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Verkaufsverbot und Böllerverbotszonen:
Bußgeld statt Böller

In einigen Bereichen des Wedding gibt es auch in dieser Silvesternacht wieder ein Böller- und Feuerwerksverbot. Wir sagen euch, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist.
31. Dezember 2021
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Foto: Til­man Vogler

Auch zu die­sem Jah­res­wech­sel gibt es wie­der ein Ver­kaufs­ver­bot für Böl­ler und Feu­er­werk in Deutsch­land. Denn unsach­ge­mä­ße Nut­zung (in Ver­bin­dung mit viel Alko­hol) hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zu einer star­ken Belas­tung der Not­auf­nah­men in den Kran­ken­häu­sern in der Sil­ves­ter­nacht geführt. Dar­über hin­aus wur­den vom Senat auch Zonen defi­niert, in denen das Abbren­nen von Rake­ten und Böl­lern ganz unter­sagt ist. Eini­ge davon lie­gen auch im Wedding. 

  • Leo­pold­platz, begrenzt durch Max­stra­ße, Schul­stra­ße, Mül­lerstra­ße, Nazarethkirchstraße
  • Sparr­platz, begrenzt durch Spren­gelstra­ße, Sparr­stra­ße, Lynarstraße
  • U‑Bahnhof See­stra­ße, begrenzt durch Mül­lerstra­ße 135 gegen­über bis 40B/138, See­stra­ße 4395 bis 46/93A
  • Rei­ni­cken­dor­fer Stra­ße 84 (Max­hö­fe), begrenzt durch Rei­ni­cken­dor­fer Stra­ße 79 bis 87, den öffent­lich zugäng­li­chen Hof der Häu­ser Rei­ni­cken­dor­fer Stra­ße 82 bis 87
  • U‑Bahnhof Naue­ner Platz, begrenzt durch die Kreu­zung Rei­ni­cken­dor­fer Straße/Liebenwalder Stra­ße, Schul­stra­ße 40103 bis 41/ gegen­über Rei­ni­cken­dor­fer Stra­ße 5274
  • Gesund­brun­nen, begrenzt durch Bad­stra­ße 6, die Kreu­zung Badstraße/ Brun­nen­stra­ße, Behm­stra­ße 28, Swi­ne­mün­der Brü­cke, Han­ne-Sobeck-Platz, Brun­nen­stra­ße 105
  • Mau­er­park, begrenzt durch Gleim­stra­ße, Gleim­tun­nel, Am Falk­platz, Fried­rich- Lud­wig-Jahn-Sport­park, Ebers­wal­der Stra­ße, Wol­li­ner Stra­ße, Graunstraße

Auch was die Müll­men­gen angeht, die am Neu­jahrs­mor­gen auf den Stra­ßen her­um­lie­gen, dürf­te sich die Ein­schrän­kung posi­tiv auswirken. 

Laut Buß­geld­ka­ta­log zur Ber­li­ner Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 500 und 1000 Euro für das ille­ga­le Böl­lern. Die Kon­trol­len durch die Poli­zei dürf­te erleich­tern, dass Ver­kauf von Feu­er­werk in Ber­lin ver­bo­ten ist und nur ein Bruch­teil der Men­schen über­haupt mit Feu­er­werk unter­wegs sein wird.

weddingweiserredaktion

Die ehrenamtliche Redaktion besteht aus mehreren Mitgliedern. Wir als Weddingerinnen oder Weddinger schreiben für unseren Kiez.

2 Comments Leave a Reply

  1. ach ein hab ich noch …. also an 7 Ecken soll/darf nicht geknallt wer­den hmmm ok so weit so gut !!??

    Neh­men wir die Ecke U‑Seestraße … dann stel­le ich mich eben 10m aus­ser­halbt die­ser Zone und Bal­ler was das Zeug hält und dann ..kann mir mal jemand den Sinn erklären !!??

    gibt es über­haupt einen !!??

  2. Hal­lo

    ich bin dafür das jeder der sei­ne Böl­ler abge­fa­ckelt hat sei­nen Dreck in eine Tüte – spä­tes­tens im lau­fe des nächs­ten Tages , wenn der Rausch aus­ge­schla­fen ist , packt und ab in den Müll wirft …. aber lei­der tut das kei­ner .Rät­sel­haft wie sich die Men­schen ver­hal­ten…. Sind das die sel­ben die auch sonst ihren Hais­müll auf die Stra­ße schmeis­sen !!?? Sind das die sel­ben die sich Sor­gen um das Kli­ma machen … !!??

    na dann in die­sem Sin­ne und allen ein guten Neu­es Jahr … es könn­te ein Kri­ti­sches werden !!!!

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