Stadtrat Ephraim Gothe (SPD), zuständig für Stadtentwicklung in Mitte, freut sich: “Im Bezirk Mitte ist es nunmehr erstmals gelungen, eine Abwendungsvereinbarung mit einem Käufer abzuschließen.” So schreibt es der Stadtrat stolz auf der offiziellen Webseite des Bezirksamt am 19. Januar. Kritisch dagegen beurteilt die Hausgemeinschaft AmMa65 die neueste Entwicklung: “Langfristiger Schutz von Wohnraum bedeutet für uns etwas anderes.” Es geht um das Miethaus in Malplaquetstraße 25 Ecke Amsterdamer Straße 14. Die Mähren AG (Werbespruch: Wir kaufen Miethäuser) hatte das Haus 2017 gekauft. Der Bezirk Mitte hatte daraufhin sein Vorkaufsrecht ins Spiel gebracht.
Doch die nun zwischen Bezirk und der Mähren AG ausgehandelte Abwendungsvereinbarung hat bewirkt, dass der Häuserhändler vom Kurfürstendamm Käufer bleibt. Es kommt somit nicht zum Vorkauf durch den Bezirk. (Was ein Vorkaufsrecht ist und was eine Abwendungsvereinbarung, steht im heute zeitgleich erschienenen Beitrag Der Zweck von Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung.)
Und so blicken die Parteien auf die jüngste Entwicklung im Fall AmMa 65: Politische Reaktionen auf den Fall AmMa 65:Die stärkste Partei in der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) sind mit 14 Sitzen die Grünen. Frank Bertermann, Sprecher der Grünen für Stadtentwicklung, denkt langfristig. Der Verein habe etwas erreicht, denn “dank der Mieter war der Bezirk gezwungen, sich endlich intensiv mit der Nutzung des Vorkaufsrechtes zu beschäftigen und eigene Regelungen zu schaffen.” Das Wort “endlich” wiederholt Bertermann in seiner Antwort auf eine Anfrage des Weddingweisers zwei Sätze später noch einmal: Es sei ein Erfolg, dass “endlich auch Mitte aktiv” wird.
Mit ebenfalls 14 Sitzen in der BVV ist die Fraktion der SPD genauso stark wie die der Grünen. Allerdings antwortete sie bislang nicht auf die Anfrage des Weddingweisers.
Die Linken haben in der BVV 10 Sitze. Deren Fraktionsvorsitzender Thilo Urchs schätzt ebenfalls ein, dass Mitte schon längst das Instrument Vorkauf hätte androhen sollen. Unabhängig vom Fall AmMa65 glaubt er, “dass sich die Eigentumsverhältnisse in der Stadt ändern” müssten. Mit Blick auf den konkreten Fall fügt er hinzu: “Neben dem Kauf durch städtische Wohnungsbaugesellschaften, sehen wir auch die Selbstorganisation durch die Mieter als gute Lösung um Wohnraum dem Markt zu entziehen.” Gemeint ist, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht zwingend auf eigene Rechnung vornehmen muss – siehe Artikel “Der Zweck von Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung”.
7 Sitze hat die Fraktion der CDU. Ihr Vorsitzender Sebastian Pieper äußert sich zurückhaltend. Das “Vorkaufsrecht ist kein Selbstzweck”. Es soll nur in “dringendem allgemeinen Interesse ausgeübt werden.” Und er verweist darauf, dass der Vorkauf “dem Bezirk ja auch Geld koste.” Durch die geschlossene Abwendungsvereinbarung sei das allgemeine Interesse gewahrt worden.
