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Mieterberatung für Milieuschutzgebiete

14. November 2016

Die namensgebende Brüsseler StraßeSeit Mai gibt es im Wed­ding die drei Milieu­schutzgebiete »Sparr­platz«, »Leo­pold­platz« und »See­stra­ße«. Seit kur­zem wer­den im VorOrt­Büro Trift­stra­ße 2 an jedem Mon­tag zwi­schen 10 und 12 Uhr sowie an jedem Don­nerstag zwi­schen 16 und 18 Uhr Mie­ter aus die­sen Gebie­ten bera­ten. Mit der Mieterbe­ratung wur­de nach einer Aus­schrei­bung das Büro »Mie­ter­be­ra­tung Prenz­lau­er BergGmbH« beauf­tragt, das über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen verfügt.

Erhaltungsgebiete WeddingFür die neu­en Milieu­schutz­ge­bie­te hat der Bezirk Mit­te »sozia­le Erhal­tungs­ver­ord­nun­gen« fest­ge­setzt. Seit Mai brau­chen Haus­ei­gen­tü­mer dort beson­de­re Geneh­mi­gun­gen, um Woh­nun­gen umzu­bau­en, zu moder­ni­sie­ren oder in Eigen­tums­woh­nun­gen umzu­wan­deln. Rechts­grund­la­ge ist der Para­graf 172 des Bau­ge­setz­bu­ches, der aber auch noch ande­re Typen wie das »städ­te­bau­li­che Erhal­tungs­ge­biet« kennt, in dem die bau­li­che Gestalt der Gebäu­de unter beson­de­rem Schutz steht. Um Ver­wechs­lun­gen vor­zu­beu­gen, spricht man bei sozia­len Erhal­tungs­ge­bie­ten auch von »Milieu­schutz«. Der Bezirk kann in Milieu­schutz­ge­bie­ten Geneh­mi­gun­gen ver­wei­gern, wenn beab­sich­tig­te bau­li­che Maß­nah­men die »Zusam­men­set­zung der Wohn­be­völ­ke­rung« gefähr­den, also bei­spiels­wei­se, wenn Luxus­mo­der­ni­sie­run­gen kräf­ti­ge Miet­stei­ge­run­gen zur Fol­ge hät­ten, Woh­nung zu Gewer­be­raum umge­wan­delt oder zusam­men­ge­legt wer­den sol­len. Eine Umwand­lung von Miet- in Eigen­tums­woh­nun­gen kann der Bezirk geneh­mi­gen, wenn Eigen­tü­mer sich u.a. dazu ver­pflich­ten, die Woh­nun­gen sie­ben Jah­re lang aus­schließ­lich den Mie­tern zum Kauf anzu­bie­ten. Mie­ter, denen eine Moder­ni­sie­rung ange­kün­digt wur­de oder in deren Haus unan­ge­kün­dig­te Bau­maß­nah­men statt­fin­den, soll­ten sich umge­hend an die Mie­ter­be­ra­tung wenden!

Die zustän­di­ge »Mie­ter­be­ra­tung Prenz­lau­er Berg« ist in Milieu­schutz­ge­bie­ten des Nach­bar­be­zirks schon seit 1997 aktiv. »Die meis­ten kom­men wegen Moder­ni­sie­run­gen zu uns – je frü­her, des­to bes­ser«, erzählt Anne Klitzing, die zusam­men mit Andrea Wall­roth die Bera­tungs­stel­len in Mit­te auf­baut. »Auch wenn man nur den Ver­dacht hat, weil in der Nach­bar­schaft Gerüch­te auf­kom­men oder sich gewis­se Anzei­chen ver­dich­ten, ist es sinn­voll, vor­bei zu kom­men und nach­zu­fra­gen. Wir kon­tak­tie­ren dann den Bezirk, der auf die Eigen­tü­mer zugeht.« Erst über sol­che Nach­fra­gen der Mie­ter gelangt der Bezirk oft­mals an die Infor­ma­ti­on, dass auf einem Grund­stück eine geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Moder­ni­sie­rung geplant ist. Und je frü­her er nach­ha­ken kann, des­to bes­se­re Chan­cen hat der Bezirk, auf die Eigen­tü­mer ein­zu­wir­ken. Die Posi­ti­on der Mie­ter wie­der­um stärkt sich, wenn die­se gemein­schaft­lich vor­ge­hen. Bei beson­de­rem Hand­lungs­be­darf wer­den sogar Mie­ter­ver­samm­lun­gen für gan­ze Häu­ser durch­ge­führt. »Aber auch, wenn nicht das gesam­te Haus, son­dern nur ein­zel­ne leer­ste­hen­de Woh­nun­gen moder­ni­siert wer­den sol­len, brau­chen die Haus­ei­gen­tü­mer Geneh­mi­gun­gen«, so Andrea Wall­roth: »Auch dann ist es hilf­reich, wenn wir früh­zei­tig davon erfahren.«

Von Umwand­lun­gen in Eigen­tums­woh­nun­gen erfährt der Bezirk dage­gen auch von den Grund­buch­äm­tern, bei denen die­se Ver­än­de­run­gen ein­ge­tra­gen wer­den müs­sen. Davon erfah­ren die Mie­ter meist erst durch das Anschrei­ben der Mie­ter­be­ra­tung. »Dann kom­men aber manch­mal gan­ze Haus­ge­mein­schaf­ten in die Bera­tungs­stel­le«, erzählt Andrea Wall­roth. Das kommt aber bis­lang eher sel­ten vor, denn einer­seits gilt die Ber­li­ner »Umwand­lungs­ver­ord­nung« erst seit März 2015 in den Milieu­schutz­ge­bie­ten der Stadt, so dass die Erfah­rung noch nicht so reich­hal­tig ist. Ande­rer­seits schützt eine Fest­le­gung zum Milieu­schutz­ge­biet auch davor, dass sich Unter­neh­men, die auf den Erwerb und die schnel­le Umwand­lung von Miets­häu­sern spe­zia­li­siert sind, über­haupt in die­sen Gebie­ten enga­gie­ren. »Eine Geneh­mi­gungs­pflicht besteht aber natür­lich nur, wenn die Umwand­lung nicht schon vor der Fest­set­zung des Gebie­tes, hier also vor dem Mai 2016, statt­ge­fun­den hat.«

Mie­ter­be­ra­tung: Mo 10–12 Uhr, Do 16–18 Uhr, VorOrt­Büro Trift­stra­ße 2,
Tele­fon 44338111

Autor: Chris­tof Schaffelder 

Die­ser Bei­trag erschien zuerst bei “Ecke Mül­lerstra­ße”; der Sanie­rungs­zeit­schrift, Aus­ga­be 7/2016

Mehr zum Milieu­schutz erfahrt ihr hier. 

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