Am 1. Januar hat Berlin eine weitreichende Leinenpflicht für alle Hunde eingeführt, die in Treppenhäusern, auf belebten Straßen oder auf Märkten gilt. Auch vorher schon galt dies für Spielplätze und Parks, die mit dem grünen Schild gekennzeichnet sind. Wenn sich Hundehalter davon befreien lassen wollen, müssen sie einen Sachkundenachweis oder einen Nachweis über die Haltung des Hundes im Juli 2016 vorlegen. Davon abgesehen, dass das kaum zu kontrollieren ist, scheiden sich die Geister: Ist die Leinenpflicht, so verständlich der Wunsch nach ihr ist, eigentlich noch im Sinne einer artgerechten Hundehaltung?
Pro:
Viele Menschen fühlen sich durch die Anwesenheit von Hunden, egal welcher Größe, unwohl. Dies gilt besonders im öffentlichen Raum, wo in einer Stadt wie Berlin zwangsläufig viele Menschen und Hunde aufeinandertreffen. Übrigens haben nicht nur Kinder Angst vor Hunden, auch auf zahlreiche Erwachsene trifft dies zu.
Befürworter der Leinenpflicht freuen sich, dass sie ungestört spazieren gehen können, wenn sich alle Hundehalter an die neue Regelung halten. Konfliktpotenzial besteht aber nicht nur am einen Ende der Leine, wo der Hund notfalls zurückgehalten werden kann, sondern auch bei uneinsichtigen Hundehaltern. Denen wird zumindest offiziell jetzt klargemacht: Es ist wichtig, dass der richtige Umgang mit dem Tier gelernt wird. Der „Hundeführerschein“, wie der – durchaus kostspielige – Sachkundenachweis auch genannt wird, beweist: Die korrekte Hundehaltung ist nicht jedem Mitmenschen in die Wiege gelegt.
Dass die Stadtgesellschaft immer weniger tolerant ist, wenn es um die Haltung von Hunden geht, zeigt sich auch am Umgang mit dem schwierigen Thema Hundekot. Dort lässt sich schon jetzt ein steigendes Bewusstsein bei vielen Hundehalterinnen und –haltern beobachten, die nicht ohne einen Abfallbeutel Gassi gehen.
Unser Appell: Hundehalter freundlich ansprechen, miteinander ins Gespräch kommen, zeigen, dass allen an einem guten Miteinander gelegen ist.
Contra:
Für das Lernen des Sozialverhaltens des Hundes ist ein dauerhaftes Führen an der Leine nicht geeignet, argumentieren erfahrene Hundehalter. Diese Tiere brauchen ganz allgemein täglich Auslauf, um artgerecht gehalten zu werden. Ein permanentes Führen an der Leine widerspricht dieser Argumentation zufolge dem Tierschutz.
Doch die Möglichkeiten, den Hund legal auslaufen zu lassen, sind in einem dicht besiedelten Stadtteil wie dem Wedding lächerlich klein. Nur zwei sehr begrenzte Auslaufgebiete am Dohnagestell/Schwarzer Graben und an der Gustav-Meyer-Allee sind offiziell so ausgewiesen. Auch die Anzahl der Brachflächen, wo dies erlaubt ist, wird immer geringer. Um unter Beweis zu stellen, dass sowohl die Belange der Bürgerinnen und Bürger als auch die der Hunde gleichermaßen ernst genommen werden, müsste der Bezirk konsequenter und schneller weitere Hundeauslaufgebiete oder Hundegärten festlegen. Nach dem neuen Hundegesetz ist es für die Bezirke auch wesentlich leichter geworden, dies umzusetzen.
Unser Appell: Die Akzeptanz der Leinenpflicht erhöhen, indem den Hundehaltern gezeigt wird: Das Bedürfnis eurer Hunde nach Auslauf wird ernstgenommen, indem es auch ausreichend Auslaufflächen gibt.
Link zum Berliner Hundegesetz
Tolle Idee!
“Unser Appell: Hundehalter freundlich ansprechen, miteinander ins Gespräch kommen, zeigen, dass allen an einem guten Miteinander gelegen ist.”
Da fühlt man sich auf der einen Seite “unwohl”, da einem die Hunde ohnehin nicht geheuer sind – und dann soll man auch noch den Kontakt mit dem Hundebesitzer suchen?
Davon ausgehend, dass der Vierbeiner dann auch noch an einem hochspringt, weil er ja nur “spielen” will, ist die Kontaktaufnahme vermutlich nur möglich, indem man den unverantwortlichen Hundehalter auf 50m anschnauzt, “er solle gefälligst seine Töle festhalten!!”