachweis, der vom Hausarzt im Impfpass nachgetragen werden kann. Im Impfzentrum wird kein Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt. Gemessen wird jedoch möglicherweise die Körpertemperatur – Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Impfzentrum nicht betreten und müssen einen neuen Termin vereinbaren. Begleitpersonen müssen grundsätzlich vor dem Gebäude warten.
So läuft der Impftermin ab
Je nach Impfstoff erfolgt die zweite Impfung nach drei oder vier Wochen. Bei der Terminvergabe werden beide Termine festgelegt. Ein Impftermin dauert 1 bis 1,5 Stunden: Vor der eigentlichen Impfung erfolgt eine Beratung zu möglichen Nebenwirkungen, Hinweisen zum Ablauf und Empfehlungen zum richtigen Verhalten nach der Impfung. Eine kurze Untersuchung, um akute Erkrankungen und Allergien auszuschließen, wird ebenfalls durchgeführt. Anschließend wird der Impfstoff intramuskulär verabreicht – in der Regel mittels Spritze in den Oberarm. Bevor Geimpfte wieder nach Hause dürfen, ist die 30-minütige Nachbeobachtungszeit einzuhalten. Hierfür steht ein separater Raum mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – gelten auch für geimpfte Personen weiter. Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum besuchen können, werden von mobilen Impfteams aufgesucht. Dies betrifft Pflegebedürftige in betreuten Wohngemeinschaften, in Seniorenanlagen und Pflegeeinrichtungen. Die Koordinierung der Impftermine wird hierbei von den Pflegediensten oder Einrichtungen übernommen.
Das Risiko von schwereren Nebenwirkungen durch die Impfung ist sehr gering. Obwohl weltweit bereits viele Millionen Menschen geimpft wurden, sind außer allergischen Reaktionen noch keine schweren Nebenwirkungen bekannt geworden. Bei einer an sich überstandenen Covid-Infektion dagegen kommen langfristige Folgeleiden wie andauernde Müdigkeit (“Fatigue”) oder Lungenprobleme recht häufig vor.
Autor: Christof Schaffelder
Dieser Artikel erschien zuerst in der Märzausgabe der Zeitschrift “Ecke Müllerstraße”.
*aktualisiert am 11.3.2021. Die KV Berlin verschickt im März und April Impfeinladungen per Post an gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 70 Jahren mit chronischen Erkrankungen, die gemäß Coronavirus-Impfvereinbarung § 3 mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben.
Ach ja: Danke an die fleißigen Leute beim Weddingweiser, die immer wieder und permanent interessante und vielfältige Informationen zusammentragen und verbreiten.
Impfeinladung für meinen Frau ist angekommen (für mich noch nicht). Neben der Einladung waren weitere 10 Blätter, größtenteils beidseitig bedrucktes Papier dabei: Aufklärungsmerkblatt (3 Seiten), Anamnesebogen (2 Seiten), Fragen und Antworten (6 Seiten), Datenschutzinformation (6 Seiten), Lageplan Impfzentren. Ich Frage mich wer soll bzw. will das alles lesen? Sicher ist die eine oder andere wichtige Information dabei, aber muss man die Leute so erschrecken mit diesem Papierwust? Das wäre sicherlich deutlich komprimierter gegangen.