31.7.2019 Das neue Schuljahr startet mit einigen Änderungen – “In den Klassen gibt es immer zwei oder drei Kinder, deren Eltern den Essenszuschuss nicht bezahlt haben”, erzählt eine ehemalige Elternvertreterin einer Weddinger Grundschule. Diese Kinder wurden bisher vom Schulessen ausgeschlossen. Und für wieder andere Kinder ist das Schulessen die einzige warme Mahlzeit, die sie überhaupt bekommen. Wer sich an Weddinger Schulen genauer umschaut, erlebt hungrige Kinder, und das in einem sehr wohlhabenden Land. Zumindest für die Berliner Grundschulkinder ändert sich das jetzt. Welche finanziellen Entlastungen sonst noch geplant sind, haben wir einmal kurz zusammengefasst.
Bundesweite Maßnahmen durch das “Starke-Familien-Gesetz”
Mehr als zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren leben in Deutschland im Haushalt eines Elternteils, meistens bei der Mutter. Besonders Alleinerziehende können von den Änderungen des Starke-Familien-Gesetzes profitieren: So wird das Einkommen des Kindes (meistens in Form von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) nicht mehr voll, sondern nur zu 45 Prozent angerechnet. Eine weitere Absenkung der Einkommensgrenzen ist zum 1. Januar 2020 geplant. Zum 1. August werden außerdem die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und die Beantragung deutlich vereinfacht. Zusätzlich werden mit dem Gute-Kita-Gesetz ab dem 1. August Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen, von KitTa-Gebühren befreit.
Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 185 Euro betragen, abhängig von der finanziellen Situation der Familie. Dazu kommen Bildungs- und Teilhabeleistungen und kostenloses Mittagessen in Kita und Schule.
Übrigens wird für 17,5 Millionen Kinder und Jugendliche Kindergeld gezahlt. Dieses beträgt für das 1. und das 2. Kind jeweils 204 Euro, ab dem 3. Kind 210 Euro und ab dem 4. Kind 235 Euro.
Änderungen nur für Berlin
In Berlin fahren Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I ab dem 1. August kostenlos, wenn sie ein entsprechendes Abo bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) oder der S‑Bahn Berlin beantragt haben. Sie können mit der “fahrCard” alle Busse, Tram sowie U- und S‑Bahnen und Fähren im Tarifbereich Berlin AB kostenlos nutzen. Für Fahrten in den Tarifteilbereich C müssen Anschlussfahrausweise gekauft werden. Die “fahrCard” kann nur online über die BVG bestellt werden. Das Ticket gilt auch für alle Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, aber einen Aufnahmebescheid einer Berliner Schule, die Schulzuweisung oder einen Rückstellungsbescheid nachweisen können. Mit der “fahrCard” kann sogar ein Kind unter 6 Jahren, ein Fahrrad oder ein Hund kostenlos mitgenommen werden.
Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, muss sich keine Sorgen machen: Für einen Übergangszeitraum bis 30. November wird für diejenigen, die noch keine “fahrCard” besitzen, der Berliner Schülerausweis I für das Schuljahr 2018⁄19 und für das Schuljahr 2019⁄20 akzeptiert. Wer schon ein Abo hat, muss es nicht kündigen, es wird automatisch umgestellt und die monatliche Abbuchung eingestellt.
Ab diesem Schuljahr ist zudem das Mittagessen für 170.000 Berliner Grundschülerinnen und ‑schüler kostenlos. Bislang wurde eine Kostenbeteiligung von 37 Euro fällig, die die Kosten aber nur zu 70 Prozent abgedeckt hat. Dann sind die Zeiten (hoffentlich) vorbei, bei denen Kinder ihren Schulkameraden beim Mittagessen hungrig zuschauen mussten.
Was ebenfalls neu ist: In den ersten beiden Schuljahren können alle Kinder unabhängig vom Bedarf kostenlos an der Hortbetreuung teilnehmen.