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Anmeldung und Teilnahmebedingungen

Bit­te schi­cke das Ein­rei­chungs­for­mu­lar (z.B. als ZIP-Datei) via Wetransfer.com an [email protected]

Bit­te beach­te: Das Ein­rei­chungs­for­mu­lar musst du aus­dru­cken und als Scan ein­schi­cken, damit wir dei­ne Unter­schrift unter den Teil­nah­me­be­din­gun­gen vor­lie­gen haben.

EINREICHUNGSFORMULAR:

bit­te aus­dru­cken, aus­fül­len, ein­scan­nen und sen­den an [email protected]

Einreichungs_Formular_90SekWedding2018

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Alle ein­ge­reich­ten Fil­me kön­nen im Inter­net, im Kino und zum Teil live bei der Abschluss­ver­an­stal­tung gezeigt wer­den. Die Ein­rei­cher der Gewin­ner-Fil­me wer­den nach der Jury­ent­schei­dung tele­fo­nisch oder via E‑Mail benach­rich­tigt und erhal­ten eine Ein­la­dung zur öffent­li­chen Preis­ver­lei­hung am 15.Dezember 2018 in Ber­lin. Der Ein­rei­cher bleibt auch nach der Ein­sen­dung des Films berech­tigt, den Film in kom­mer­zi­el­ler Absicht zu ver­öf­fent­li­chen. Der Ein­rei­cher räumt der Wed­ding­wei­ser UG das zeit­lich, ört­lich und medi­al unein­ge­schränk­te Recht ein, den Film und/oder Film­in­hal­te (nach­fol­gend: der Film) in kom­mer­zi­el­ler Absicht in der Öffent­lich­keit zu zei­gen und/oder öffent­lich zugäng­lich zu machen. Der Ein­rei­cher erklärt sich ins­be­son­de­re ein­ver­stan­den: mit der Prä­sen­ta­ti­on des Films im Kino, auf Inter­net­sei­ten (In- und Aus­land), mit detail­lier­ter oder kom­plet­ter Ver­öf­fent­li­chung aus dem Film und/oder Fotos (Stills) des Films in einem doku­men­ta­ri­schen Kata­log sowie im Inter­net, inklu­si­ve der öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chung in der Voll­text­su­che, Daten­ban­ken sowie mit Tei­len des Films im Zuge der Öffent­lich­keits­ar­beit der Wed­ding­wei­ser UG.
Der Ein­rei­cher erklärt wei­ter­hin, dass er Inha­ber sämt­li­cher für eine Ver­brei­tung und Ver­wer­tung not­wen­di­ger Rech­te an dem Film (inkl. der ver­wen­de­ten Musik) ist, und stellt die Wed­ding­wei­ser UG für den Fall der Inan­spruch­nah­me durch Drit­te von der Ver­pflich­tung zur Zah­lung auf Scha­dens­er­satz, den Kos­ten eines Rechts­streits ein­schließ­lich den Kos­ten einer ange­mes­se­nen Rechts­ver­tei­di­gung frei.

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