Mastodon

11 Dinge, die jetzt wieder gehen

10. Mai 2020
Karstadt Müllerstraße. Foto: D_Kori
Kar­stadt Mül­lerstra­ße. Foto: D_Kori

Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen gel­ten vor­erst noch bis zum 5. Juni, doch eini­ge Locke­run­gen füh­ren auch bei uns im Wed­ding zu Ver­än­de­run­gen. Wir haben die wich­tigs­ten Regeln noch ein­mal kurz für euch zusam­men­ge­fasst. Sie gel­ten spä­tes­tens ab Mon­tag, 11. Mai. Bit­te nehmt die aktu­el­len Maß­nah­men wei­ter­hin ernst, auch wenn sich jetzt wie­der eini­ge Türen vor­sich­tig öffnen.


Unter Einhaltung von Hygieneregeln erlaubt

Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten (Fami­li­en, Wohn­ge­mein­schaf­ten…) dür­fen sich drau­ßen gemein­sam aufhalten.

Bis zu drei Kin­der dür­fen von einer ihnen nahe­ste­hen­den Per­son betreut werden.

Ihr dürft Sport allein oder mit Per­so­nen aus dem glei­chen oder einem zwei­ten Haus­halt treiben.

Begrün­de­te Ereig­nis­se wie Trau­er­fei­ern, Hoch­zei­ten etc. mit bis zu 20 Per­so­nen dür­fen mit Anwe­sen­heits­lis­ten, die 4 Wochen auf­be­wahrt wer­den müs­sen, stattfinden.

Alle Geschäf­te dür­fen wie­der öff­nen, auch wenn sie über 800 qm groß sind – hier gilt: Mund-/Na­sen­be­de­ckung (außer für Kin­der unter 6 Jah­ren), muss getra­gen werden.

Ihr dürft zum Fri­seur, zur Podo­lo­gie, zur Phy­sio­the­ra­pie, ab 11. Mai auch wie­der in Kosmetik‑, Son­nen- und Tattoostudios.

Essen gibt es in Cafés und Restau­rants wei­ter­hin nur zum Mit­neh­men (ab 15. Mai dür­fen Gast­stät­ten und Cafés mit die­ser Ein­schrän­kung aber wie­der bis 22 Uhr öffnen).

Schüler:innen der 1., 5., 7., 10., 12. Klas­sen und Kin­der mit För­der­be­darf gehen ab 11. Mai wie­der zur Schu­le.

Biblio­the­ken kön­nen in Mit­te am Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag für den Leih­ver­kehr öff­nen; Muse­en dür­fen mit Ein­schrän­kun­gen wie­der für Besu­cher öff­nen; Got­tes­diens­te sind mit bis 50 Per­so­nen erlaubt.

Wer­den­de Müt­ter dür­fen von einer Per­son ins Kran­ken­haus beglei­tet wer­den; außer­dem dür­fen Per­so­nen ab 16 Jah­ren Bewoh­ner in Alten- und Pfle­ge­hei­men bis max. 1 Stun­de am Tag besuchen.

Demons­tra­tio­nen bis 50 Per­so­nen sind nach Vor­anmel­dung erlaubt.


Verboten bzw. geschlossen sind weiterhin

Fit­ness­stu­di­os, Schwimm­bä­der, Sau­nen, Mannschaftssport.

Kinos, Kon­zer­te und Theater.

Rei­sen zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken (Hotels blei­ben bis 25. Mai geschlossen).

Bars, Clubs, Spielcasinos.

Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen an Hochschulen.

Kran­ken­haus­be­su­che (außer Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge und Eltern/Kinder von Patienten).

Tages­ein­rich­tun­gen und Werk­stät­ten für behin­der­te Menschen.


Außer­dem zu beach­ten: BVG/S‑Bahn/Deutsche Bahn-Benut­zung nur mit Mund-/Na­sen­be­de­ckung

Die kom­plet­te Ver­ord­nung des Ber­li­ner Senats: SARS-CoV-2-Ein­däm­mungs­maß­nah­men­ver­ord­nung

weddingweiserredaktion

Die ehrenamtliche Redaktion besteht aus mehreren Mitgliedern. Wir als Weddingerinnen oder Weddinger schreiben für unseren Kiez.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

MastodonWeddingweiser auf Mastodon
@[email protected]

Wedding, der Newsletter. 1 x pro Woche



Unterstützen

nachoben

Auch interessant?