Nach einem Ortstermin von Bezirks- und Landespoltikern am 3. Januar wurde die Wiedereröffnung des Gleimtunnels für den 13. Januar vorbereitet. Bei einem Unwetter am 27. Juli war der Gleimtunnel, der eigentlich eine 130 Meter lange Bahnunterführung mit 80 denkmalgeschützten, gusseisernen Säulen ist, überflutet worden. Dutzende geparkte Autos wurden durch die Wassermassen zusammengeschoben.
Der Tunnel ist seither für Autos gesperrt, Fußgänger und Fahrradfahrer können ihn passieren. Der Straßenbelag wurde erneuert; zwei Asphaltstreifen wurden aufgebracht, wobei in der Mitte weiterhin Pflaster liegt. Auf Weddinger Seite wurde auch ein Kreisverkehr angelegt, mit dem die Zufahrt zu der neuen Wohnbebauung der Groth-Gruppe sichergestellt werden soll.
Wird die Gleimstraße eine Fahrradstraße?
Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner will das Dauerproblem Gleimtunnel langfristig lösen. „Die Gleimstraße wird eine Fahrradstraße“, sagte der Grünen-Politiker im Dezember 2016 der Berliner Zeitung. Zugleich soll auch die Verlängerung der Gleimstraße, die Stargarder Straße in Prenzlauer Berg, zur Fahrradstraße erklärt werden. Da sich der Gleimtunnel genau auf der Bezirksgrenze zwischen Pankow und Mitte befindet und die Besitzverhältnisse nicht ganz klar sind, verzögerte sich die Wiedereröffnung immer weiter.
Unattraktive Hauptstrecke für den Ost-West-Radverkehr
Durch den Tunnel führt auch die beschilderte Tangentialroute (TR 2) des Berliner Fahrradroutenhauptnetzes vom Volkspark Jungfernheide bis nach Hohenschönhausen. Im Wedding zweigt die Strecke vom Radfernweg Berlin-Kopenhagen an der Föhrer Straße ab, führt auf der Triftstraße und Gerichtstraße bis zum Bahnhof Humboldthain. Von dort streift die Strecke den Volkspark Humboldthain und führt über die Gustav-Meyer-Allee und die Rügener Straße zum Gleimtunnel. Die Gleim- und die Stargarder Straße sind stark autobelastet und mindern die Attraktivität dieser Verbindung als Hauptachse für den Radverkehr erheblich.
Was ist eine Fahrradstraße?
Auf einer Fahrradstraße sind auch Kraftfahrzeuge zugelassen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Autofahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.
aktualisiert im Januar 2017
Wer es glaubt wird selig..
Auf Fahrradstraßen sind Kraftfahrzeuge nur dort zugelassen, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
Schöne Fehlinformation im Text.