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Pro und contra Leinenpflicht

16. Januar 2019
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Straßenschild. Foto: Sulamith Sallmann
Stra­ßen­schild. Foto: Sula­mith Sallmann

Am 1. Janu­ar hat Ber­lin eine weit­rei­chen­de Lei­nen­pflicht für alle Hun­de ein­ge­führt, die in Trep­pen­häu­sern, auf beleb­ten Stra­ßen oder auf Märk­ten gilt. Auch vor­her schon galt dies für Spiel­plät­ze und Parks, die mit dem grü­nen Schild gekenn­zeich­net sind. Wenn sich Hun­de­hal­ter davon befrei­en las­sen wol­len, müs­sen sie einen Sach­kun­de­nach­weis oder einen Nach­weis über die Hal­tung des Hun­des im Juli 2016 vor­le­gen. Davon abge­se­hen, dass das kaum zu kon­trol­lie­ren ist, schei­den sich die Geis­ter: Ist die Lei­nen­pflicht, so ver­ständ­lich der Wunsch nach ihr ist, eigent­lich noch im Sin­ne einer art­ge­rech­ten Hundehaltung? 

Pro:

Vie­le Men­schen füh­len sich durch die Anwe­sen­heit von Hun­den, egal wel­cher Grö­ße, unwohl. Dies gilt beson­ders im öffent­li­chen Raum, wo in einer Stadt wie Ber­lin zwangs­läu­fig vie­le Men­schen und Hun­de auf­ein­an­der­tref­fen. Übri­gens haben nicht nur Kin­der Angst vor Hun­den, auch auf zahl­rei­che Erwach­se­ne trifft dies zu. 

Befür­wor­ter der Lei­nen­pflicht freu­en sich, dass sie unge­stört spa­zie­ren gehen kön­nen, wenn sich alle Hun­de­hal­ter an die neue Rege­lung hal­ten. Kon­flikt­po­ten­zi­al besteht aber nicht nur am einen Ende der Lei­ne, wo der Hund not­falls zurück­ge­hal­ten wer­den kann, son­dern auch bei unein­sich­ti­gen Hun­de­hal­tern. Denen wird zumin­dest offi­zi­ell jetzt klar­ge­macht: Es ist wich­tig, dass der rich­ti­ge Umgang mit dem Tier gelernt wird. Der „Hun­de­füh­rer­schein“, wie der – durch­aus kost­spie­li­ge – Sach­kun­de­nach­weis auch genannt wird, beweist: Die kor­rek­te Hun­de­hal­tung ist nicht jedem Mit­men­schen in die Wie­ge gelegt. 

Dass die Stadt­ge­sell­schaft immer weni­ger tole­rant ist, wenn es um die Hal­tung von Hun­den geht, zeigt sich auch am Umgang mit dem schwie­ri­gen The­ma Hun­de­kot. Dort lässt sich schon jetzt ein stei­gen­des Bewusst­sein bei vie­len Hun­de­hal­te­rin­nen und –hal­tern beob­ach­ten, die nicht ohne einen Abfall­beu­tel Gas­si gehen. 

Unser Appell: Hun­de­hal­ter freund­lich anspre­chen, mit­ein­an­der ins Gespräch kom­men, zei­gen, dass allen an einem guten Mit­ein­an­der gele­gen ist. 

Contra:

Für das Ler­nen des Sozi­al­ver­hal­tens des Hun­des ist ein dau­er­haf­tes Füh­ren an der Lei­ne nicht geeig­net, argu­men­tie­ren erfah­re­ne Hun­de­hal­ter. Die­se Tie­re brau­chen ganz all­ge­mein täg­lich Aus­lauf, um art­ge­recht gehal­ten zu wer­den. Ein per­ma­nen­tes Füh­ren an der Lei­ne wider­spricht die­ser Argu­men­ta­ti­on zufol­ge dem Tierschutz. 

Doch die Mög­lich­kei­ten, den Hund legal aus­lau­fen zu las­sen, sind in einem dicht besie­del­ten Stadt­teil wie dem Wed­ding lächer­lich klein. Nur zwei sehr begrenz­te Aus­lauf­ge­bie­te am Dohnagestell/Schwarzer Gra­ben und an der Gus­tav-Mey­er-Allee sind offi­zi­ell so aus­ge­wie­sen. Auch die Anzahl der Brach­flä­chen, wo dies erlaubt ist, wird immer gerin­ger. Um unter Beweis zu stel­len, dass sowohl die Belan­ge der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger als auch die der Hun­de glei­cher­ma­ßen ernst genom­men wer­den, müss­te der Bezirk kon­se­quen­ter und schnel­ler wei­te­re Hun­de­aus­lauf­ge­bie­te oder Hun­de­gär­ten fest­le­gen. Nach dem neu­en Hun­de­ge­setz ist es für die Bezir­ke auch wesent­lich leich­ter gewor­den, dies umzusetzen. 

Unser Appell: Die Akzep­tanz der Lei­nen­pflicht erhö­hen, indem den Hun­de­hal­tern gezeigt wird: Das Bedürf­nis eurer Hun­de nach Aus­lauf wird ernst­ge­nom­men, indem es auch aus­rei­chend Aus­lauf­flä­chen gibt. 

Link zum Ber­li­ner Hundegesetz

1 Comment

  1. Tol­le Idee!
    “Unser Appell: Hun­de­hal­ter freund­lich anspre­chen, mit­ein­an­der ins Gespräch kom­men, zei­gen, dass allen an einem guten Mit­ein­an­der gele­gen ist.”
    Da fühlt man sich auf der einen Sei­te “unwohl”, da einem die Hun­de ohne­hin nicht geheu­er sind – und dann soll man auch noch den Kon­takt mit dem Hun­de­be­sit­zer suchen?
    Davon aus­ge­hend, dass der Vier­bei­ner dann auch noch an einem hoch­springt, weil er ja nur “spie­len” will, ist die Kon­takt­auf­nah­me ver­mut­lich nur mög­lich, indem man den unver­ant­wort­li­chen Hun­de­hal­ter auf 50m anschnauzt, “er sol­le gefäl­ligst sei­ne Töle festhalten!!”

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