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Impfen – wie funktioniert das?

12. März 2021
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Impf­zen­trum am Eri­ka-Heß-Eis­sta­di­on: Die ers­te Pha­se der Coro­na-Schutz­imp­fun­gen ist abge­schlos­sen. Bald fan­gen auch Haus­ärz­te mit Imp­fun­gen an*. Geimpft wur­den in Ber­lin zunächst die Bewohnerinnen und Bewoh­ner von Pfle­ge­hei­men und ihre Betreuer sowie das medi­zi­ni­sche Per­so­nal, das in den Kran­ken­häu­sern direkt mit Coro­na-Pati­en­ten arbei­tet. Der­zeit lau­fen die Imp­fun­gen der Über-70-Jäh­ri­gen*, der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter von ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­ten und des medi­zi­ni­schen Per­so­nals sowie der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen*. Dem Ver­neh­men nach ver­lau­fen die­se Imp­fun­gen problemlos: Die Ber­li­ner Mor­gen­post ver­öf­fent­lich­te Mit­te Febru­ar eine gan­ze Sei­te vol­ler gera­de­zu enthu­si­as­ti­scher Leser­brie­fe älte­rer Lese­rin­nen und Leser, die – ganz unge­wohnt in Ber­lin – die gute Orga­ni­sa­ti­on in den Impfzentren lob­ten. Wenn man mal dran ist, scheint es also ganz gut zu laufen.

Berechtigte werden angeschrieben

Anders als in vie­len ande­ren Bun­des­län­dern wer­den die aktuell Impf­be­rech­tig­ten in Ber­lin direkt ange­schrie­ben. Die
Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung in Ber­lin bit­tet des­halb dringend dar­um, die Not­fall­num­mer 116117 nicht mit Terminbitten zu blo­ckie­ren. In dem Anschrei­ben der Senats­ver­wal­tung für Gesund­heit, Pfle­ge und Gleich­stel­lung ist ein Impf­code ent­hal­ten, mit des­sen Hil­fe man dann Impf­ter­mi­ne in einem der Ber­li­ner Impf­zen­tren ver­ein­ba­ren kann.
Auch im Bezirk Mit­te gibt es ein Impf­zen­trum – in der Eri­ka-Hess-Eis­sport­hal­le an der Pan­ke (Mül­lerstra­ße 185). Ver­impft wird hier das Vak­zin von Moder­na. Man kann aber auch in ande­re Impf­zen­tren ver­wie­sen wer­den. Impf­be­rech­tig­te ab 70 Jah­re* mit Impf­ter­min kön­nen unter der Tele­fon­num­mer (030) 20 20 20 ein kos­ten­frei­es Taxi für die Fahrt zum Impf­zen­trum bestel­len. Für die Rück­fahrt erhal­ten sie dort einen Taxi­fahr­scheck. Mit­brin­gen soll­te man zur Imp­fung sei­nen Personalausweis, Rei­se­pass oder Auf­ent­halts­ti­tel, das Einladungsschreiben sowie den dort bei­geleg­ten Ana­mne­se­bo­gen und die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung. Ein Impf­aus­weis ist nicht not­wen­dig, Geimpf­te erhal­ten einen sepa­ra­ten Impfnachweis, der vom Haus­arzt im Impf­pass nach­ge­tra­gen wer­den kann. Im Impf­zen­trum wird kein Schnell­test auf das Coro­na­vi­rus durch­ge­führt. Gemes­sen wird jedoch mög­li­cher­wei­se die Kör­per­tem­pe­ra­tur – Per­so­nen mit erhöh­ter Tem­pe­ra­tur dür­fen das Impf­zen­trum nicht betre­ten und müs­sen einen neu­en Ter­min ver­ein­ba­ren. Begleit­per­so­nen müs­sen grundsätzlich vor dem Gebäu­de warten.

