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“Der Wedding ist da, aber ich bin weg”

21. November 2018

Stei­gen­de Mie­ten, feh­len­der (sozia­ler) Wohn­raum und Ver­drän­gungs­druck. Kaum ein The­ma beschäf­tigt die Ber­li­ner Stadt­ge­sell­schaft aktu­ell so sehr wie der über­las­te­te Woh­nungs­markt sowie die Hür­den und Schi­ka­nen beim Fin­den und Behal­ten einer Woh­nung. Obwohl davon unter­des­sen wei­te Tei­le der Bevöl­ke­rung betrof­fen sind, ist der Zugang zu Wohn­raum trotz­dem nicht für alle gleich. Für einen Stadt­rund­gang namens „Der Wed­ding ist da, aber ich bin weg“ hat sich das Pro­jekt “grenz­gän­ger I ber­lin” mit dem The­ma Dis­kri­mi­nie­rung auf dem Woh­nungs­markt aus­ein­an­der­ge­setzt. Wen betrifft sie beson­ders, wel­che Mecha­nis­men ste­cken dahin­ter und was kön­nen Betrof­fe­ne eigent­lich dage­gen unternehmen? 

Wer ist von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen?

Schul­stra­ße

Die Bilanz der Recher­chen, der Gesprä­che mit Betrof­fe­nen und Akti­ven in der Bera­tung: Fäl­le von Dis­kri­mi­nie­rung gibt es vie­le ‒ die recht­li­chen Mit­tel dage­gen vor­zu­ge­hen, grei­fen hin­ge­gen nur bedingt. Es fehlt den Betrof­fe­nen an Infor­ma­tio­nen und oft auch an finan­zi­el­len Mit­teln. Die zwei häu­figs­ten Merk­ma­le, die zu Dis­kri­mi­nie­rung auf dem Woh­nungs­markt füh­ren, sind die (zuge­schrie­be­ne) Her­kunft und die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on. Das wird u. a. an einem nicht-deutsch klin­gen­den Namen, man­geln­den Sprach­kennt­nis­sen, der Haut­far­be, der Staats­bür­ger­schaft und wei­te­ren Zuschrei­bun­gen fest­ge­macht. Ver­schul­dung, Ein­trä­ge bei der Schufa, nach­zu­wei­sen­de Ein­kom­mens­hö­he und Sozi­al­leis­tungs­be­zug wer­den häu­fig als Ableh­nungs­grün­de bei der Woh­nungs­su­che genannt – unab­hän­gig davon, ob die Per­son die Mie­te nun zah­len kann oder nicht.

Psy­chi­sche Beein­träch­ti­gun­gen, Sucht­er­kran­kun­gen, Woh­nungs­lo­sig­keit, zuge­schrie­be­ne oder tat­säch­li­che Reli­gi­ons­an­ge­hö­rig­keit, Alter und der Allein­er­zie­hen­den­sta­tus kön­nen den Zugang zu Wohn­raum eben­falls erschwe­ren. Oft sind Men­schen auch in mehr­fa­cher Wei­se benachteiligt.

Gab es da nicht so ein Gesetz?

Eini­ge die­ser For­men von Dis­kri­mi­nie­rung sol­len durch das Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz AGG ver­hin­dert und juris­tisch ver­folgt wer­den kön­nen: Das erklär­te Ziel des Geset­zes ist, “Benach­tei­li­gun­gen aus Grün­den der Ras­se oder wegen der eth­ni­schen Her­kunft, des Geschlechts, der Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, einer Behin­de­rung, des Alters oder der sexu­el­len Iden­ti­tät zu ver­hin­dern oder zu besei­ti­gen.” (§1 AGG). Die Ver­wen­dung des Begriffs “Ras­se” in Geset­zes­tex­ten wird im Übri­gen von meh­re­ren Sei­ten kri­ti­siert (u.a. vom Deut­schen Insti­tut für Men­schen­rech­te). Das Gesetz hat bis­her ver­stärkt auf dem Arbeits­markt Anwen­dung gefun­den und wird nun auch zuneh­mend auf dem Woh­nungs­markt eingesetzt.

Das klingt ein­deu­tig ein­fa­cher als es in der Pra­xis ist: Zum einen deckt das Gesetz nur eini­ge Merk­ma­le ab, die in der Rea­li­tät zur Benach­tei­li­gung auf dem Woh­nungs­markt (und auch anders­wo) füh­ren: So fin­det der sozia­le und öko­no­mi­sche Sta­tus in dem Gesetz kei­ne Beach­tung. Dar­über hin­aus gilt das Gesetz nur bei Ver­mie­tern, die mehr als 50 Wohn­ein­hei­ten ver­wal­ten, wodurch ein Teil des Woh­nungs­mark­tes nicht davon erfasst wird. Es ist nicht mög­lich, über Ver­bands­kla­gen gegen Fäl­le von Dis­kri­mi­nie­rung vor­zu­ge­hen, wes­halb sich Betrof­fe­ne immer selbst gegen Benach­tei­li­gung weh­ren und das auch finan­zie­ren müssen.

Und nun?

Wie zu sehen ist, sind das AGG und sei­ne Imple­men­tie­rung und Wirk­macht momen­tan noch begrenzt. Aber wenn wir juris­tisch und poli­tisch bei dem The­ma nicht recht wei­ter­kom­men, wie dann? Gute Fra­ge. Bis­her lau­tet eine Ant­wort: Sich soli­da­ri­sie­ren, den Druck für die Poli­tik erhö­hen und wei­ter auf Unge­rech­tig­kei­ten auf­merk­sam machen.

Nächster Stadtrundgang

Stadt­rund­gang

In Rah­men des Rund­gangs möch­ten wir von Grenz­gän­ger Ber­lin dis­ku­tie­ren und Dis­kri­mi­nie­rungs­me­cha­nis­men sicht­bar machen. Wir haben im Vor­feld sowohl mit betrof­fe­nen Per­so­nen als auch mit Akti­ven in der Bera­tung über das The­ma gespro­chen. O‑Töne aus die­sen Gesprä­chen beglei­ten uns auf dem Weg durch den Wed­ding. Das nächs­te Mal fin­det er am Frei­tag, dem 23. Novem­ber um 16:00 Uhr statt. Die Lan­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung för­dert die­ses Projekt.

Text/Fotos: Fran­zis­ka Krü­ger, Gabrie­la Ran­dig, “grenz­gän­ger I ber­lin” im Netz­werk Migra­ti­on in Europa

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Homepage

Frei­tag, dem 23. Novem­ber um 16:00 Uhr ; Treff­punkt ist vor der Alten Naza­reth­kir­che am Leo­pold­platz (U6).

Teil­nah­me­bei­trag nach eige­nem Ermes­sen (5 – 12€);  Vor­anmel­dung an [email protected].

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