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Neue Haftungsregeln beschlossen:
E-Scooter im Wedding: Kommt bald die Haftung für die Verleiher?

11. Juli 2026
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Sie liegen auf Gehwegen, versperren Zugänge und werden nicht selten zu zweit oder auf dem Bürgersteig gefahren: E-Scooter gehören im Wedding längst zum Straßenbild – allerdings nicht zum angenehmen Teil. Steigende Unfallzahlen, neue Haftungsregeln und die Forderung nach festen Abstellstationen zeigen, dass das bisherige System kaum funktioniert.

Rund um den Leopoldplatz, an der Müllerstraße oder vor den Bahnhöfen Wedding und Gesundbrunnen stehen die Leihroller oft in ganzen Gruppen. Andere liegen quer auf dem Gehweg, lehnen an Baumscheiben oder blockieren Übergänge. Für blinde und sehbehinderte Menschen, Personen mit Rollstuhl, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen sind sie nicht nur lästig, sondern mitunter gefährlich.

In Berlin sind rund 46.500 Leih-E-Scooter zugelassen. Im Durchschnitt werden sie etwa zweimal täglich gefahren und verbringen fast den gesamten restlichen Tag damit, anderene im Weg zu stehen. Viel Platz für ein Verkehrsmittel, dessen Nutzen umstritten ist.

Vermieter müssen künftig haften

Der Bundestag hat am 9. Juli eine verschuldensunabhängige Halterhaftung für E-Scooter beschlossen. Damit sollen Vermieter künftig auch dann für Schäden aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann. Bislang blieben Geschädigte häufig auf ihren Kosten sitzen. Fiel ein Roller gegen ein Auto, wurde er zur Stolperfalle oder verursachte einen Unfall, musste meist nachgewiesen werden, wer ihn falsch abgestellt oder gefahren hatte. Das war oft unmöglich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen, damit das Gesetz bald greift.

Die neue Regel ist deshalb auch eine Antwort auf ein Geschäftsmodell, bei dem private Anbieter ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum verteilen, während ein großer Teil der Folgen bei der Allgemeinheit landet.

Immer mehr Unfälle

Die Unfallzahlen steigen deutlich. In Berlin kam es 2025 zu rund 1.400 Unfällen, etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Fast die Hälfte der Unfallopfer war jünger als 25 Jahre. So ist in Neukölln am 20. April eine 14-Jährige auf einem E-Scooter gestorben. Die Teenagerin überquerte mit einer Mitfahrerin auf dem Roller bei Rot die Straße, ehe das Auto eines 42-Jährigen mit den beiden Mädchen kollidierte.

Man muss sich nur fünf Minuten an eine Weddinger Straße stellen: Jugendliche fahren zu zweit, schlängeln sich über Gehwege oder nutzen Accounts von Erwachsenen. Wie viele vermuten, ist das alles nicht erlaubt: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden, die Verleiher verlangen bei der Buchung in der Regel jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch das Fahren auf dem Gehweg ist verboten. Gibt es einen Radweg, muss dieser genutzt werden, ansonsten die Fahrbahn. Pro Roller ist nur eine Person erlaubt.

Feste Stationen statt Chaos

Ein Bündnis aus 37 Berliner Organisationen fordert deshalb, das freie Abstellen ab April 2027 zu beenden. Dann laufen die derzeitigen Genehmigungen für die Anbieter aus. Künftig sollen Roller nur noch an festen Stationen ausgeliehen und zurückgegeben werden dürfen. Zugelassen werden sollen nur so viele Fahrzeuge, wie dort tatsächlich Platz finden.

Der Senat plant zwar langfristig rund 3.000 Mobilitätsstationen. Bis 2035 soll das freie Abstellen schrittweise verschwinden. Aber: So ernst wie dieser CDU-geführte Senat andere Verkehrsmittel als das Auto bisher genommen hat, dürfte das am Sankt-Nimmerleins-Tag passieren.

E-Scooter werden damit so schnell nicht aus dem Wedding verschwinden. Doch das bisherige Prinzip – überall abstellen, Verantwortung weiterreichen – gerät unter Druck. Die neue Haftung ist ein erster Schritt. Ein komplettes Verbot des Verleihs wie in Paris wäre übrigens auch eine Option.

Joachim Faust

Joachim Faust

hat 2011 den Blog gegründet. Heute leitet er das Projekt Weddingweiser. Mag die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen gleichermaßen.

2 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Die Erlaubnis für E-Roller erteilte „unser“ Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU). Seine Entscheidung erging ohne Fachprüfung „über Nacht“, denn bis dahin galt der Grundsatz, dass keine motorisierten Geräte auf Gehsteigen gefahren werden dürfen. Und Mofas sind nur mit Führerschein erlaubt.
    Bescheuert war eine weiteres Desaster des Scheuert: die Autobahnmaut. Warum CSU-Leute so oft Bundesverkehrsminister werden, hat mit den Bayerischen Motor-Werken zu tun. Das bekannteste Ergebnis ihres Wirkens ist bei der Bundesbahn zu bestaunen: Nein, in Deutschland gibt es keine Korruption, nur Amigo-Wirtschaft…

  2. Eigentlich sind Dinger in einer Gesellschaft mit hohem Mobilitätsbedürfnis ja genau das richtige für Kurzstrecken oder die „letzte Meile“. Aber es sind privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Unternehmen, die es nicht schaffen, ihr Produkt rechtskonform und sicher anzubieten. Andere Unternehmen dürfen ihre Produkte ja auch nicht wild im öffentlichen Raum abstellen oder durch ihre Kunden abstellen lassen.
    Hinzu kommt natürlich, dass der eigentliche Zweck kaum genutzt wird. Es ist ein Spielzeug oder eine Touriattraktion, kaum jemand nutzt sie ja wirklich um schnell bspw zum ÖPNV zu kommen.
    Da muss man dann auch mal die Unterschiede zu Menschen sehen, die einen e-Scooter privat besitzen. Die behandeln das wie ihr Auto oder Fahrrad. Geben sich größte Mühe, dass der Scooter sicher abgestellt und befestigt ist. Leider funktioniert das mit den Leihgeräten nicht.

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