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Ab August wird manches leichter für Eltern mit Kindern

31. Juli 2019

Gesundbrunnen Grundschule, Schule31.7.2019 Das neue Schul­jahr star­tet mit eini­gen Ände­run­gen – “In den Klas­sen gibt es immer zwei oder drei Kin­der, deren Eltern den Essens­zu­schuss nicht bezahlt haben”, erzählt eine ehe­ma­li­ge Eltern­ver­tre­te­rin einer Wed­din­ger Grund­schu­le. Die­se Kin­der wur­den bis­her vom Schu­les­sen aus­ge­schlos­sen. Und für wie­der ande­re Kin­der ist das Schu­les­sen die ein­zi­ge war­me Mahl­zeit, die sie über­haupt bekom­men. Wer sich an Wed­din­ger Schu­len genau­er umschaut, erlebt hung­ri­ge Kin­der, und das in einem sehr wohl­ha­ben­den Land. Zumin­dest für die Ber­li­ner Grund­schul­kin­der ändert sich das jetzt. Wel­che finan­zi­el­len Ent­las­tun­gen sonst noch geplant sind, haben wir ein­mal kurz zusammengefasst.

Bundesweite Maßnahmen durch das “Starke-Familien-Gesetz”

Schuhe, Kleiderkiste. Foto: Lena Reich
Foto: Lena Reich

Mehr als zwei Mil­lio­nen Kin­der unter 18 Jah­ren leben in Deutsch­land im Haus­halt eines Eltern­teils, meis­tens bei der Mut­ter. Beson­ders Allein­er­zie­hen­de kön­nen von den Ände­run­gen des Star­ke-Fami­li­en-Geset­zes pro­fi­tie­ren: So wird das Ein­kom­men des Kin­des (meis­tens in Form von Unter­halt oder Unter­halts­vor­schuss) nicht mehr voll, son­dern nur zu 45 Pro­zent ange­rech­net. Eine wei­te­re Absen­kung der Ein­kom­mens­gren­zen ist zum 1. Janu­ar 2020 geplant. Zum 1. August  wer­den außer­dem die Leis­tun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be ver­bes­sert und die Bean­tra­gung deut­lich ver­ein­facht. Zusätz­lich wer­den mit dem Gute-Kita-Gesetz ab dem 1. August  Eltern, die Kin­der­zu­schlag, Wohn­geld oder Leis­tun­gen nach dem SGB II bekom­men, von Kit­Ta-Gebüh­ren befreit.

Der Kin­der­zu­schlag kann pro Kind bis zu 185 Euro betra­gen, abhän­gig von der finan­zi­el­len Situa­ti­on der Fami­lie. Dazu kom­men Bil­dungs- und Teil­ha­be­leis­tun­gen und kos­ten­lo­ses Mit­tag­essen in Kita und Schule.

Übri­gens wird für 17,5 Mil­lio­nen Kin­der und Jugend­li­che Kin­der­geld gezahlt. Die­ses beträgt für das 1. und das 2. Kind jeweils 204 Euro, ab dem 3. Kind 210 Euro und ab dem 4. Kind 235 Euro.

Änderungen nur für Berlin

Nächste Station: Gleisführung. Foto: D. Hensel
Foto: D. Hensel

In Ber­lin fah­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit dem Schü­ler­aus­weis I ab dem 1. August kos­ten­los, wenn sie ein ent­spre­chen­des Abo bei den Ber­li­ner Ver­kehrs­be­trie­ben (BVG) oder der S‑Bahn Ber­lin bean­tragt haben. Sie kön­nen mit der “fahr­Card”  alle Bus­se, Tram sowie U- und S‑Bahnen und Fäh­ren im Tarif­be­reich Ber­lin AB kos­ten­los nut­zen. Für Fahr­ten in den Tarift­eil­be­reich C müs­sen Anschluss­fahr­aus­wei­se gekauft wer­den. Die “fahrCard” kann nur online über die BVG bestellt wer­den. Das Ticket gilt auch für alle Ber­li­ner Kin­der ab 6 Jah­ren, die noch kei­ne Schu­le besu­chen, aber einen Auf­nah­me­be­scheid einer Ber­li­ner Schu­le, die Schul­zu­wei­sung oder einen Rück­stel­lungs­be­scheid nach­wei­sen kön­nen. Mit der “fahrCard” kann sogar ein Kind unter 6 Jah­ren, ein Fahr­rad oder ein Hund kos­ten­los mit­ge­nom­men werden.

Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, muss sich kei­ne Sor­gen machen: Für einen Über­gangs­zeit­raum bis 30. Novem­ber wird für die­je­ni­gen, die noch kei­ne “fahrCard” besit­zen, der Ber­li­ner Schü­ler­aus­weis I für das Schul­jahr 201819 und für das Schul­jahr 201920 akzep­tiert. Wer schon ein Abo hat, muss es nicht kün­di­gen, es wird auto­ma­tisch umge­stellt und die monat­li­che Abbu­chung eingestellt.

Ab die­sem Schul­jahr ist zudem das Mit­tag­essen für 170.000 Ber­li­ner Grund­schü­le­rin­nen und ‑schü­ler kos­ten­los. Bis­lang wur­de eine Kos­ten­be­tei­li­gung von 37 Euro fäl­lig, die die Kos­ten aber nur zu 70 Pro­zent abge­deckt hat. Dann sind die Zei­ten (hof­fent­lich) vor­bei, bei denen Kin­der ihren Schul­ka­me­ra­den beim Mit­tag­essen hung­rig zuschau­en mussten.

Was eben­falls neu ist:  In den ers­ten bei­den Schul­jah­ren kön­nen alle Kin­der unab­hän­gig vom Bedarf kos­ten­los an der Hort­be­treu­ung teilnehmen.

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