Inhalt der Abwendungsvereinbarung
Die Mähren AG wird neuer Besitzer des Miethauses. Mit der Abwendungsvereinbarung hat das Immobilienunternehmen sich verpflichtet, in den nächsten 20 Jahren die Wohnungen nicht in Wohneigentum umzuwandeln sowie keine überdurchschnittlichen Modernisierungen vorzunehmen. Die Miethöhen sollen nach der nötigen Sanierung des Hauses 6,50 Euro nicht überschreiten, so Stadtrat Ephraim Gothe über den Inhalt der Vereinbarung. Obwohl dies nicht schlecht klingt, bleibt AmMa 65 skeptisch. Die Mieter sehen die Gefahr, dass “alle stadtpolitischen Erhaltungskonzepte wie der Milieuschutz” gegen so genannte Share Deals nicht wirken werden. Bei den als Share Deals bezeichneten Geschäften werden nicht Häuser gekauft oder verkauft, sondern Anteile an Unternehmen (GmbHs), die Eigentümer des Hauses sind. Der Bezirk habe durch diesen Trick weniger Möglichkeiten einzugreifen. Die Mähren AG erklärt dazu: “Das Mehrfamilienhaus wird von uns nicht aufgeteilt und in Eigentumswohnungen umgewandelt. Grundsätzlich halten wir uns an die einschlägige Milieuschutzsatzung. Ebenso grundsätzlich betreiben wir keine sogenannten Luxussanierungen.”
Der Mieter schließen sich zu AmMa 65 zusammen
Aus Sicht von AmMa 65 ist die Abwendung “an sich zwar ein Erfolg”, aber sie befürchten dennoch schlechtere Bedingungen als wenn es zum Vorkauf gekommen wäre. Der Verein AmMa 65 vertritt die Mieter. Das sind etwa 60 Menschen in 29 Wohnungen. Der Verein hatte sich seit längerem darauf vorbereitet, das Haus selbst zu kaufen und hatte dafür Gespräche mit Genossenschaften und dem Mietshäusersyndikat (ein bundesweiter Zusammenschluss selbst verwalteter Miethäuser) geführt. In einem offenen Brief an Jakob Mähren schreiben die Mieter, dass sie am 16. Januar die Zusage für die komplette Finanzierung erhalten haben. Am 7. November wurde das Eckhaus für 3,5 Millionen Euro annonciert . Kernforderung des Briefes ist, dass “die Mähren Firmengruppe sich Projekten nicht in den Weg stellt, die einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft darstellen.” Dazu soll das Unternehmen die Abwendungsvereinbarung zurückziehen. Dadurch könne es doch noch zum Vorkauf durch den Bezirk und die Weiterleitung des Hauses an die WBM oder an AmMa65 kommen. Erst mit der Abwendung der Abwendungsvereinbarung hätten sich die Dinge für sie zum Guten gewendet.
Es wäre das erste Mal gewesen, dass Mitte das Vorkaufsrecht ausübt. Nun bleibt es beim ersten Mal, dass Mitte den Vorkauf angedroht hat. Der Käufer hat sein Recht genutzt und den Vorkauf durch Abwendungsvereinbarung verhindert. Die Bewohner des Eckhauses im Wedding hatten auf einen anderen Ausgang gehofft. Sie wollten, dass der Bezirk das Haus nach dem Kauf gleich an die Wohnungsbaugesellschaft WBM oder an eine Genossenschaft weiterreicht. Dieses Weiterreichen wäre rechtlich möglich gewesen, wenn es zum Vorkauf gekommen wäre. Im konkreten Fall stand wohl die WBM tatsächlich bereit, aber auch die AmMa65 hatte zwei Genossenschaften gefunden, die bereit waren, in den Kaufvertrag einzutreten.
Wie geht es weiter? Die Hausgemeinschaft lädt ein zum Austausch und Initiativtreffen “Netzwerk ZusammenFürWohnraum” am 30. Januar ab 19 Uhr im Mastul, Liebenwalderstr. 33.(Um vorherige Anmeldung per E‑mail an [email protected] wird gebeten.)
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Bezirksamt vom 19. Januar
Der Verein AmMa 65 und deren offener Brief vom 17. Januar
Richtlinien zum Vorkauf des Bezirks Mitte
Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin
Artikel auf dem Weddingweiser: Der Zweck von Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
Text: Andrei Schnell, Fotos: AmMa65 und Andrei Schnell