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Wahlwiederholung 2023:
Überraschende Folgen des Wahl-Urteils

4. Januar 2023
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Am 12. Febru­ar wählt Ber­lin wie­der, aber nicht neu. Die Unter­schei­dung zwi­schen „wie­der‟ und „neu‟ ist wich­tig, denn aus ihr erge­ben sich für den Bezirk uner­war­te­te Folgen.

Musterstimmzettel BVV

Da ist er wie­der. Für die Bezirks­stim­me wird den Wäh­lern am 12. Febru­ar der glei­che Wahl­zet­tel wie 2021 vor­ge­legt. Wobei das links oben abge­druck­te Jahr ver­mut­lich ange­passt wird. Doch im Bezirk wird das Set­zen des Wahl­kreu­zes ledig­lich klei­ne poli­ti­sche Fol­gen haben:

Über­ra­schung Num­mer 1: Auf Bezirks­ebe­ne kann die Wahl zwar das Kräf­te­ver­hält­nis in der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung (BVV) ver­än­dern, nicht aber die Zusam­men­set­zung der sechs Stadt­rä­te. Zur Erklä­rung: Bild­lich gespro­chen ist die BVV eine Art Bezirks­par­la­ment und die sechs Stadt­rä­te bil­den in die­sem ver­ein­fa­chen­den Ver­gleich die Regie­rung. Uner­war­te­te Fol­ge der Wahl­wie­der­ho­lung ist nun, dass die neu zusam­men­ge­setz­te BVV kei­ne neu­en sechs Stadt­rä­te bestim­men wird. Bild­lich gespro­chen: Die alte Regie­rung bleibt trotz Wahl­wie­der­ho­lung im Amt. Das liegt dar­an, dass gemäß dem Urteil des Ber­li­ner Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes die Legis­la­tur wei­ter­lau­fen soll. “Die Wahl­pe­ri­ode beginnt nach der Wie­der­ho­lungs­wahl nicht neu”, heißt es auf der letz­ten von 150 Sei­ten des Urteils vom 16. Novem­ber. Trotz “ein­zig­ar­ti­ger” Pan­nen am Wahl­tag, müs­se auch das “Bestands­recht” berück­sich­tigt wer­den, so die Rich­ter. Mit der Wahl der For­mu­lie­rung “Kor­rek­tur” im Wort­laut des Urteils drückt das Gericht aus, dass mit der Wahl­wie­der­ho­lung klei­ne­re Ände­run­gen der Macht­ver­hält­nis­se “kor­ri­giert” wer­den sollen. 

Übri­gens hät­te der Bezirk im Herbst 2021 auch nicht vor­aus­schau­end han­deln kön­nen, indem er die Stadt­rä­te unter Vor­be­halt bestellt hät­te. “Eine Befris­tung der Ver­be­am­tung für den Fall der Wahl­wie­der­ho­lung ist gesetz­lich nicht vor­ge­se­hen”, sagt Vanes­sa Kränz­ke, Pres­se­spre­che­rin in Mitte.

Über­ra­schung Num­mer 2: Die Wahl im Febru­ar heilt nicht die Macht­ver­schie­bun­gen durch Par­tei­über­trit­te. Die Par­tei­en müs­sen im Bezirk ihre Lis­ten vom Sep­tem­ber 2021 ver­wen­den. So tritt Ingrid Ber­ter­mann auf Platz 17 der Grü­nen-Lis­te an, obwohl sie mitt­ler­wei­le in die Frak­ti­on der Lin­ken gewech­selt ist. Und die ehe­ma­li­ge Stadt­rä­tin Ramo­na Rei­ser steht bei den Lin­ken auf Lis­ten­platz 7, obwohl sie heu­te frak­ti­ons­lo­se Ein­zel­ver­ord­ne­te ist. Weit oben auf der Lis­te der Grü­nen steht der Name Ste­phan von Das­sel. Der von der BVV abge­setz­te Bezirks­bür­ger­meis­ter ist der­zeit nicht Mit­glied der Grü­nen-Frak­ti­on. Weni­ger gra­vie­rend ist, dass Man­dy Rog­ler jetzt Man­dy Los­se (CDU) heißt.

Eine ech­te Neu­wahl nach Feh­lern bei der Kan­di­da­ten­auf­stel­lung gab es dage­gen 1993 in Ham­burg. Nach Kla­gen hat­te ein Gericht die Bür­ger­schafts­wahl von 1991 für ungül­tig erklärt.

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Der Text erschien zuerst in der Wed­din­ger All­ge­mei­nen Zei­tung (–> E‑Paper), der gedruck­ten Zei­tung für den Wed­ding. Autor ist And­rei Schnell. Wir dan­ken dem RAZ-Verlag!

Andrei Schnell

Meine Feinde besitzen ein Stück der Wahrheit, das mir fehlt.

2 Comments Leave a Reply

  1. In Ham­burg hat sich damals aber die Bür­ger­schaft nach dem Urteil auf­ge­löst und damit regu­lä­re Neu­wah­len erzwun­gen, Auch in Ber­lin könn­te sich das Abge­ord­ne­ten­haus auf­lö­sen, erfor­der­lich wäre eine Zwei-Drit­tel-Mehr­heit. Lei­der wird das aber nicht mal debattiert.

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