Steigende Mieten, fehlender (sozialer) Wohnraum und Verdrängungsdruck. Kaum ein Thema beschäftigt die Berliner Stadtgesellschaft aktuell so sehr wie der überlastete Wohnungsmarkt sowie die Hürden und Schikanen beim Finden und Behalten einer Wohnung. Obwohl davon unterdessen weite Teile der Bevölkerung betroffen sind, ist der Zugang zu Wohnraum trotzdem nicht für alle gleich. Für einen Stadtrundgang namens „Der Wedding ist da, aber ich bin weg“ hat sich das Projekt “grenzgänger I berlin” mit dem Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auseinandergesetzt. Wen betrifft sie besonders, welche Mechanismen stecken dahinter und was können Betroffene eigentlich dagegen unternehmen?
Wer ist von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen?
Die Bilanz der Recherchen, der Gespräche mit Betroffenen und Aktiven in der Beratung: Fälle von Diskriminierung gibt es viele ‒ die rechtlichen Mittel dagegen vorzugehen, greifen hingegen nur bedingt. Es fehlt den Betroffenen an Informationen und oft auch an finanziellen Mitteln. Die zwei häufigsten Merkmale, die zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt führen, sind die (zugeschriebene) Herkunft und die wirtschaftliche Situation. Das wird u. a. an einem nicht-deutsch klingenden Namen, mangelnden Sprachkenntnissen, der Hautfarbe, der Staatsbürgerschaft und weiteren Zuschreibungen festgemacht. Verschuldung, Einträge bei der Schufa, nachzuweisende Einkommenshöhe und Sozialleistungsbezug werden häufig als Ablehnungsgründe bei der Wohnungssuche genannt – unabhängig davon, ob die Person die Miete nun zahlen kann oder nicht.
Psychische Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen, Wohnungslosigkeit, zugeschriebene oder tatsächliche Religionsangehörigkeit, Alter und der Alleinerziehendenstatus können den Zugang zu Wohnraum ebenfalls erschweren. Oft sind Menschen auch in mehrfacher Weise benachteiligt.
Gab es da nicht so ein Gesetz?
Einige dieser Formen von Diskriminierung sollen durch das Antidiskriminierungsgesetz AGG verhindert und juristisch verfolgt werden können: Das erklärte Ziel des Gesetzes ist, “Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.” (§1 AGG). Die Verwendung des Begriffs “Rasse” in Gesetzestexten wird im Übrigen von mehreren Seiten kritisiert (u.a. vom Deutschen Institut für Menschenrechte). Das Gesetz hat bisher verstärkt auf dem Arbeitsmarkt Anwendung gefunden und wird nun auch zunehmend auf dem Wohnungsmarkt eingesetzt.
Das klingt eindeutig einfacher als es in der Praxis ist: Zum einen deckt das Gesetz nur einige Merkmale ab, die in der Realität zur Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt (und auch anderswo) führen: So findet der soziale und ökonomische Status in dem Gesetz keine Beachtung. Darüber hinaus gilt das Gesetz nur bei Vermietern, die mehr als 50 Wohneinheiten verwalten, wodurch ein Teil des Wohnungsmarktes nicht davon erfasst wird. Es ist nicht möglich, über Verbandsklagen gegen Fälle von Diskriminierung vorzugehen, weshalb sich Betroffene immer selbst gegen Benachteiligung wehren und das auch finanzieren müssen.
Und nun?
Wie zu sehen ist, sind das AGG und seine Implementierung und Wirkmacht momentan noch begrenzt. Aber wenn wir juristisch und politisch bei dem Thema nicht recht weiterkommen, wie dann? Gute Frage. Bisher lautet eine Antwort: Sich solidarisieren, den Druck für die Politik erhöhen und weiter auf Ungerechtigkeiten aufmerksam machen.
Nächster Stadtrundgang
In Rahmen des Rundgangs möchten wir von Grenzgänger Berlin diskutieren und Diskriminierungsmechanismen sichtbar machen. Wir haben im Vorfeld sowohl mit betroffenen Personen als auch mit Aktiven in der Beratung über das Thema gesprochen. O‑Töne aus diesen Gesprächen begleiten uns auf dem Weg durch den Wedding. Das nächste Mal findet er am Freitag, dem 23. November um 16:00 Uhr statt. Die Landeszentrale für politische Bildung fördert dieses Projekt.
Text/Fotos: Franziska Krüger, Gabriela Randig, “grenzgänger I berlin” im Netzwerk Migration in Europa
Weitere Informationen auf der Homepage
Freitag, dem 23. November um 16:00 Uhr ; Treffpunkt ist vor der Alten Nazarethkirche am Leopoldplatz (U6).
Teilnahmebeitrag nach eigenem Ermessen (5 – 12€); Voranmeldung an [email protected].
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