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Lockdown-Hilfen für Selbstständige und Künstler

11. November 2020

Wäh­rend der Novem­ber-Lock­down für vie­le ledig­lich läs­tig ist und Unan­nehm­lich­kei­ten mit sich bringt, bedeu­tet er für etli­che Bran­chen und Beru­fe de fac­to ein Berufs­ver­bot mit den damit ver­bun­de­nen exis­ten­ti­el­len Bedro­hun­gen. Wir geben hier – ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit – einen Über­blick über die der­zeit ver­füg­ba­ren Hil­fen (Stand 9.11.20).

Ob Knei­pier, Hotel­be­trei­ber, Opern­sän­ge­rin, Beleuch­ter oder Mes­se­bau­er: Sie ste­hen mit dem Rücken an der Wand und sind zum beruf­li­chen Nichts­tun ver­ur­teilt. Die Lage ist in vie­len Bran­chen jetzt noch bedroh­li­cher, als sie es im Früh­jahr war. Da gab es noch Reser­ven, mit denen man erst­mal irgend­wie durch­kam. Die sind aber längst auf­ge­braucht und der Som­mer hat nur in eini­gen Bran­chen etwas Ent­las­tung gebracht.

Der Bund und das Land Ber­lin sto­cken ihre Hilf­pa­ke­te mas­siv auf und ver­län­gern die ohne­hin noch lau­fen­den Pro­gram­me. Nach­fol­gend eine Auf­stel­lung der wich­tigs­ten Hilfs­pa­ke­te (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit) mit Stand 9.11.20:

Außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe im Novem­ber 2020
Die Novem­ber­hil­fe ist ein kurz­fris­tig vom Bund neu auf­ge­leg­tes Pro­gramm im Volu­men von 10 Mrd. Euro, mit dem Umsatz­ein­bu­ßen im Shut­down-Monat Novem­ber auf­ge­fan­gen wer­den sol­len. Als Zuschuss aus­ge­zahlt wer­den 75% des Umsat­zes im Ver­gleichs­mo­nat Novem­ber 2019.
Das Pro­gramm in Anspruch neh­men kön­nen Unter­neh­men, Ver­ei­ne und Selb­stän­di­ge, die auf­grund der Schlie­ßungs­ver­ord­nun­gen den Geschäfts­be­trieb ein­stel­len muss­ten bzw. die nach­weis­lich und regel­mä­ßig min­des­tens 80% ihrer Umsät­ze mit betrof­fe­nen Unter­neh­men erzielen.
Die Antrag­stel­lung ist seit dem 9.11.20 über die bun­des­ein­heit­li­che IT-Platt­form der Über­brü­ckungs­hil­fe möglich.

Sofort­hil­fe IV 3.0 des Lan­des Berlin
Kul­tur­be­trie­be und Medi­en­un­ter­neh­men sind von der aktu­el­len Coro­na-Pan­de­mie beson­ders hart betrof­fen. Ins­be­son­de­re an sie rich­tet sich das bereits bestehen­de Lan­des­pro­gramm „Sort­hil­fe IV”, das als Ver­si­on 3.0 für den För­der­zeit­raum von Dezem­ber 2020 bis Febru­ar 2021 in unver­än­der­ter Form fort­ge­führt wird.
Antrags­be­rech­tigt sind Kultureinrichtungen/ ‑betrie­be ab zwei Beschäf­tig­ten, die auf pro­fes­sio­nel­ler Basis arbei­ten und lan­des­wei­te Aus­strah­lung haben. Der jähr­li­che Umsatz darf 10 Mil­lio­nen Euro nicht überschreiten.
Die Antrag­stel­lung ist zwi­schen dem 11. und dem 18.11.20 bei der Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin möglich.

Über­brü­ckungs­hil­fe 2
Die bereits bekann­te Über­brü­ckungs­hil­fe 2 des Bun­des wird für die Mona­te Sep­tem­ber bis Dezem­ber 2020 in ergänz­ter Form fort­ge­setzt sowie die Zugangs­be­din­gun­gen abgesenkt.
Die Antrag­stel­lung ist am 21.10.2020 gestar­tet und bis zum 31.12.2020 möglich.
Mit dem Hilfs­pro­gramm sol­len stark betrof­fe­ne klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie Solo­selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler unter­stützt wer­den. Die Unter­stüt­zung erfolgt in Form von nicht­rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen zu den betrieb­li­chen Fix­kos­ten. Je nach Höhe die­ser Fix­kos­ten kön­nen Unter­neh­men für die Mona­te Sep­tem­ber bis Dezem­ber bis zu 200.000 Euro an För­de­rung erhalten.
Die Antrag­stel­lung erfolgt auf der bun­des­ein­heit­li­chen IT-Platt­form der Überbrückungshilfe.