So läuft der Impftermin ab

Je nach Impf­stoff erfolgt die zwei­te Imp­fung nach drei oder vier Wochen. Bei der Ter­min­ver­ga­be wer­den bei­de Termine fest­ge­legt. Ein Impf­ter­min dau­ert 1 bis 1,5 Stun­den: Vor der eigent­li­chen Imp­fung erfolgt eine Bera­tung zu möglichen Neben­wir­kun­gen, Hin­wei­sen zum Ablauf und Empfehlungen zum rich­ti­gen Ver­hal­ten nach der Imp­fung. Eine kur­ze Unter­su­chung, um aku­te Erkran­kun­gen und Allergien aus­zu­schlie­ßen, wird eben­falls durch­ge­führt. Anschließend wird der Impf­stoff intra­mus­ku­lär ver­ab­reicht – in der Regel mit­tels Sprit­ze in den Ober­arm. Bevor Geimpf­te wieder nach Hau­se dür­fen, ist die 30-minü­ti­ge Nachbeobachtungszeit ein­zu­hal­ten. Hier­für steht ein sepa­ra­ter Raum mit Sitz­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Die all­ge­mei­nen Maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Coronavirus – etwa das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes – gel­ten auch für geimpf­te Per­so­nen wei­ter. Per­so­nen, die auf­grund ihrer ein­ge­schränk­ten Mobi­li­tät kein Impfzentrum besu­chen kön­nen, wer­den von mobi­len Impf­teams auf­ge­sucht. Dies betrifft Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in betreu­ten Wohn­ge­mein­schaf­ten, in Senio­ren­an­la­gen und Pflegeeinrichtungen. Die Koor­di­nie­rung der Impf­ter­mi­ne wird hier­bei von den Pfle­ge­diens­ten oder Ein­rich­tun­gen übernommen.

Das Risi­ko von schwe­re­ren Neben­wir­kun­gen durch die Imp­fung ist sehr gering. Obwohl welt­weit bereits vie­le Millionen Men­schen geimpft wur­den, sind außer all­er­gi­schen Reak­tio­nen noch kei­ne schwe­ren Neben­wir­kun­gen bekannt gewor­den. Bei einer an sich über­stan­de­nen Covid-Infektion dage­gen kom­men lang­fris­ti­ge Fol­ge­lei­den wie andau­ern­de Müdig­keit (“Fati­gue”) oder Lun­gen­pro­ble­me recht häu­fig vor.

Autor: Chris­tof Schaffelder

Die­ser Arti­kel erschien zuerst in der März­aus­ga­be der Zeit­schrift “Ecke Müllerstraße”. 

*aktua­li­siert am 11.3.2021. Die KV Ber­lin ver­schickt im März und April Impf­ein­la­dun­gen per Post an gesetz­lich Ver­si­cher­te zwi­schen 18 und 70 Jah­ren mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen, die gemäß Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ein­ba­rung § 3 mit hoher Prio­ri­tät Anspruch auf eine Schutz­imp­fung haben.

Gastautor

Als offene Plattform veröffentlichen wir gerne auch Texte, die Gastautorinnen und -autoren für uns verfasst haben.

2 Comments Leave a Reply

  1. Ach ja: Dan­ke an die flei­ßi­gen Leu­te beim Wed­ding­wei­ser, die immer wie­der und per­ma­nent inter­es­san­te und viel­fäl­ti­ge Infor­ma­tio­nen zusam­men­tra­gen und verbreiten.

  2. Impf­ein­la­dung für mei­nen Frau ist ange­kom­men (für mich noch nicht). Neben der Ein­la­dung waren wei­te­re 10 Blät­ter, größ­ten­teils beid­sei­tig bedruck­tes Papier dabei: Auf­klä­rungs­merk­blatt (3 Sei­ten), Ana­mne­se­bo­gen (2 Sei­ten), Fra­gen und Ant­wor­ten (6 Sei­ten), Daten­schutz­in­for­ma­ti­on (6 Sei­ten), Lage­plan Impf­zen­tren. Ich Fra­ge mich wer soll bzw. will das alles lesen? Sicher ist die eine oder ande­re wich­ti­ge Infor­ma­ti­on dabei, aber muss man die Leu­te so erschre­cken mit die­sem Papier­wust? Das wäre sicher­lich deut­lich kom­pri­mier­ter gegangen.

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