KfW-Schnell­kre­di­te für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäftigten
Klei­nen Unter­neh­men soll eine zusätz­li­che Hil­fe über Kre­dit­pro­gram­me der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Er soll nun auch Solo­selb­stän­di­gen und Unter­neh­men mit bis zu 10 Beschäf­tig­ten offenstehen.
Über die Haus­ban­ken kön­nen die Unter­neh­men die­se KfW-Schnell­kre­di­te mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro bean­tra­gen, abhän­gig vom im Jah­re 2019 erziel­ten Umsatz. Der Bund über­nimmt dafür das voll­stän­di­ge Risi­ko und stellt die Haus­ban­ken von der Haf­tung frei. Infos bei der KfW.

Digi­tal­prä­mie Berlin
Hier han­delt es sich nicht um ein Coro­na-Hilfs­pro­gramm, son­dern um regu­lä­re Wirt­schafts­för­de­rung. Passt aber gut in die Coro­na-Zei­ten. Ers­tens weil sich gera­de im Früh­jahr vie­le Geschäfts­vor­gän­ge ins Inter­net ver­legt haben und man­cher Unter­neh­mer fest­stel­len muss­te, dass er dafür nur schlecht gerüs­tet ist. Zwei­tens, weil der coro­nabe­ding­te Still­stand eine gute Gele­gen­heit sein könn­te, sich ein­ge­hen­der mit der eige­nen digi­ta­len Infra­struk­tur zu befassen.
Die „Digi­tal­prä­mie Ber­lin” ist ein Zuschuss des Lan­des Ber­lin für Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­te in klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (auch Solo­selb­stän­di­ge) in Höhe von bis zu 17.000,- Euro.
Wei­te­re Infos und Antrag­stel­lung bei der Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin (IBB).

Kurz­ar­bei­ter­geld
Eine der viel­leicht wich­tigs­ten Hil­fen für Unter­neh­men und Mit­ar­bei­ter, um über die coro­nabe­ding­ten Aus­fäl­le zu kom­men, ist das Kurz­ar­bei­ter­geld. Die Arbeits­agen­tur über­nimmt dabei zwi­schen 60 und 87 % des aus­ge­fal­le­nen Net­to­ent­gelts. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird vom Arbeit­ge­ber bean­tragt und aus­ge­zahlt. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu den Vor­aus­set­zun­gen und zum Ver­fah­ren fin­den sich bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Sozi­al­schutz-Pakt
Ins­be­son­de­re klei­ne Selb­stän­di­ge, die kein Kurz­ar­bei­ter­geld erhal­ten kön­nen, haben die Mög­lich­keit, im Rah­men des Sozi­al­schutz-Pake­tes Grund­si­che­rung nach SGB II (Arbeits­lo­sen­geld II, Hartz IV) zu bean­tra­gen. Hier­für wird ein ver­ein­fach­tes Antrags­ver­fah­ren ange­bo­ten. Bei Anträ­gen, die bis zum 31.12.2020 gestellt wer­den, wird vor­han­de­nes Ver­mö­gen nicht berück­sich­tigt, sofern es nicht als erheb­lich (über 60.000,- €) ein­ge­stuft wird. Eben­so wer­den die tat­säch­li­chen Wohn­kos­ten als ange­mes­sen aner­kannt. Die­se Son­der­re­ge­lun­gen gel­ten für die ers­ten sechs Mona­te des Leis­tungs­be­zugs, eine Ver­län­ge­rung ist mög­lich. Infos bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Die­se Ange­bo­te haben wir der Wahl­kreis-Rund­schau des Abge­ord­ne­ten für Gesund­brun­nen Ralf Wie­land (SPD) ent­nom­men. Wir dan­ken für die Geneh­mi­gung der Übernahme.

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Die ehrenamtliche Redaktion besteht aus mehreren Mitgliedern. Wir als Weddingerinnen oder Weddinger schreiben für unseren Kiez.

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